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Sechswöchige Frist entscheidend

Fristen und Gründe: Wie schlage ich eine Erbschaft aus?

Nicht immer hat ein Erbe positive Folgen für die Hinterbliebenen, es können auch Schulden weitergegeben werden. In diesem Fall sollten Sie das Erbe ausschlagen.

Stirbt ein Ihnen äußerst nahestehender Mensch, haben Sie als Angehöriger neben der Trauer um die geliebte Person häufig auch mit der Erbschaft alle Hände voll zu tun. Nicht immer bedeutet ein Erbe finanziellen Gewinn für Sie. Denn auch die Schulden gehen nahtlos auf Sie als Erbe über – wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren.

Erbausschlagung, um Schulden aus dem Weg zu gehen

Deshalb ist es enorm wichtig, dass sich Sie sich als Erbe nach dem Ableben einer nahestehenden Person sofort mit deren Testament – sofern eines vorhanden ist – beziehungsweise der gesetzlichen Erbfolge befassen, erklärt die „Verbraucherzentrale“. Sind Sie „betroffen“, sollten Sie sich umgehend mit den Vermögenswerten des Verstorbenen befassen. Denn wenn die finanziellen Nachteile gegenüber den Vorteilen überwiegen, sollten Sie zeitnah reagieren. Ihre Möglichkeit, den Schulden des Verstorbenen zu entkommen, ist die Erbausschlagung.

Das Erbe kann ausgeschlagen werden, wenn keine Vorteile daraus gezogen werden können. Allerdings müssen dabei Fristen eingehalten werden.

Sechs Wochen lang haben Sie Zeit, das Erbe auszuschlagen. Wann diese Frist beginnt, kommt auf die Umstände an. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, erhalten Sie ein Schreiben vom Nachlassgericht, das die Frist in Gang setzt. Wenn jedoch kein Testament existiert, beginnt die Frist bei Kenntnis vom Ableben des Erblassers. Ganze sechs Monate haben Sie hingegen Zeit, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich selbst als Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufgehalten haben.

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Um die Erbschaft auszuschlagen, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Zum einen könne Sie dies beim Nachlassgericht erledigen. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Alternativ könne Sie auch das Amtsgericht in Ihrem Wohnbezirk wählen. Dabei wird allerdings eine Gerichtsgebühr fällig, die sich an der Erbschaftshöhe orientiert. Wie „erbrechtsinfo“ berichtet, lässt sich die Gebühr recht einfach beziffern.

ErbschaftshöheGebühr
5.000 Euro30 Euro
10.000 Euro37,50 Euro
50.000 Euro82,50 Euro
100.000 Euro136,50 Euro
500.000 Euro467,50 Euro
1.000.000 Euro867,50 Euro
5.000.000 Euro5.067 Euro

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an einen Notar zu wenden, der eine entsprechende Erklärung aufsetzt. Die dabei entstehenden Nachlasskosten werden auf rund 30 Euro geschätzt. Die Erklärung muss anschließend – innerhalb der Frist – von Ihnen an das Nachlassgericht weitergereicht werden.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Haben Sie das Erbe rechtmäßig ausgeschlagen, haben Sie keinerlei Ansprüche mehr darauf. Bereits entnommene Gegenstände aus dem Nachlass müssen zurückgegeben werden. Nach Ihnen ist der nächste Erbschaftsanwärter an der Reihe. Sollten das Ihre minderjährigen Kinder sein, müssen Sie für diese das Erbe ausschlagen. Sollten alle möglichen Erben den Nachlass ausschlagen, erbt der Staat. Dieser darf die Erbschaft zwar nicht ausschlagen, muss allerdings auch nicht für mögliche Schulden aufkommen.

Wussten Sie's? Beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällt keine Einkommenssteuer an, entschied ein Gericht.

Rubriklistenbild: © Herrmann Agenturfotografie/IMAGO

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