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Gelber Brief

Mahnbescheid vom Gericht im Briefkasten? Was jetzt zu tun ist

In Ihrem Briefkasten liegt ein verdächtig aussehender gelber Brief? Dann könnte es sein, dass Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben. Was bei einem Mahnbescheid zu tun ist.

Beim Online-Shopping können Verbraucher schnell mal den Überblick über die Finanzen verlieren – und noch mehr, wenn das Bezahlen auf Rechnung ausgewählt wird. Wer dann nicht sofort nach Erhalt der Ware die Schulden begleicht, läuft Gefahr, es gänzlich zu vergessen. Im schlimmsten Fall – und wenn auch noch mehrere Mahnungen und Inkassoforderungen ignoriert oder übersehen wurden – flattert dann irgendwann der gerichtliche Mahnbescheid in einem gelben Umschlag ins Postfach. Spätestens jetzt sollte gehandelt werden.

Gerichtlichen Mahnbescheid auf keinen Fall ignorieren

Erst einmal gilt es, die Nerven zu bewahren. Nicht jeder Mahnbescheid muss nämlich unbedingt berechtigt sein, wie die Verbraucherzentrale informiert. Das liegt daran, dass die Gerichte nicht prüfen, ob sie dem Gläubiger – also der Person oder des Unternehmens, welche oder welches den Mahnbescheid ausgestellt haben möchte – tatsächlich Geld schulden. Ignorieren sollten Sie den gelben Brief jedoch nicht.

Der gerichtliche Mahnbescheid kommt in einem gelben Briefumschlag.

Es ergeben sich zwei Optionen für Sie: Falls Sie die Rechnung tatsächlich nicht bezahlt haben, sollten Sie Ihre Schulden schnellstmöglich begleichen. Ansonsten folgt bald der nächste Brief in Form eines Vollstreckungsbescheids. Wenn auch der ignoriert wird, kommt der Gerichtsvollzieher, um das Geld einzutreiben.

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Wenn Sie jedoch sicher sind, dass die Forderungen nicht berechtigt sind, dann können Sie auf den Mahnbescheid mit einem Widerspruch reagieren. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie die Rechnung bereits bezahlt haben, der Rechnungssteller das aber noch nicht registriert hat. Das entsprechende Formular für einen Widerspruch wird vom Gericht gleich mitgeliefert. Dieses sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des gelben Briefes zurückschicken. Dabei haben Sie die Möglichkeit, dem Mahnbescheid insgesamt oder teilweise zu widersprechen. Ein Widerspruch gegen einen Teil der Forderung kommt laut Verbraucherzentrale infrage, wenn Sie sich gegen überhöhte Zinsen oder unzulässige Inkassokosten wehren wollen, die der Gläubiger verlangt. Die Hauptforderung wird jedoch beglichen.

Madame Moneypenny gibt Tipps: Zehn Geldregeln von der Finanzexpertin

Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Was passiert, wenn Sie dem Mahnbescheid widersprochen haben?

Beharren beide Parteien auf ihrem Standpunkt, kommt es zu einem Zivilprozess. Der Gläubiger muss dann darlegen können, warum seine Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Die Gegenseite wiederum muss ebenfalls stichhaltig darlegen können, dass kein Anspruch besteht. Die Gerichts- und Anwaltskosten trägt am Ende die Verliererseite. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, wie hoch der Streitwert ist.

Rubriklistenbild: © Rüdiger Wölk/Imago

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