Gelber Brief
Mahnbescheid vom Gericht im Briefkasten? Was jetzt zu tun ist
In Ihrem Briefkasten liegt ein verdächtig aussehender gelber Brief? Dann könnte es sein, dass Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben. Was bei einem Mahnbescheid zu tun ist.
Beim Online-Shopping können Verbraucher schnell mal den Überblick über die Finanzen verlieren – und noch mehr, wenn das Bezahlen auf Rechnung ausgewählt wird. Wer dann nicht sofort nach Erhalt der Ware die Schulden begleicht, läuft Gefahr, es gänzlich zu vergessen. Im schlimmsten Fall – und wenn auch noch mehrere Mahnungen und Inkassoforderungen ignoriert oder übersehen wurden – flattert dann irgendwann der gerichtliche Mahnbescheid in einem gelben Umschlag ins Postfach. Spätestens jetzt sollte gehandelt werden.
Gerichtlichen Mahnbescheid auf keinen Fall ignorieren
Erst einmal gilt es, die Nerven zu bewahren. Nicht jeder Mahnbescheid muss nämlich unbedingt berechtigt sein, wie die Verbraucherzentrale informiert. Das liegt daran, dass die Gerichte nicht prüfen, ob sie dem Gläubiger – also der Person oder des Unternehmens, welche oder welches den Mahnbescheid ausgestellt haben möchte – tatsächlich Geld schulden. Ignorieren sollten Sie den gelben Brief jedoch nicht.
Es ergeben sich zwei Optionen für Sie: Falls Sie die Rechnung tatsächlich nicht bezahlt haben, sollten Sie Ihre Schulden schnellstmöglich begleichen. Ansonsten folgt bald der nächste Brief in Form eines Vollstreckungsbescheids. Wenn auch der ignoriert wird, kommt der Gerichtsvollzieher, um das Geld einzutreiben.
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Wenn Sie jedoch sicher sind, dass die Forderungen nicht berechtigt sind, dann können Sie auf den Mahnbescheid mit einem Widerspruch reagieren. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie die Rechnung bereits bezahlt haben, der Rechnungssteller das aber noch nicht registriert hat. Das entsprechende Formular für einen Widerspruch wird vom Gericht gleich mitgeliefert. Dieses sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des gelben Briefes zurückschicken. Dabei haben Sie die Möglichkeit, dem Mahnbescheid insgesamt oder teilweise zu widersprechen. Ein Widerspruch gegen einen Teil der Forderung kommt laut Verbraucherzentrale infrage, wenn Sie sich gegen überhöhte Zinsen oder unzulässige Inkassokosten wehren wollen, die der Gläubiger verlangt. Die Hauptforderung wird jedoch beglichen.
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Was passiert, wenn Sie dem Mahnbescheid widersprochen haben?
Beharren beide Parteien auf ihrem Standpunkt, kommt es zu einem Zivilprozess. Der Gläubiger muss dann darlegen können, warum seine Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Die Gegenseite wiederum muss ebenfalls stichhaltig darlegen können, dass kein Anspruch besteht. Die Gerichts- und Anwaltskosten trägt am Ende die Verliererseite. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, wie hoch der Streitwert ist.
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