Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Verbraucherschützer skeptisch

Schufa-Auskunft per App: Wie funktioniert die neue Datenabfrage?

Über eine App sollen Verbraucher künftig ihren sogenannten Schufa-Basisscore kostenlos und jederzeit digital abrufen können. Was sollte man über die Anwendung wissen?

Verbraucher sollen auf Wunsch die von der Schufa gespeicherten Daten zu ihrer Kreditwürdigkeit künftig jederzeit online einsehen können. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 18. Juli). Notwendig sei dafür die Registrierung bei der App der Tochter Bonify, in die der von der Kreditauskunftei berechnete sogenannte Basisscore integriert wird. Kritiker befürchten derweil, dass die Schufa auf diesem Wege noch mehr Daten sammeln könnte.

Neue Schufa-Auskunft: Was ist die Bonify-App?

Die Schufa verfolge das Ziel, „die Transparenz zu erhöhen und den Menschen künftig mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG, Tanja Birkholz, laut dpa. „Noch im Laufe des Jahres sollen die bei der Schufa gespeicherten Daten, die zur Ermittlung der Bonität wichtig sind, über die Bonify-App verfügbar sein.“ Ab 2024 soll es auch Push-Benachrichtigungen zu Negativeinträgen bei der Schufa geben. Birkholz betonte, die Bonify-App sei nur ein Angebot. Eine Schufa-eigene App zum kostenlosen Dateneinblick soll 2024 an den Start gehen, wie dpa außerdem berichtet.

Ein Screenshot der App „Bonify“ ist auf dem Bildschirm eines Mobiltelefons vor einem Mietvertrag zu sehen. Auf einer Online-Pressekonferenz der Auskunftei Schufa wurde die App am 18. Juli vorgestellt.

Wie kann man sich registrieren?

Um die Datenabfrage des Schufa-Basisscores nutzen zu können, müssen sich Verbraucher bei der App registrieren, wie auch Tagesschau.de (Stand: 18. Juli) informierte – „mit ihrem Personalausweis oder einem Aufenthaltstitel“, wie es dort heißt. Auch eine Registrierung über das eigene Bankkonto sei möglich. Kein unwichtiges Detail: Wer diese Funktion nutze, gewähre dem Finanzunternehmen Bonify aktuell 90 Tage Einblick in das eigene Konto, heißt es in dem Bericht der Tagesschau – „wenn die Verbindung zum Konto nach der Registrierung nicht gelöscht wird“.

Die Schufa wolle nach eigenen Angaben weitere Möglichkeiten zur Identifizierung einführen, heißt es weiter auf Tagesschau.de – etwa mit dem elektronischen Personalausweis. Zudem soll es dem Bericht zufolge künftig die Option geben, das eigene Bankkonto nur zur Identifizierung zu nutzen, ohne die Freigabe oder Zustimmung zur Verwendung der Kontodaten.

Was beanstanden Kritiker an dem Verfahren?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht die von der Schufa vorgestellte Bonify-App zur Einsicht in die eigene Kreditwürdigkeit auch kritisch. „Es ist unkritisch, die App für das Abrufen einer kostenlosen Schufa-Auskunft zu nutzen“, sagte vzbv-Expertin Dorothea Mohn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Dem Kontozugriff einzuwilligen, würde ich allerdings niemanden empfehlen.“ Man sollte darüber nachdenken, hier eine Grenze zu ziehen und eine solche Möglichkeit gesetzlich zu regulieren. Mohn äußerte Zweifel, dass Menschen aus freien Stücken ihre Daten preisgeben, wenn sie dringend einen Vertrag brauchen. „Denn wer einen bestimmten Vertrag braucht und mittels der Datenweitergabe seine Chancen erhöht sieht, diesen zu bekommen, wird letztlich implizit gezwungen, der App beziehungsweise der Schufa den Blick aufs Konto zu gewähren“, sagte sie.

Die Bürgerbewegung Finanzwende hatte bereits im Vorfeld Kritik geübt. Michael Möller, Referent für Verbraucherschutz bei Finanzwende, erklärte laut dpa: „Aus unserer Sicht ist Bonify ein trojanisches Pferd: Die Schufa versucht, Verbraucherinnen und Verbrauchern mit eventuell sinnvollen Funktionen die App unterzujubeln – um ihnen dann Angebote zur Verbesserung ihres Scores zu machen, etwa durch einen Kontoeinblick.“

Was sagt die Schufa zur Datensicherheit?

Die Schufa versicherte laut dpa: „Auch bei der Identifikation über das Konto und Einwilligung zum Kontoeinblick durch Bonify gilt: Die Schufa hat keine Zugriffsmöglichkeiten, die Nutzerinnen und Nutzer befinden sich in einem geschützten Raum.“ Schufa-Chefin Birkholz betonte demzufolge: „Es gilt das ganz klare Versprechen an alle Verbraucher, dass keine Daten ohne explizite Einwilligung weitergegeben werden.“

Im kommenden Jahr sollen weitere Neuerungen hinzukommen, wie die Schufa dpa zufolge ankündigte: „2024 wollen wir den Menschen die Möglichkeit geben, Bonify als persönliches Datencockpit zu nutzen und mit ihren Daten ihren persönlichen Score zu simulieren.“ Verbraucher sollen dann in der App beispielsweise prüfen können, welchen Einfluss es hätte, wenn sie einen weiteren Ratenkredit in Anspruch nehmen würden oder wie sich ihre Bonitätsbewertung verbessern würde, wenn sie eine Kreditkarte kündigen würden.

Kann man auch auf anderem Weg an Schufa-Daten zu gelangen?

Auch weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich bei der Schufa direkt über die eigenen Daten zu informieren, wie Tagesschau.de informiert. „Dafür kann beispielsweise die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO bestellt werden“, heißt es in dem Bericht. „Das ist eine kostenlose Übersicht zu den bei der Schufa gespeicherten eigenen Daten. Diese wird in der Regel innerhalb von sieben Werktagen per Post zugestellt.“

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Wie wird der Basisscore berechnet?

Die Schufa-Bewertung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, wie dpa grundsätzlich schildert: Banken, Versandhändler, Mobilfunkunternehmen oder Energieversorger erkundigten sich bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit ihrer Kundschaft. Die Schufa liefere dann eine Einschätzung, den Score-Wert. 

Berechnet werde der Score anhand von Finanzdaten, die die Schufa von ihren etwa 10.000 Vertragspartnern erhalte. „So erfährt die Auskunftei zum Beispiel von der Eröffnung eines Girokontos, der Ausstellung einer Kreditkarte oder dem Abschluss eines Kreditvertrages“, schildert dpa weiter zu den Hintergründen. „Auf Basis dieser Daten gibt die Schufa eine Einschätzung ab, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Verbraucherin oder ein Verbraucher Zahlungsverpflichtungen erfüllt.“ Nach eigenen Angaben verfüge die Schufa aktuell über Daten zu 68 Millionen Menschen in Deutschland.

Welcher Schufa-Score ist normal?

Anhand der gesammelten Daten errechnet sich also der Basisscore, der quartalsweise aktualisiert wird. Er beschreibt auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent eine Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verbraucher finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird. Je höher der Score, umso höher die Kreditwürdigkeit.

Die Schufa unterteile fünf Klassen, wie dpa außerdem berichtet: „74,2 Prozent befinden sich in der höchsten Kategorie ‚Hervorragend‘, 12,6 Prozent in der zweiten Klasse ‚Gut‘. In der untersten Kategorie landen automatisch alle Personen mit offenen Zahlungsausfällen, derzeit werden 8,9 Prozent mit dem Scorewert von ‚Ungenügend‘ geführt.“

Praktisch unmöglich sei es, einen Score von 100 Prozent zu erreichen. Selbst bei Verbrauchern, die üblicherweise Kreditraten zuverlässig leisten und Rechnungen in der Regel pünktlich bezahlen, könne nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es unter besonders widrigen Umständen im Ausnahmefall doch zu einem Zahlungsausfall komme.

Rubriklistenbild: © Peter Kneffel/dpa

Kommentare