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Wichtige Änderungen

Steuern und Finanzen 2024: Für wen wird es künftig teurer, für wen günstiger?

Neues Jahr, neue Regeln. Die Lohnsteuerhilfe Bayern gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die das Einkommen vieler Bürger betreffen.

Das neue Jahr hat zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Dazu zählen auch gesetzliche Überarbeitungen, die sich auf die finanzielle Situation vieler Verbraucher auswirken. Im Einkommensteuerbereich und bei der Familienförderung kommt es „inflationsbedingt zu positiven Anpassungen“, erklärt die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern. „Im Gegenzug wird aufgrund des angespannten Bundeshaushalts und zur Erreichung der Klimaschutzziele das Leben für die Verbraucher aufgrund von Steueranhebungen teurer.“ Die Steuerexperten geben einen Überblick über wichtige Änderungen bei Steuern und Finanzen.

Senkungen beim Einkommensteuertarif

Nach dem Inflationsausgleichgesetz von 2022 stieg der steuerliche Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.604 Euro pro Person an. Erst ab dieser Einkommenshöhe werden Steuern fällig. „Verheiratete profitieren vom doppelten Grundfreibetrag von derzeit 23.208 Euro, unabhängig davon, ob beide Ehegatten berufstätig sind“, erklärt zudem die Lohi Bayern. „Die Freigrenze für den Soli steigt auf 18.130 Euro. Er wird erst ab einer Einkommensteuerlast in dieser Höhe für Besserverdiener fällig.“ Die Bundesregierung sei derzeit im Gespräch, den Grundfreibetrag auf 11.784 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmal anzuheben, heißt es zwar in der Mitteilung der Lohi (Stand: 16. Januar). „Hierzu ist aber vieles unklar und die Regierung wird überlegen müssen, wie das finanziert werden kann.“

2024 sind viele Reformen in Kraft getreten, die auch die Einkommen zahlreicher Bürger betreffen. (Symbolbild)

Neue Förderbeitragshöhen für Familien

Der Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2024 von 6.024 auf 6.384 Euro pro Kind für beide Elternteile zusammen angehoben. „Aufgrund der hohen Inflation und der Anhebung des Bürgergelds fällt das Plus größer aus“, heißt es in der Mitteilung der Lohi. Getrennte Eltern erhalten „jeweils den halben Kinderfreibetrag“ in Höhe von 3.192 Euro. „Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes in Höhe von 2.928 Euro, bzw. 1.464 Euro je Elternteil, der unverändert bleibt.“ Eltern mit geringem Einkommen können zudem den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Zum 1. Januar 2024 ist der Kinderzuschlag auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind erhöht worden. Zuvor lag er bei bis zu 250 Euro.

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Änderungen beim Elterngeld

Auch beim Elterngeld gibt es neue Regelungen. Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April 2024 nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Eine deutliche Veränderung – denn bisher gilt für Paare eine Einkommensgrenze von 300.000 Euro, für Alleinerziehende von 250.000 Euro. Zudem wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, ab April neu geregelt. So sind laut Bundestagsbeschluss zwar weiterhin bis zu 14 Monate möglich, in denen Elterngeld bezogen wird – aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten. 

Behalten Sie den Durchblick

Keine Angst vor all den Änderungen! Wenn Sie das Steuerprogramm ELSTER zu kompliziert finden, dann verwenden Sie einfach die einfach verständliche WISO Steuer 2024 für die Steuererklärung 2023 (werblicher Link). Diese benutzerfreundliche Software beinhaltet bereits alle Änderungen und hilft, die Steuererklärung einfach und effizient zu erstellen. Praktisch: automatische Hilfen für Steuerrückzahlungen und korrekte, sichere Übermittlung an das Finanzamt.

Gestiegene Beitragsbemessungsgrenzen

„Für sozialversicherungspflichtige Angestellte sind die Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung angehoben worden“, informiert außerdem die Lohi Bayern. „Beiträge werden in Westdeutschland nun bis zu einem Monatsgehalt von 7.550 Euro und in Ostdeutschland bis 7.450 Euro pro Monat fällig. Somit erhöhen sich die Sozialabgaben für Besserverdiener. Der Beitragssatz bleibt aber mit 18,6 Prozent konstant.“ Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt die neue Beitragsbemessungsgrenze seit 1. Januar bundeseinheitlich bei 5.175 Euro. „Die Pflicht, sich gesetzlich krankenzuversichern, hört jetzt bei einem Jahreseinkommen von 69.300 Euro auf. Bei einem höheren Jahreseinkommen steht es frei, sich privat krankenzuversichern“, heißt es weiter in der Mitteilung.    

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Steigende Lebenshaltungskosten 2024

Für viele Bürger gibt es seit Januar 2024 zwar mehr Geld aufs Konto. So stieg in diesem Jahr beispielsweise der Mindestlohn, sowie auch einige Sozialleistungen. Gleichzeitig müssen Verbraucher an anderen Stellen mit höheren Kosten rechnen. In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte in der Folge hier oder dort teurer werden, so die Befürchtung. Zudem ist der CO2-Preis zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne gestiegen, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuere, so die Lohi. Auch beim Strompreis müsse dadurch mit höheren Netzentgelten gerechnet werden. 

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa

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