Wichtige Änderungen
Steuern und Finanzen 2024: Für wen wird es künftig teurer, für wen günstiger?
Neues Jahr, neue Regeln. Die Lohnsteuerhilfe Bayern gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die das Einkommen vieler Bürger betreffen.
Das neue Jahr hat zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Dazu zählen auch gesetzliche Überarbeitungen, die sich auf die finanzielle Situation vieler Verbraucher auswirken. Im Einkommensteuerbereich und bei der Familienförderung kommt es „inflationsbedingt zu positiven Anpassungen“, erklärt die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern. „Im Gegenzug wird aufgrund des angespannten Bundeshaushalts und zur Erreichung der Klimaschutzziele das Leben für die Verbraucher aufgrund von Steueranhebungen teurer.“ Die Steuerexperten geben einen Überblick über wichtige Änderungen bei Steuern und Finanzen.
Senkungen beim Einkommensteuertarif
Nach dem Inflationsausgleichgesetz von 2022 stieg der steuerliche Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.604 Euro pro Person an. Erst ab dieser Einkommenshöhe werden Steuern fällig. „Verheiratete profitieren vom doppelten Grundfreibetrag von derzeit 23.208 Euro, unabhängig davon, ob beide Ehegatten berufstätig sind“, erklärt zudem die Lohi Bayern. „Die Freigrenze für den Soli steigt auf 18.130 Euro. Er wird erst ab einer Einkommensteuerlast in dieser Höhe für Besserverdiener fällig.“ Die Bundesregierung sei derzeit im Gespräch, den Grundfreibetrag auf 11.784 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmal anzuheben, heißt es zwar in der Mitteilung der Lohi (Stand: 16. Januar). „Hierzu ist aber vieles unklar und die Regierung wird überlegen müssen, wie das finanziert werden kann.“
Neue Förderbeitragshöhen für Familien
Der Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2024 von 6.024 auf 6.384 Euro pro Kind für beide Elternteile zusammen angehoben. „Aufgrund der hohen Inflation und der Anhebung des Bürgergelds fällt das Plus größer aus“, heißt es in der Mitteilung der Lohi. Getrennte Eltern erhalten „jeweils den halben Kinderfreibetrag“ in Höhe von 3.192 Euro. „Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes in Höhe von 2.928 Euro, bzw. 1.464 Euro je Elternteil, der unverändert bleibt.“ Eltern mit geringem Einkommen können zudem den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Zum 1. Januar 2024 ist der Kinderzuschlag auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind erhöht worden. Zuvor lag er bei bis zu 250 Euro.
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Änderungen beim Elterngeld
Auch beim Elterngeld gibt es neue Regelungen. Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April 2024 nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Eine deutliche Veränderung – denn bisher gilt für Paare eine Einkommensgrenze von 300.000 Euro, für Alleinerziehende von 250.000 Euro. Zudem wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, ab April neu geregelt. So sind laut Bundestagsbeschluss zwar weiterhin bis zu 14 Monate möglich, in denen Elterngeld bezogen wird – aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten.
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Gestiegene Beitragsbemessungsgrenzen
„Für sozialversicherungspflichtige Angestellte sind die Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung angehoben worden“, informiert außerdem die Lohi Bayern. „Beiträge werden in Westdeutschland nun bis zu einem Monatsgehalt von 7.550 Euro und in Ostdeutschland bis 7.450 Euro pro Monat fällig. Somit erhöhen sich die Sozialabgaben für Besserverdiener. Der Beitragssatz bleibt aber mit 18,6 Prozent konstant.“ Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt die neue Beitragsbemessungsgrenze seit 1. Januar bundeseinheitlich bei 5.175 Euro. „Die Pflicht, sich gesetzlich krankenzuversichern, hört jetzt bei einem Jahreseinkommen von 69.300 Euro auf. Bei einem höheren Jahreseinkommen steht es frei, sich privat krankenzuversichern“, heißt es weiter in der Mitteilung.
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Steigende Lebenshaltungskosten 2024
Für viele Bürger gibt es seit Januar 2024 zwar mehr Geld aufs Konto. So stieg in diesem Jahr beispielsweise der Mindestlohn, sowie auch einige Sozialleistungen. Gleichzeitig müssen Verbraucher an anderen Stellen mit höheren Kosten rechnen. In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte in der Folge hier oder dort teurer werden, so die Befürchtung. Zudem ist der CO2-Preis zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne gestiegen, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuere, so die Lohi. Auch beim Strompreis müsse dadurch mit höheren Netzentgelten gerechnet werden.
Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa
