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Umfrage

Hohe Teuerung: Fast jeder Sechste kann seine Lebenshaltungskosten kaum finanziell stemmen

Wegen der gestiegenen Preise stoßen viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen. Verbraucherschützer raten dazu, immer einen „Notgroschen“ bereitzuhalten.

Etwa jeder sechste Deutsche kann nach eigenen Angaben wegen der hohen Teuerung kaum seine Lebenshaltungskosten bezahlen. 17,2 Prozent von 2059 Befragten wählten in einer YouGov-Umfrage für die Postbank diese Antwortmöglichkeit auf die Frage, wie sie die Preissteigerungen wahrnehmen. In der Vergleichsumfrage aus dem Januar 2022 lag der Anteil derjenigen, die wegen der teils deutlich gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel an finanzielle Grenzen stoßen, nach Angaben der zum Deutsche-Bank-Konzern gehörenden Postbank vom Montag bei 11 Prozent.

Nicht zuletzt die teils deutlich gestiegenen Lebensmittelpreise machen sich bei vielen Verbrauchern bemerkbar. (Archivbild/Symbolbild)

Fast jeder Sechste kann seine Lebenshaltungskosten kaum bezahlen

Insgesamt mehr als ein Drittel der für die aktuelle Erhebung vom 15. bis 18. September dieses Jahres Befragten greifen für alltägliche Ausgaben „stark“ (10 Prozent) oder „etwas“ (28,1 Prozent) auf Ersparnisse zurück. Jeder Sechste (17,7 Prozent) gab an, nicht über Rücklagen zu verfügen. Vier von zehn Befragten (39 Prozent) haben nach eigenen Angaben genug regelmäßige Einkünfte, um die erhöhten Preise stemmen zu können.

Umfrage: Viele Spargelder werden auf dem Girokonto geparkt

In der YouGov-Umfrage, deren Ergebnisse den Angaben zufolge gewichtet wurden und somit repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren seien, gab ein knappes Drittel (31 Prozent) der 2.059 Befragten an, trotz der stark gestiegenen Preise unverändert weiter gespart zu haben. 18,8 Prozent legen nach eigenen Angaben sogar mehr Geld auf die hohe Kante. 20,8 Prozent sagten, dass sie weniger Rücklagen bilden; ganz eingestellt haben das Sparen 8,7 Prozent der Teilnehmer. Diejenigen, die Geld zurücklegen, lassen es der Umfrage zufolge überwiegend auf dem Girokonto liegen (47,6 Prozent) – obwohl die Mehrheit der Befragten (60,5 Prozent) nach eigenen Angaben weiß, dass diese Rücklagen wegen der Inflation an Wert verlieren.

Rücklagenkonto: „Notgroschen“ von zwei bis drei Monatsgehältern anlegen

Die Verbraucherzentrale rät dazu, vorausschauend immer einen „Notgroschen“ von mindestens zwei bis drei Monatsgehältern auf einem separaten Konto anzulegen, auf das man kurzfristig zugreifen kann, um auch unerwartete Ausgaben im Notfall spontan stemmen zu können. Sei es, weil zum Beispiel plötzlich die Waschmaschine kaputtgeht oder das Auto repariert werden muss. In solchen Fällen könnten Betroffene das Geld vom Rücklagenkonto nutzen und danach wieder ansparen.

Verbraucherzentrale: Ersparnisse nicht unters Kopfkissen legen

Unterm Kopfkissen oder in der Kaffeedose habe das Ersparte nicht zu suchen, betonen die Verbraucherschützer. Wer es beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto „parken“ will, sollte sich vorher gut informieren, wo es zum Beispiel welche Zinsen gibt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 5. Oktober) berichtete, erhalten Kunden bei vielen Sparkassen in Deutschland „nach wie vor keine oder allenfalls niedrige Zinsen aufs Tagesgeldkonto“ – obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) im Sommer 2022 die Zeit der Null- und Negativzinsen im Euroraum beendet und seither die Zinsen zehn Mal in Folge angehoben habe. Geschäftsbanken bekommen „mittlerweile 4,0 Prozent Zinsen“, wenn sie Geld bei der EZB parken. „Viele Geldhäuser haben in der Folge die Zinsen für Tages- und Festgeld angehoben“, heißt es weiter im dpa-Bericht. Ein Vergleich kann sich demzufolge lohnen.

Davon abgesehen sollten größere Summen „in jedem Fall auf einem Bankkonto liegen – und nicht in bar zuhause“, betont die Verbraucherzentrale auf ihrer Website grundsätzlich in Sachen Sicherheit. Denn sollte etwas passieren, sei Bargeld nicht versichert. „Für Guthaben auf Konten gilt hingegen die sogenannte Einlagensicherung der Bundesregierung. Das heißt, dass bis zu einem Beitrag von 100.000 Euro das Geld jedes Sparers auf einer Bank vom deutschen Staat abgesichert ist.“

Checken, ob sich Reparatur von Geräten noch lohnt

Ist der Fernseher oder ein Haushaltsgerät kaputt, kann es sich manchmal lohnen, es vom Fachmann reparieren zu lassen, betont die Verbraucherzentrale auf ihrer Website, vor allem, „wenn das Gerät noch relativ neu ist“. In den meisten Fällen allerdings sei eine Neuanschaffung „kaum teurer als eine aufwändige Reparatur“, geben die Experten gleichzeitig zu bedenken. Im Falle eines Kühlschranks empfehle es sich, „ihn nach 10 bis 15 Jahren auszutauschen, da der neue erheblich weniger Energie verbraucht als der alte. Das spart am Ende wieder Geld und schont die Umwelt“.

Laufende Kosten im Blick haben – wo lässt sich noch sparen?

Um sich einen besseren Überblick über die Finanzen zu verschaffen, empfehlen die Verbraucherschützer, ein Haushaltsbuch zu führen, in dem man alle monatlichen Ein- und Ausnahmen auflistet – wo im Haushalt lässt sich gegebenenfalls der Rotstift ansetzen? Manche festen Ausgaben seien möglicherweise verzichtbar oder gar doppelt vorhanden, gibt die Verbraucherzentrale unter anderem zu bedenken – darunter könnten zum Beispiel Abos oder Mitgliedschaften fallen, die Haushalte möglicherweise gar nicht nutzten.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Angesichts der jüngsten Inflationsdaten dürfen Verbraucher zumindest auf Entspannung hoffen: Im September sank die jährliche Teuerungsrate in Deutschland mit 4,5 Prozent vorläufigen Berechnungen zufolge auf den niedrigsten Stand seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022. Volkswirte erwarten eine weitere Abschwächung der Inflation in den kommenden Monaten. (Mit Material der dpa)

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Rubriklistenbild: © Christoph Soeder/dpa

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