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Mehr Anteil für Arbeitnehmer
Weniger Netto-Gehalt? Wer ab Juli 2023 weniger Geld bekommen wird
Mehr Netto vom Brutto – das wünschen sich viele Arbeitnehmer. Das Gegenteil ist ab Juli der Fall – zumindest für einige. Wer betroffen ist und weniger Geld rausbekommt.
Miete, Steuern, Versicherungen – von dem monatlichen Gehalt bleibt nach allen Abzügen und Fixkosten nicht mehr ganz so viel über. Ab Juli 2023 kommt von dem Bruttogehalt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weniger auf dem Konto an. Grund dafür sind erhöhte Abgaben für die Pflegeversicherung für Menschen ohne Kinder.
Sozialversicherung: Wie es aktuell noch gehandhabt wird
Derzeit wird die Sozialversicherung gerecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer aufgeteilt. Jede Partei zahlt 1,525 Prozent, damit kommt man auf den Beitragssatz von 3,05 Prozent. Zumindest, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Kinder hat. Ist dies nicht der Fall, werden 3,4 Prozent für die Pflegeversicherung veranschlagt. Der Arbeitgeberanteil bleibt gleich bei 1,525 Prozent. Den größeren Anteil trägt damit die Person ohne Kinder.
Pflegeversicherung ab Juli 2023: Arbeitnehmer ohne Kinder zahlen drauf
Kinder ja oder Kinder nein – diese Entscheidung gab Aufschluss darüber, wie hoch der Satz der Pflegeversicherung ist. Das ist so nicht rechtens, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Jetzt wird die Entscheidung weiter aufgedröselt. Die neuen Regelungen im Überblick:
Arbeitnehmer mit einem Kind
Arbeitnehmer ohne Kind (ab dem 23. Lebensjahr)
Arbeitgeberanteil
Pflegeversicherung in Prozent
3,4 Prozent
4,0 Prozent
1,7 Prozent
Konkret bedeutet dies, dass sich der Arbeitgeberanteil an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Kind orientiert. In diesem Fall bleibt das Modell, dass die Kosten der Pflegeversicherung gerecht aufgeteilt werden, gleich. Allerdings zahlen Menschen mit einem Kind auch drauf – rund 0,175 Prozent mehr. Pro weiterem Kind sinkt der Betrag um 0,25 Prozent. Schluss ist bei fünf Kindern, informiert chip.de. Mit fünf Kindern würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Satz von 2,4 Prozent bei der Pflegeversicherung liegen. Die Ersparnis für kinderreiche Familien gilt allerdings nur, bis die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Dann geht es schrittweise – pro Kind wieder um 0,25 Prozent zurück.
Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten
Ausnahme in Sachsen: Arbeitgeber zahlt nur 1,20 Prozent der Pflegeversicherung
Die neuen Regelungen gelten für fünfzehn Bundesländer – in Sachsen gibt es eine Sonderregelung, informiert lohn-info.de. Dort übernimmt der Arbeitgeber jeweils 1,20 Prozent der Pflegeversicherung – der sonstige Bundesschnitt liegt bei 1,7 Prozent. Somit zahlen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen etwas mehr als die restlichen Menschen, egal ob diese Kinder haben oder nicht.
Menschen ohne Kinder übernehmen 2,3 Prozent der Pflegeversicherung
Wer keine Kinder hat, wird von den insgesamt 4,0 Prozent der Pflegeversicherung dann größeren Anteil von 2,3 Prozent übernehmen. Die restlichen 1,7 Prozent übernimmt der Arbeitgeber. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro Brutto würden kinderlose Menschen dann 81 Euro im Monat für die Pflegeversicherung zahlen, informiert chip.de. Das seien rund 25 Euro mehr als bisher.