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Geld

Mehr Netto vom Brutto für zahlreiche Beschäftigte – was im April außerdem noch neu ist

Das Jahr brachte schon viele Änderungen mit sich, die nun auf dem Lohnzettel zahlreicher Arbeitnehmer sichtbar werden. Was Pendler zudem zum 49-Euro-Ticket wissen sollten.

Was den Blick auf den Gehaltszettel betrifft, gibt es für viele Beschäftigte eine erfreuliche Nachricht. So werden ab April die seit dem 1. Januar 2023 geltenden höheren steuerlichen Freibeträge für Arbeitnehmer auch auf dem Lohnzettel sichtbar. 

Mehr Netto vom Brutto beim Gehalt

„Grund ist der dann anzuwendende geänderte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer“, wie der MDR zu den Hintergründen schildert. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt demnach in der Berechnung um 30 Euro auf 1.230 Euro, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro. Beide Beträge waren bereits zum 1. Januar erhöht worden. Für viele Beschäftigte bleibe dadurch nun etwas mehr Netto vom Brutto beim Gehalt übrig, so das Fazit.

Bei vielen Beschäftigten bleibt nun etwas mehr Netto vom Brutto übrig.

Mehr Geld für Beschäftigte in einigen Branchen

Unabhängig davon können sich im April die Beschäftigten einiger Branchen über eine Gehaltserhöhung freuen. Es betrifft zum Beispiel Maler, Lackierer und zahlreiche Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe:

  • Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt: Im Maler- und Lackierhandwert gilt seit Januar ein neuer Tarifvertrag. „Ein Teil der dort festgehaltenen Vereinbarungen tritt am 1. April in Kraft“, berichtete Nordbayern.de. So steige der Mindestlohn für Gesellinnen und Gesellen um 70 Cent auf 14,50 Euro. Für Helferinnen und Helfer werde die Lohnuntergrenze um 1,10 Euro auf 12,50 Euro angehoben.
  • Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Mehr Lohn gibt es zum April auch bei Bau-Beschäftigten. „Dabei handelt es sich um die dritte und letzte Tarifanpassung für das Bauhauptgewerbe, bevor der Tarifvertrag im März 2024 endet“, so das Portal zu den Hintergründen. „Im Tarifgebiet West gibt es eine Anhebung um 2 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 2,7 Prozent.“ Die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr steige im Westen um 15 Euro und im Osten um 25 Euro. Zudem steige im Tarifgebiet Ost die Vergütung der Auszubildenden vom zweiten bis zum vierten Lehrjahr um 35 Euro.
  • Mehr Geld für Leihbeschäftigte: Der tarifliche Mindestlohn für Leihbeschäftigte liegt den Berichten zufolge ab April bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Nach Angaben der IG Metall würden die Tarifverträge „bundesweit rund 98 Prozent der mehr als 800.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland“ betreffen, schilderte MDR.de (Stand: 2. April). Die Stundenentgelte richten sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. 

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Was Pendler zum 49-Euro-Ticket wissen sollten

Ab dem 1. Mai können Fahrgäste mit dem 49-Euro-Abo bundesweit im Nah- und Regionalverkehr fahren. „Das 49-Euro-Monatsabo für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr ist ab sofort erhältlich“, berichtete die Deutsche Presse-Agentur am Montag (3. April). Der Verkauf begann demnach in der Nacht zu Montag auf den Online-Plattformen und Apps der regionalen Verkehrsunternehmen und -verbünde sowie bei der Deutschen Bahn. „Sobald die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen öffnen, kann das Abo auch dort abgeschlossen werden“, schilderte dpa am Montagmorgen. Der Fahrschein wird als Online-Ticket oder als Chipkarte ausgegeben und kann als Abo monatlich gekündigt werden. Der Monatspreis beträgt – wie der Name schon sagt – 49 Euro. Erfahren Sie hier mehr über das 49-Euro-Ticket und wie Pendler davon künftig profitieren könnten.

 

Rubriklistenbild: © IMAGO/Fotostand / K. Schmitt

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