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Unterhalt, Babysitting und mehr

Hätten Sie es gewusst? Fünf kuriose Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können

Beim Thema Steuern den Überblick zu behalten, ist gar nicht so leicht. Hier erfahren Sie, welche fünf kuriose Ausgaben von der Steuer absetzbar sind.

Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein lästiges Thema, auch wenn sie natürlich finanzielle Vorteile mit sich bringt. Für die Steuerklärung 2023, bei der es einige Neuigkeiten zu beachten gibt, endet die Frist am Montag, dem 2. September 2024. Den Überblick zu behalten, welche Punkte bei der Steuererklärung angegeben werden sollten, wie beispielsweise Rückerstattungen der Krankenkasse, ist alles andere als leicht. Neben den allgemein bekannten absetzbaren Punkten wie Job-Ausgaben, Dienstleistungen oder die eigene Vorsorge gibt es jedoch auch absetzbare Ausgaben, die kaum jemand auf dem Schirm hat. Im Folgenden beleuchten wir fünf dieser Punkte genauer.

1. Großeltern als Babysitter

Den jungen Nachwuchs von den Großeltern betreuen lassen, ist eine weit verbreitete Methode. Wenn Sie also die Großeltern Ihres Kindes für das Babysitten bezahlen, können Sie ein Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Dafür müssen Sie zusammen mit der Steuererklärung die Überweisungsbelege der Zahlungen an die Großeltern einreichen. Und auch wenn die Großeltern kostenlos auf die Kinder aufpassen, können Sie finanziellen Nutzen draus ziehen. Wie das Nachrichten-Portal ntv berichtet, können in diesem Fall nämlich zumindest die Fahrtkosten abgesetzt werden.

Die Großeltern als bezahlte Babysitter – ein Teil der Ausgaben kann steuerlich abgesetzt werden.

2. Fahrtkosten zu Arzt oder Apotheke

Dass der Fahrtweg zur Arbeitsstelle steuerlich abgesetzt werden kann, ist weitestgehend bekannt – es handelt sich um die sogenannte Pendler-Pauschale. Was jedoch die wenigsten wissen: auch der Weg zum Arzt oder zur Apotheke kann abgesetzt werden. Auch hier können 30 Cent pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden. Das lohnt sich besonders für Menschen, die sich häufig in ärztlicher Behandlung befinden.

3. Kosten für den Steuerberater

Wenn Sie sich bei der Steuererklärung mit einem Steuerberater Hilfe zur Hand holen, können Sie diese Kosten ebenfalls von der Steuer absetzen, berichtet accountable.de. Diese Regelung ist besonders für Selbstständige, die eben erst damit begonnen haben und sich noch nicht allzu gut auskennen, eine tolle Möglichkeit, um Geld zu sparen und gleichzeitig einen fachlichen Rat einzuholen. Dasselbe gilt im Übrigen auch für kostenpflichtige Steuerprogramme wie beispielsweise WISO.

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4. Betreuung des Haustiers

Beruflich stark eingebundene Menschen müssen immer mal wieder auf die Dienste eines Haustiersitters zurückgreifen. Die Kosten dafür können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Denn laut ntv werden diese Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistung akzeptiert. Es werden 20 Prozent des Rechnungsbetrags angerechnet – allerdings maximal 4.000 Euro.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

5. Unterhalt für Kinder

Besteht bei einem Kind kein Anspruch mehr auf Kindergeld, kann der Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings kommt es dabei auf die momentane Situation der Kinder an. Denn steuerliche Vorteile können nur geltend machen, wenn Kinder volljährig sind und keine Ausbildung absolvieren – schulisch oder beruflich –, Kinder, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben sowie Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden und älter als 25 Jahre sind.

Rubriklistenbild: © Shotshop/IMAGO

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