Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Experten erklären es

Steuererklärung 2023: Welche Neuerungen gibt es beim Ausfüllen der Formulare?

Die Steuererklärung ist oft eine lästige Pflicht. Lohnsteuerexperten geben einen Überblick über Änderungen, die zahlreiche Menschen betreffen.

Die Steuererklärung bereitet wohl den wenigsten Menschen Freude. Sie ist jedoch für knapp die Hälfte der Steuerzahler Pflicht. Nicht vergessen: Für die Steuererklärung 2023 endet die Frist am 31. August 2024. Da es sich bei diesem Datum allerdings um einen Samstag handelt, ist der späteste Abgabetermin der darauffolgende Montag und somit der 2. September 2024. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert mit Blick auf die Steuerformulare 2023 über einige Änderungen – hier die wichtigsten auf einen Blick.

Doppelte Haushaltsführung: Zusätzliches Formular, neue Zeilen

Grundsätzlich gilt: Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine zusätzliche Wohnung oder ein Zimmer mietet, um nicht täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln zu müssen, kann einen Teil der damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. „Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es eine neue, eigene Anlage mit dem Titel ‚Anlage N Doppelte Haushaltsführung‘, um diese Ausgaben zu erfassen“, informiert an der Stelle die VLH. Die Anlage beinhalte auch neue Zeilen zur doppelten Haushaltsführung im Ausland, um den Verpflegungsmehraufwand genau berechnen zu können.

Steuererklärung schon erledigt?

Anlage N „häusliches Arbeitszimmer“: Nur noch zwei Varianten

Die ‚normale‘ Anlage N sei ebenfalls umstrukturiert worden, schreibt die VLH in ihrer Mitteilung vom 20. November – vor allem im Hinblick auf das häusliche Arbeitszimmer: „Ab 2023 gibt es nur noch zwei Möglichkeiten, Werbungskosten für das Arbeiten von zu Hause in der Steuererklärung anzugeben“, so die VLH.

Zum einen das häusliche Arbeitszimmer: Sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer seien als Werbungskosten absetzbar, wenn es den „Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit“ bilde, informieren die Experten zu den Hintergründen. Sollte diese Bedingung erfüllt sein und wollen Betroffene die vollen Kosten für ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben, müssen sie die Ausgaben der VLH zufolge entweder „anteilig ermitteln“ – also für Gas, Wasser, Strom, Miete oder auch Versicherungen. Ab 2023 könne für das Arbeitszimmer „alternativ die Pauschale von 1.260 Euro geltend gemacht werden“, heißt es zudem in der Mitteilung – so spare man sich das Suchen und Ausrechnen von Belegen.

Steuer ganz einfach & fehlerfrei selbst erledigen

Die Buhl WISO Steuer 2023 Software (werblicher Link) bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche und umfassende Funktionen, um die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern. Mit automatisierten Berechnungen, regelmäßigen Aktualisierungen und der Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung unterstützt sie Nutzer dabei, ihre Steuerangelegenheiten effizient und fehlerfrei zu bearbeiten.

Viele Beschäftigte können die Kosten des Arbeitsplatzes zu Hause steuerlich zumindest folgendermaßen geltend machen: „Sie können ab 2023 die Homeoffice-Pauschale von maximal 1.260 Euro ansetzen (2022 waren es 600 Euro)“, informiert die VLH. Allerdings dürfe diese nur für tatsächlich im Homeoffice verbrachte Arbeitstage in der Steuererklärung eingetragen werden. „Pro Tag sind es dann 6 Euro, und anerkannt werden maximal 210 Tage (210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro).“

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Neue zusätzliche Anlage

Neu ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ist die Anlage „V Sonstiges“, erklärt die VLH zudem. „Darin sollen nun alle Einkünfte aus einer Grundstücksgemeinschaft sowie Einnahmen aus einer Untervermietung erfasst werden“, heißt es in der Mitteilung. Die bisherige Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verlängere sich auf vier Seiten.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen. Nicht zuletzt bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung vom Vermieter oder der Hausverwaltung lässt sich steuerlich in vielen Fällen etwas herausholen, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern vorrechnet.

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago

Kommentare