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Vermögen von 563 Milliarden Euro

Altes Geld: Wo die reichsten Familien Deutschlands leben

Die reichsten Menschen Deutschlands haben ihr Vermögen über Generationen weitergegeben. Wie sie das geschafft haben und wo sich der Reichtum konzentriert.

Wer in Deutschland zu den reichsten Menschen zählt, hatte schon vor über hundert Jahren vermögender Vorfahren. Das zeigt eine neue Auswertung der Forscherinnen Emma Ischinsky und Daria Tisch vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. Demnach befindet sich das Vermögen von insgesamt 563 Milliarden Euro, das die Geldelite über die Jahre angehäuft hat, vor allem an den Orten, an denen sich erfolgreiche Familienunternehmen seit Generationen ansiedeln. Das sind unter anderem Kleinstädte wie Neckarsulm in Baden-Württemberg oder Melsung in Hessen, berichtet die Zeit.

Das Geld verbleibt in denselben Familien

In Neckarsulm beispielsweise konzentriert sich nach Angaben des Manager Magazin ein Vermögen von 29 Milliarden Euro. Das liegt insbesondere an Lidl-Gründer Dieter Schwarz, der laut einer von Forbes herausgegebenen Liste aktuell der zweitreichste Mensch Deutschlands ist. Ebenfalls zu den vermögendsten Deutschen gehört Familie Bosch, die in Gerlingen bei Stuttgart sitzt, sowie Familie Oetker in Bielefeld. Weitere Orte, an denen sich reiche Familienunternehmen niedergelassen haben, sind die Kleinstadt Rottendorf, wo 2,3 Milliarden Euro liegen, und in Herzogenaurach, wo sich 14 Milliarden Euro konzentrieren.

Altes Geld beschreibt Vermögen, das bereits vor Generationen entstanden ist. In Deutschland liegt es bei wohlhabenden Familienunternehmen.

Das Vermögen der Unternehmerfamilien ist seit Generationen weitergegeben worden, wie die Auswertung des Max-Planck-Instituts zeigt. Dazu verglichen die Forscherinnen die heutige Reichenliste mit einer ähnlichen Zusammenstellung aus dem preußischen Innenministerium vom Jahr 1913. Daraus geht hervor, dass zehn Prozent der 500 wohlhabendsten Familien schon damals zu den reichsten Menschen in Deutschland zählten. Das Geld ist also innerhalb weniger Familien verblieben. „Wenn über einen so langen Zeitraum die gleichen Menschen reich geblieben sind, wurden die Konsequenzen der deutschen Vermögensungleichheit bislang unterschätzt“, resümiert Forscherin Daria Tisch aus den Daten.

Steuerrecht bevorzugt Unternehmer

Dass die reichen Familien über einen langen Zeitraum so reich bleiben konnten, hat mehrere Gründe. Zum einen liegen sie im Steuerrecht, das sich laut Julia Jirmann, Vertreterin des Netzwerks Steuergerechtigkeit, in den vergangenen Jahren zunehmend zugunsten Hochvermögender entwickelt habe. So hat sich der Steuersatz auf Gewinne, die im Unternehmen oder in Holdinggesellschaften angespart werden, seit 1996 auf unter 30 Prozent fast halbiert, erklärt die Expertin in der Zeit. Zudem fördere die Regierung die Familienunternehmen, indem sie die Erbschaft dieser steuerlich begünstigt. Laut dem Netzwerk Steuergerechtigkeit wechseln jährlich Unternehmen im Wert von 36,6 Milliarden Euro unversteuert den Eigentümer.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Zum anderen grenzen sich die reichen Familien bewusst ab, erläutert Forscherin Emma Ischinsky. Vermögende heiraten nämlich vor allem unter sich. Ein Teil der Geldelite sei sowohl innerhalb als auch zwischen den Generationen eng miteinander verbunden. So seien etwa Georg von Opel, Karl Friedrich von Hohenzollern und Karl-Theodor zu Guttenberg durch verwandtschaftliche Beziehungen verbunden. „Solche Verwandtschaften zeigen, wie wichtig die Rolle der Familie für Vermögensaufbau immer noch ist“, sagt Emma Ischinsky der Zeit.

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Auch die zehn reichsten Deutschen, die die Forbes-Liste anführen, sind vornehmlich Familienunternehmen. Die vermögendsten Menschen hierzulande sind demnach:

  1. Klaus-Michael Kühne (41,8 Milliarden Dollar): Machte den Familienbetrieb, der heute als Kühne+Nagel bekannt ist, zu einem weltweit agierenden Logistik- und Gütertransportunternehmen.
  2. Dieter Schwarz (38 Milliarden Dollar): Eigentümer der Schwarz-Gruppe, zu der auch die Discounter Lidl und Kaufland gehören.
  3. Reinhold Würth und Familie (27,5 Milliarden Dollar): Baute Ende der Fünfzigerjahre das Unternehmen Würth zum internationalen Marktführer in der Montagetechnik auf.
  4. Stefan Quandt (25,7 Milliarden Dollar): Hauptaktionär der Management-Holding Delton.
  5. Susanne Klatten (24,4 Milliarden Dollar): BMW-Erbin.
  6. Karl Albrecht Jr. und Familie (15,7 Milliarden Dollar): Er und sein Bruder Theo sind die Kinder von Karl Albrecht und erbten nach seinem Tod 2014 die Supermarktkette Aldi Süd.
  7. Beate Heister (15,7 Milliarden Dollar): Tochter von Karl Albrecht, erbte nach dem Tod ihres Vaters zusammen mit ihrem Bruder, Karl Albrecht Jr., ein beträchtliches Vermögen.
  8. Andreas von Bechtolsheim und Familie (14,3 Milliarden Dollar): Informatiker, Unternehmer und einer der vier Gründer von Sun Microsystems.
  9. Theo Albrecht Jr. und Familie (14 Milliarden Dollar): Sohn von Theo Albrecht Senior, von dem er auch alle Vermögenswerte an Aldi Nord erbte.
  10. Hasso Plattner und Familie (11 Milliarden Dollar): Deutscher Unternehmer und Mitbegründer des Softwareunternehmens SAP SE.

Rubriklistenbild: © Future Image/Imago

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