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Erbschaftsteuer

Werden Reiche bei der Erbschaftsteuer verschont? Steuer erneut auf dem Prüfstand

In Deutschland fallen Erbschaften und Schenkungen unters Erbschaftsteuergesetz. Freie Wähler fordern Abschaffung, CSU höhere Freibeträge. Experten beklagen, dass Reiche ganz verschont bleiben.

Das Statistische Bundesamt hat zuletzt für das Jahr 2021 Zahlen zur Steuererhebung der reformierten Erbschaftsteuer vorgelegt. Die Erbschaftsteuer musste im Jahr 2016 geändert werden, da das Bundesverfassungsgericht die bestehende, sehr günstige Ausgestaltung gerade für größere Unternehmensvermögen als verfassungswidrig angesehen hat und eine Änderung der Rechtslage verlangte. Die nun vorliegenden Zahlen deuten jedoch laut einer Stellungnahme der Organisation Netzwerk-Steuergerechtigkeit nicht auf eine Verbesserung bei der Besteuerung großer Unternehmensvermögen hin.

Nach den vorliegenden Daten wurden dabei Vermögen von mehr als 20 Millionen Euro effektiv nur mit durchschnittlich 2,2 Prozent des übertragenen Vermögens besteuert. Zudem sieht das reformierte Gesetz eine erhebliche Möglichkeit der Steuerbefreiung vor, wenn der Empfänger des Vermögens erbschaftsteuerlich als „bedürftig“ gilt. Diese Ausnahme scheint in großem Umfang genutzt werden zu können, wie das Netzwerk-Steuergerechtigkeit betont. So wurden in der Statistik auch zehn Fälle vermerkt, in denen insgesamt 474 Millionen Euro an Erbschaftsteuer festgesetzt wurden, von denen jedoch 450 Millionen aufgrund einer solchen „Bedürftigkeit“ erlassen wurden.

Bayern drängte bei der Reform 2016 auf eine günstige Regelung für Unternehmer

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt erneut über die Erbschaftsteuer. (Symbolbild)

Im Rahmen der Abstimmungen zur Reform des damaligen Erbschaftsteuergesetzes drängte die CSU, in Person des damaligen bayerischen Finanzministers Markus Söder, auf eine günstige Lösung für Unternehmer. Die Zustimmung der CSU-Abgeordneten im Bundestag wurde von der Beibehaltung einer möglichst unternehmerfreundlichen Lösung abhängig gemacht. Dahingehend hielten SPD, Grüne und Linke im Bundesrat die Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen sowie teils für verfassungswidrig. Sie verlangten eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzespläne. Letztlich hat sich die CSU mit ihrer Vorstellung aber weitgehend durchsetzen können.

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Auch Minderjährige sind Empfänger großer Vermögen

Nach einer Auswertung im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung sei das Ausmaß, in dem bereits Minderjährige Erbschaften und Schenkungen erhalten und dabei von den steuerlichen Subventionen profitierten, bedenklich. Zwölf Prozent aller steuerfreien Unternehmensübertragungen entfielen im Auswertungszeitraum von 2009 bis 2020 auf Kinder unter 14 Jahren. In 40 Fällen wurde einem Kind unter 14 Jahren ein Vermögen von mindestens 250 Millionen Euro übertragen. Diese 40 Übertragungen hätten einen Gesamtwert von 33,3 Milliarden Euro und blieben zu 99 Prozent steuerfrei.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Erbschaftsteuer erneut vor dem Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat nun erneut eine Klage über die Erbschaftsteuer zur Verhandlung und Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 804/22). Der Kläger war Erbe und hatte unter anderem ein Wertpapierdepot geerbt, in dem sich auch Aktienvermögen befand. Das Erbschaftsteuerrecht sieht auch bei Aktienvermögen eine mögliche Verschonung vor, allerdings nur, wenn man an einem Unternehmen mehr als 25 Prozent der Anteile hält.

Dieses war bei dem Erben aber nicht der Fall. Durch die hohen Verschonungsmöglichkeiten bei großen Vermögen hält sich der Erbe aber unberechtigt für zu hoch besteuert. Ob die Klage Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. In einer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer sieht diese jedoch zumindest eine Grundlage, dass sich ein Finanzgericht mit den Argumenten des Klägers befassen müsste.

Rubriklistenbild: © Gutschalk/Imago

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