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So reagiert die Stadt auf Freistaat-Pläne

Wird Waldkraiburg bald zugeparkt? – Weniger Vorgaben für Kfz-Stellplätze

In der Innenstadt, wie hier am Stadtplatz, kann es mit Parkplätzen schon mal eng werden. Aber gibt es deshalb in Waldkraiburg generell zu wenige?
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In einer Satzung hat die Stadt Waldkraiburg die Richtzahlen für den Stellplatz-Bedarf genau geregelt. Bayerns Modernisierungsgesetz macht diese Satzung überflüssig, die Stadt reagiert darauf.

Neue Vorgaben für Kfz-Stellplätze: Waldkraiburger Stadträte sehen die im „Modernisierungsgesetz“ geplanten Änderungen kritisch, da sie Kommunen weniger Spielraum für die Gestaltung von Stellplätzen geben. Wie kann die Stadt darauf reagieren?

Waldkraiburg – Was Waldkraiburgs Bauherren künftig freuen wird, entlockt dem einen oder anderem Stadtrat nur ein müdes Kopfschütteln. Von einem „Rückentwicklungsgesetz“ sprach Anton Sterr im Bauausschuss. Dass ihn das am meisten ärgert, ist nachvollziehbar. Hatte er doch im Namen der CSU-Fraktion immer wieder auf eine Überarbeitung der Stellplatz-Satzung gedrängt, sie an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Viele Diskussionen hatte es gegeben und jetzt kommt Bayerns Modernisierungsgesetz. Ein Gesetz, das weniger Bürokratie, und mehr Freiheiten für Hausbesitzer verspricht, aber bei Kommunen kritisch gesehen wird. Es gibt zwar Erleichterungen für den Bauherrn, weil beispielsweise Aufstockungen oder der Ausbau von Dachgeschossen erleichtert werden soll. Aber im gleichen Zug sollen Kommunen nicht länger über das „Wie“ bei Stellplätzen entscheiden können. Zwar sieht das Modernisierungsgesetz weiterhin kommunale Stellplatz-Satzungen vor, verpflichtend soll aber künftig nur noch einer pro Wohnung sein.

Mit einer Satzung das Mindestmaß regeln

Nur ein Teil dessen, was die Stadt in ihrer aktuellen Satzung vorsieht. Mit einem Stellplatz kommt man als Bauherr nur aus bei Wohneinheiten bis zu 65 Quadratmeter Wohnfläche. Zwei braucht es für Wohnungen bis 150 Quadratmeter, darüber hinaus sind drei Stellplätze zu errichten.

„Mit dem Modernisierungsgesetz fällt die Satzung weg“, erklärte Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG). Es würde dann zwar noch eine Übergangsfrist geben, aber noch ist unklar, wie eine neue Satzung aussehe. Mit einer Gesetzesänderung ist aber ein Bauherr nach Aussage von Bauamtsleiter Carsten Schwunck „völlig frei“, eine Satzung würde zumindest das Mindestmaß regeln. Mit einer überarbeiteten Satzung könne man nach Ablauf einer Übergangsfrist schnell reagieren. Zu klären sei darin auch, ob sich mittels Mobilitätskonzept die Anzahl der Stellplätze weiterhin reduzieren lässt.

Schwunck rechnete am Beispiel des geplanten Neubaugebiets in der Liebigstraße vor: 151 Wohneinheiten sind dort geplant, 353 Stellplätze wären dafür ungefähr nötig. Mit Mobilitätskonzept könnte Anzahl auf 282 reduziert werden. Mit dem Modernisierungsgesetz wären dann nur noch 151 Stellplätze nötig, mit Mobilitätskonzept sogar nur 121.

Auf zusätzliche Reduzierung verzichten

Eine zusätzliche Reduzierung, die nach Ansicht von Karl-Heinz Stocker (CSU) nicht umgesetzt werden sollte. „Damit wären es noch weniger Stellplätze, eine solche Möglichkeit sollten wir in der Satzung streichen.“ Verkehrsreferent Harald Jungbauer (CSU) sieht mit dem Modernisierungsgesetz den „Schwarzen Peter“ bei den Kommunen. Er sieht die Gefahr, dass zum Beispiel die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge erschwert werde, wenn „alles zugeparkt“ ist.

Einen höheren Parkdruck sieht Schwunck in allen Bereichen, denn: „Es betrifft alle Bauten, auch Einfamilienhäuser.“ Dass mit dem Modernisierungsgesetz kleinere und größere Kommunen „über einen Kamm geschert“ werden, kritisierte Ernst Schäffer (AfD). „Mit einem funktionierenden ÖPNV gibt es in größeren Städten eine ganz andere Situation.“

Die Stadt Waldkraiburg will jedenfalls vorbereitet sein und will spätestens zum Ende einer Übergangsfrist eine neue Stellplatz-Satzung parat haben. Damit will man auch weiterhin die Anzahl der Stellplätze regeln. Gegenstimmen dazu gab es im Bauaussschuss nicht.

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