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„Flitzig“ unterwegs und kaum zu hören

Ärgernis E-Scooter: Was sie in Waldkraiburg so unbeliebt macht und was die Polizei dazu sagt

Für Raphaela Salomon ist der E-Scooter praktisch, um in die Arbeit zu fahren oder sich in der Stadt mit Freunden zu treffen – für kurze Wege in Waldkraiburg, für die es sich nicht lohnt, das Auto zu nehmen. Doch nicht alle E-Scooter-Fahrer halten sich an die Verkehrsregeln.
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Für Raphaela Salomon ist der E-Scooter praktisch, um in die Arbeit zu fahren oder sich in der Stadt mit Freunden zu treffen – für kurze Wege in Waldkraiburg, für die es sich nicht lohnt, das Auto zu nehmen. Doch nicht alle E-Scooter-Fahrer halten sich an die Verkehrsregeln und sorgen damit für Ärger und Unfälle.

E-Scooter erobern die Straßen, aber für andere Verkehrsteilnehmer sind sie oft ein Ärgernis. Denn nicht alle Nutzer halten sich an die Regeln. Was ist erlaubt und wer kontrolliert?

Waldkraiburg – Es ist ein Ärgernis für viele Bürger: E-Scooter, die sich auf den Gehwegen an Fußgängern vorbeischlängeln, die verkehrt in eine Einbahnstraße einbiegen oder auf denen gerne mal zwei Jugendliche zusammen unterwegs sind. Fußgänger sind verärgert über die Rücksichtslosigkeit der E-Scooter-Fahrer, Beschwerden deshalb schon des Öfteren bei der Stadt eingegangen.

Die elektrischen Roller sind längst ein gewohntes Bild im Stadtverkehr. Eine Alternative zum Auto oder Fahrrad sollen sie sein, werden als solche aber nicht nur von Erwachsenen, sondern auch gerne von Jugendlichen genutzt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.

Beschwerden über E-Scooter-Fahrer sollte es eigentlich nicht geben, denn auch für sie gibt es klare Regeln. Doch nicht immer halten sich alle daran. Dann kommt es vor, dass ein Fahrer von der Karlsbader Straße erst auf den Radweg einbiegt, dann schräg über den Gehweg weiter Richtung Tiefgaragen-Einfahrt und weiter auf dem Gehweg in Richtung Berliner Straße fährt. Auf einem Gehweg hat ein E-Scooter nichts zu suchen, der Ärger von Fußgängern ist fast schon vorprogrammiert.

Fahrverhalten „besonders rücksichtslos“

Fühlen sich Fußgänger tatsächlich so genervt von E-Scooter-Fahrern, oder sind es nur die Wahrnehmungen einzelner? Eine Umfrage des ADAC ist voriges Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass „Fußgänger das Fahrverhalten der E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen als besonders rücksichtslos“ wahrnehmen. 55 Prozent der befragten Fußgänger seien dieser Ansicht gewesen.

Wie sieht‘s in Waldkraiburg aus? In der Bürgerversammlung ärgerte sich eine Zuhörerin über die E-Scooter-Fahrer und darüber, dass so wenig dagegen unternommen werde. „E-Scooter sind als Verkehrsmittel zugelassen. Würden sich alle an die Verkehrsregeln halten, würde es keine Beschwerden geben“, sagt Christoph Berger vom Ordnungsamt. Aber obwohl sich nicht alle Fahrer an die Regeln halten würden, große Auffälligkeiten würde es in der Stadt nicht geben.

Immer wieder würden Beschwerden über E-Scooter bei der Stadt eintrudeln, aber zuletzt seien diese weniger geworden. Die Roller sind nicht das einzige Ärgernis für Fußgänger: „Auch im Fahrradverkehr gibt es Verstöße. Die E-Scooter sind aber oft mit einer höheren Geschwindigkeit unterwegs, an Fahrräder sind die meisten gewöhnt. E-Scooter fallen eher auf, weil sie neu im Straßenbild sind“, erklärt Berger.

Doch lässt sich dagegen vorgehen? „Für die Verkehrsüberwachung ist grundsätzlich die Polizei zuständig“, erklärt Berger. Für die Stadt übernehme der Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung die Kontrollen im ruhenden und fließenden Verkehr. Für die Kontrollen von E-Scootern habe der Zweckverband aber nicht die notwendigen Kompetenzen. Stattdessen sind Kontrollen der Polizei gefragt.

Kontrollen durch die Polizei

Solche gibt es auch: „E-Scooter-Fahrer betrunken gestürzt“, „Polizei ermittelt wegen Urkundenfälschung“ oder „Nach Sturz mit E-Scooter verletzt“ – solche Polizeimeldungen sind regelmäßig zu lesen. „Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer werden auch E-Scooter-Fahrer kontrolliert“, erklärt Waldkraiburgs stellvertretender Dienststellenleiter Dietmar Meißner. Doch er macht Einschränkungen. Zwar habe es schon gezielte Kontrollen für E-Scooter-Fahrer gegeben, aber im „normalen Alltagsgeschäft“ seien die Kontrollen nicht immer zu leisten.

Diese Regeln gelten für E-Scooter

Auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen sind E-Scooter erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die E-Roller verboten. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden und dürfen nicht nebeneinander fahren. Beim Abbiegen braucht es wie beim Fahrrad ein Handzeichen. Für einen E-Scooter besteht Versicherungspflicht und er braucht eine Betriebserlaubnis. Wie beim Auto gilt auch beim E-Scooter: Hände weg vom Handy und es gelten die gleichen Promille-Grenzen.

„Die Polizei macht die Augen nicht zu, aber die Zeit oder die Sachlage machen eine Kontrolle nicht immer möglich“, sagt Meißner. Das gelte im Übrigen auch für Radfahrer. Er bestätigt, dass sich nicht alle E-Scooter-Fahrer an die Regeln halten würden, generalisieren ließe sich das allerdings nicht. „Es fahren nicht alle so, wie sie wollen.“

„Flitzig“ unterwegs und kaum zu hören – vielen Fußgängern würden sie deshalb vermehrt auffallen, weil man sich erst noch an die E-Scooter im Straßenverkehr gewöhnen müsse. Aber: Auf dem Gehweg haben sie dennoch nichts verloren.

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