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Bayerns Modernisierungsgesetz

Neues Gesetz kippt Waldkraiburgs Spielplatz-Regeln: Das gilt ab Oktober

Wohnanlagen mit mehr als drei Wohneinheiten brauchen einen Spielplatz. Wie der aber aussehen soll, ist bislang nicht geregelt. Mit einer Satzung könnte die Stadt mehr Einfluss nehmen.
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Mit dem Modernisierungsgesetz entfällt die bisherige Pflicht für einen Spielplatz bei privaten Wohnanlagen. Nur mittels einer Satzung können Kommunen einen solchen einfordern.

Durch Bayerns neues Modernisierungsgesetz verlieren Kommunen ihren Einfluss auf private Spielplätze. Damit solche Anlagen weiterhin verpflichtend sind, braucht Waldkraiburg eine neue Satzung. Was sich ab Oktober 2025 ändert.

Waldkraiburg – Wie hoch, auf wie viel Fläche oder in welchem Bereich: Wer bauen will, muss viele Vorgaben einhalten. Bei Wohnanlagen mit mehr als drei Wohneinheiten braucht es sogar einen eigenen Spielplatz. Wie der gestaltet sein soll, das hat die Stadt Waldkraiburg in eigener Satzung geregelt. Doch die ist bald überflüssig.

Lange Zeit waren nur Schaukel und Sandkasten Pflicht, erst eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung hatte es vor wenigen Jahren ermöglicht, dass Kommunen Einfluss auf die Gestaltung von Spielplätzen privater Wohnanlagen haben. Größe, welche und wie viele Geräte aufgestellt werden müssen und wie die Anlage begrünt werden muss – das alles hat die Stadt in ihrer Satzung geregelt.

Pflicht erst bei Anlagen ab sechs Wohneinheiten

Aber das Modernisierungsgesetz kappt nicht nur die städtische Stellplatz-Satzung, sondern auch die für Spielplätze an privaten Wohnanlagen. Damit entfällt nämlich die Pflicht für einen Kinderspielplatz bei Anlagen mit mehr als drei Wohnungen. Stattdessen brauchen Kommunen künftig explizit eine Satzung, um den Bau eines Spielplatzes verpflichtend zu machen. Mit einer Einschränkung: „Künftig lässt sich erst bei Anlagen ab sechs Wohneinheiten ein Spielplatz einfordern“, erklärte Bauamtsleiter Carsten Schwunck im Stadtentwicklungsausschuss. Gerade für kleinere Projekte soll dies Erleichterungen für Bauherren mit sich bringen.

Die Größe eines Spielplatzes lässt sich laut Schwunck auch künftig über eine Satzung noch regeln, „die Ausstattung aber nicht mehr“. Ob Schaukel und Sandkasten oder doch lieber ein Grillplatz für die Mieter – die Entscheidung würde beim Bauherren liegen. Mit ihrer Satzung hatte die Stadt aber genaue Angaben gemacht, damit ein Spielplatz nicht nur für die Kleinsten interessant ist.

Die Möglichkeit zur Ablöse hat der Gesetzgeber auf eine Maximalsumme gekappt. 11.000 Euro hat die Stadt in ihrer bisherigen Satzung als Ablöse gefordert. Damit sollten sich Bauherren nicht freikaufen können, sondern mit dem zweckgebundenen Geld ein Spielplatz in der Umgebung gestärkt werden. Künftig soll dieser Betrag nicht höher als 5.000 Euro sein.

Neue Vorgaben gelten ab Oktober

Die neuen Vorgaben für die Spielplatz- wie auch die Stellplatz-Satzung gelten ab 1. Oktober 2025.

Die Ausstattung der Spielplätze lässt sich nicht mehr regeln, aber kann die Stadt den Bauherren Empfehlungen dazu geben?“, wollte Charlotte Konrad wissen. Der ehemaligen Kindergarten-Leiterin ist es eben wichtig, dass ein Spiel- und kein Grillplatz gebaut wird. „Die Bauträger wissen, was sie tun“, sprach Schwunck auf deren Erfahrungen an.

Einstimmig sprach sich der Stadtentwicklungsausschuss dafür aus, in kleinerer Runde eine neue Spielplatz-Satzung vorzubereiten.

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