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Wegen Geldwäsche angeklagt

Ohne Corona-Test Freischein erhalten: Betrug in Waldkraiburger Teststationen?

Corona Teststation
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Das Geschäft mit den Coronatests lief gut: Während der Corona-Pandemie musste für den Zutritt zu Veranstaltungen oder Restaurants ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Gefälschte Testergebnisse brachten eine Frau und einen Mann als Angeklagten vor das Amtsgericht Mühldorf. Waren die beiden Opfer oder Nutznießer einer dreisten Betrugsmasche? So endeten die Verhandlungen.

Mühldorf/Waldkraiburg – Noch immer beschäftigt Corona die Gerichte. So auch am Dienstag (26. November), als zwei Angeklagte vor Mühldorfs Amtsrichterin Dr. Angela Miechielsen Platz nehmen mussten. Beiden wurde von der Staatsanwaltschaft Traunstein Geldwäsche vorgeworfen. Ohne tatsächlich einen Coronatest gemacht zu haben, sollen sie sich von Waldkraiburger Teststationen negative Zertifikate besorgt haben.

Testzertifikat ohne vorherigen Test?

Ohne Anwalt erschien ein angeklagter Waldkraiburger (44). Er soll jeweils im Januar und Februar 2022 ein negatives Testzertifikat erhalten haben, ohne dazu in der Teststation erschienen zu sein. Das stritt der Mann vor Gericht selbstsicher und vehement ab. „Ich war persönlich vor Ort, habe die Tests gemacht und die Ergebnisse per Mail erhalten“, schilderte er. „Was der Betreiber sonst noch mit meinen Daten gemacht hat, weiß ich nicht.“

Wie Richterin Miechielsen dem Angeklagten vorhielt, soll der Betreiber von insgesamt vier Corona-Teststationen in Waldkraiburg in großem Stil Testnachweise ohne Tests ausgestellt haben. Gegen ihn wurde umfangreich wegen Abrechnungsbetrug ermittelt und dabei sei der Name des Angeklagten in Chats aufgetaucht.

Betreiber der Teststation wegen Abrechnungsbetrug angeklagt

Diesen Zusammenhang bestätigte als Zeugin eine Kripobeamtin aus München, die in dem Betrugsfall ermittelt hat. „Nach Durchsuchungen bei dem Betreiber wurde dessen Handy ausgewertet“, berichtete sie. „In den verdächtigen Chats wurde von verschiedenen Personen ein Testergebnis angefordert.“ Es sei „Modus operandi“ des Waldkraiburgers gewesen, Testtermine per Chat zu vereinbaren und Zertifikate zu verschicken, ohne dass Tests stattgefunden hätten. Diese in der Realität gar nicht erbrachten Leistungen wurden dann zu Unrecht abgerechnet. Der Betreiber habe zugegeben, Zertifikate für Freunde und Bekannte ohne Tests ausgestellt zu haben. Gegen ihn steht eine Verhandlung vor einem Münchner Gericht an.

Warum Geldwäsche?

Wer sich „einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, sich oder einem Dritten verschafft“, macht sich wegen Geldwäsche strafbar. So steht es im Strafgesetzbuch, Paragraf 261 Absatz 1 Satz 3. In den beiden vor dem Amtsgericht Mühldorf verhandelten Fälle sollen die Angeklagten ein Zertifikat, das von dem Betreiber der Waldkraiburger Teststationen unrechtmäßig hergestellt wurde, erworben haben.

Um die Abrechnungssoftware in Gang zu bringen, mussten die per Mail versandten Ergebnis-PDFs von den Empfängern aktiv angeklickt und geöffnet werden. Die Namen der in den Abrechnungsbetrug verwickelten Kunden wurden unter anderem an die Kripo Mühldorf abgegeben.

Chats bringen Ermittler auf die Spur

Die Beamtin legte dem Gericht Screenshots der Chats vor. Demnach soll der 44-jährige Angeklagte dem Betreiber geschrieben haben. Der habe die Bitte an seine Mitarbeiter in den Stationen weitergeleitet: „Kannst du das bitte machen? Bitte schnell.“ Circa 15 Minuten später, das entspricht der Wartezeit einer Testung, sei die Mail mit dem angehängten Ergebnis rausgegangen. Der 44-Jährige blieb dabei, die beiden angeklagten Test-Zertifikate ordnungsgemäß erlangt zu haben, das sagte auch seine Freundin als Zeugin aus.

Geldauflage oder „tief einsteigen“

Die Vorsitzende Richterin erklärte, man könne das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 450 Euro einstellen oder müsse „richtig tief einsteigen“. Das heißt: Einen weiteren Gerichtstermin ansetzen, den Betreiber und seine Mitarbeiter als Zeugen vorladen. „Die Einstellung ohne Eintrag im Bundeszentralregister ist ein großzügiges Angebot der Staatsanwaltschaft. Sie haben schon fünf Einträge.“

„Ich habe alles ordentlich gemacht“

„Nein, das zahle ich nicht, tut mir leid!“, für den Angeklagten kam das nicht infrage. „Ich habe alles ordentlich gemacht, Sie müssen mich auch verstehen. Ich kann nicht für etwas zahlen, das ich nicht gemacht habe!“

Sein Fall wird zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt neu aufgerollt. „Es hilft ja nichts, Sie sollen nicht für etwas büßen, was Sie nicht gemacht haben“, stellte die Richterin fest. „Je nachdem, was die neuen Zeugen sage, kann es aber für Sie schlecht ausgehen.“

In der zweiten, gleich gelagerten Verhandlung wegen Geldwäsche, nahm eine 28-Jährige aus Aschau am Inn auf der Anklagebank Platz. Auch sie war zweimal in den Chat-Listen des besagten Teststation-Betreibers aufgetaucht. Der hatte in einem Fall die Personalien der 28-Jährigen an seine Mitarbeiterin geschickt und dazu getextet „Einfach schicken bitte.“ Die Angeklagte hätte das Ergebnis per Mail bekommen und die angehängte PDF geöffnet. Das belegte Münchner Kripobeamtin mit Screenshots der aufgefundenen Chatverläufe.

„Ging nicht mit rechten Dingen zu“

Die 28-Jährige konnte sich vor Gericht nicht mehr an die Zeit erinnern: „Das ist alles schon so lange her!“ Sie habe mitbekommen, dass der ihr persönlich gut bekannte Betreiber Zertifikate an Waldkraiburger verschickt habe: „Es war klar, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.“ Warum aber ihre Personalien aufgetaucht seien, könne sie sich nicht erklären. Sie habe nie ein Testergebnis bei ihm angefordert, habe sich täglich an ihrer Arbeitsstelle testen können, auch mit offiziellem Zertifikat. Nur einmal musste sie sich nach einer Corona-Infektion in einem Testzentrum offiziell „freitesten“. „Vielleicht war es das“, vermutete sie.

Aschauerin zahlt und hat Ruhe

„Wir kommen heute nicht weiter“, kommentierte die Richterin den Prozessverlauf. Verteidiger Josef Neuberger regte eine Einstellung des Verfahrens ohne Geldauflage an. Das lehnte die Staatsanwältin ab. Sie wollte eine Zahlung von 450 Euro oder der Prozess gehe mit der Ladung von weiteren Zeugen weiter. Am Ende gab es eine Einigung auf die Zahlung von 400 Euro an das BRK Brannenburg. Dem stimmte auch die Angeklagte zu, um die Sache hinter sich zu haben.

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