Stadtentwicklungsausschuss
Mehr Spaß für Kinder: Wie Waldkraiburg coole Spielplätze schaffen will
Schaukel, Wippe und Sandkasten - in privaten Wohnanlagen bieten Spielplätze oft nicht mehr Abwechslung. Die Stadt Waldkraiburg will mit einer Spielplatz-Satzung mehr Einfluss nehmen.
Waldkraiburg - Sobald die Sonne scheint, zieht es Kinder und Erwachsene nach draußen. Oft auf die Spielplätze in der Stadt. 3354 Kinder und Jugendliche gibt es in Waldkraiburg im Alter zwischen 0 und 14 Jahren - das ist die Altersgruppe, die bevorzugt ihre Nachmittage auf Spielplätzen verbringt. Um so wichtiger, dass für Kinder adäquate Spielflächen vorhanden sind. Auf öffentlichen wie auch auf privaten Grundstücken, die bei Wohnanlagen mit mehr als drei Wohneinheiten sogar Pflicht sind.
Doch wie die Flächen privater Wohnanlagen gestaltet sind, darauf hatten bislang Kommunen keinen Einfluss. Mit einer Spielplatz-Satzung, die nun durch eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung möglich ist, bietet sich genau diese Chance. Waldkraiburg hat bereits vor rund einem Jahr darüber im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert, das Thema aber vertagt. Eine Arbeitsgruppe hat sich laut Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG) im Nachgang näher damit auseinandergesetzt. In der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses lag jetzt die ausformulierte Satzung erneut vor.
Bedingungen an die Außenanlagen knüpfen
Im Wesentlichen geht es dabei darum, Bedingungen an die Außenanlagen größerer Wohnanlagen zu knüpfen. Dass eben genau geregelt ist, wie groß ein Spielplatz sein muss, welche und wie viele Geräte aufgestellt werden müssen, wo die Spielfläche installiert werden darf und wie sie begrünt werden muss. Sandkasten und Schaukel allein reichen damit oft nicht mehr aus, denn: „Die Spielplätze müssen auch für Kinder von sechs bis zwölf Jahren geeignet sein“, erklärte Bauamtsleiter Carsten Schwunck.
Die Größe ist abhängig von der Gesamtwohnfläche der Anlage: Je angefangene 25 Quadratmeter sind 1,5 Quadratmeter Spielfläche nachzuweisen, mindestens jedoch 40 Quadratmeter. Dafür braucht es mindestens vier Quadratmeter Spielsandbereich und ein Spielgerät. Je weitere angefangene 20 Quadratmeter Fläche ist ein weiteres Gerät nötig. Was war bislang ohne Satzung nötig? Schaukel und Sandkasten sind Pflicht, wie Schwunck in der früheren Sitzung erklärte. Mehr nicht und fordern könne eine Kommune auch nicht mehr ohne Satzung.
Ein strittiger Punkt bei der ersten Diskussion im Ausschuss war die Möglichkeit einer Ablöse. Spielplätze finanziell abzulösen, stieß im Gremium auf wenig Zustimmung, sah man als Widerspruch zu Waldkraiburgs Familienfreundlichkeit. Aber die Ablöse verfolgt eine ganz andere Absicht: Bauherren sollen sich damit nicht freikaufen können, sondern mit dem Geld einen Spielplatz in der Umgebung stärken. „Das Geld kommt den Kindern zugute, weil es zweckgebunden verwendet werden muss“, erklärte Schwunck. Der Ablösebetrag liegt bei 11.000 Euro. Ob eine Ablöse tatsächlich zulässig ist, darüber entscheidet ohnehin das Gremium.
„Spielplätze dort, wo es sinnvoll ist“
„Diese Satzung begrüße ich und sie ist auch wichtig“, sagte Charlotte Konrad (CSU), die Leiterin eines Kindergartens ist. Vor rund einem Jahr zeigte sie sich der Satzung gegenüber skeptisch. Hoffentlich würden oft neue Spielplätze geschaffen. Aber mithilfe der Satzung will die Stadt nicht unbedingt erreichen, dass mehr neue Plätze entstehen. „Es ist besser, wenn nicht überall ein kleiner Spielplatz entsteht, sondern dort, wo es auch sinnvoll ist“, sagte Bürgermeister Robert Pötzsch.
Der Stadtentwicklungsausschuss verabschiedete einstimmig die neue Spielplatz-Satzung. Diese tritt ab 14. Februar in Kraft.