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Zwei Erkrankte im Landkreis Mühldorf

Nichts aus Corona gelernt? Schulleiter fordert nach Masernfall bessere Digitalisierung der Schulakten

Mit einer digitalisierten Schülerakte könnte im Fall eines Masernausbruchs Sicherheit geschaffen werden, sagt Realschulrektor Werner Groß. Doch das Kultusministerium winkt ab.
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Mit einer digitalisierten Schülerakte könnte im Fall eines Masernausbruchs Sicherheit geschaffen werden, sagt Realschulrektor Werner Groß. Doch das Kultusministerium winkt ab.

Digitale Schülerakten könnten im Ernstfall helfen, Nichtgeimpfte besser zu schützen. Davon ist der Schulleiter der Realschule Waldkraiburg überzeugt: Doch das Kultusministerium sagt: Es bleibt bei der Papierakte.

Waldkraiburg/Mühldorf – Der Masernausbruch im Landkreis scheint glimpflich zu verlaufen. Nach Angaben des Landratsamts gibt es keine neuen Fälle. Ende vergangener Woche hatten sich zwei Menschen mit Masern infiziert, darunter ein Schüler der Realschule in Waldkraiburg.

Jetzt gibt das Landratsamt auf Anfrage vorsichtig Entwarnung. „Es sind keine weiteren Erkrankten in schulischen oder anderen sozialen Bereichen hinzugekommen“, sagt Sprecherin Karin Huber. Allerdings habe sich auch der zweite, bislang noch nicht offiziell bestätige Fall, tatsächlich auch als Maserninfektion herausgestellt. Aber: „Die erste erkrankte Person ist bereits wieder gesund und verspürt nur noch geringe Symptome bei Anstrengung. Die zweite erkrankte Person befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung“, sagt Huber. 

Realschulleiter Werner Groß hat die Maserninfektion an seiner Schule zum Anlass genommen, eine stärkere Digitalisierung der Schülerakten zu fordern. Zwar werde die Information über fehlenden Impfschutz in der Schülerakte vermerkt, genau wie das Geburtsdatum oder mögliche Erkrankungen. „Das wird also am Anfang überprüft und danach mit der Akte bei einem Schulwechsel übergeben.“ Das Problem: Da diese Information nur als Papiernachweis vorliegt, in den digitalen Akten aber nicht vermerkt ist, hat die Schule keinen schnellen Überblick über den Impfschutz der Schüler.

Maserneintrag im Impfpass.

Im Fall der Realschule Waldkraiburg bedeutet das: „Wir müssten alle Akten einzeln rausholen und anschauen“, sagt Groß. Ein sehr hoher Aufwand; derzeit besuchen 1100 Mädchen und Buben die Schule. Wären die Akten digitalisiert, könnten die Daten schnell und zuverlässig per Suchfunktion herausgefiltert werden. Er vermutet, dass Datenschutzgründe gegen die Aufnahme in die digitale Akte sprechen.

Die Antwort aus dem Kultusministerium auf die Anregung des Schulleiters ist eindeutig. Das Ministerium bestätigt zwar, dass der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß dem Infektionsschutzgesetz in der Schülerakte erfasst werde. „Die Erfassung dieser Angaben dient der Dokumentation dieser Prüfung, nicht der Erfassung eines aktuellen Impfstatus“, betont Sprecher Alexander Bayerle aber auf Anfrage.

Damit sieht das Ministerium keinen Grund, dass die Schule diese Angaben digital herausfiltern können sollte. „Denn die Identifizierung und Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen sowie die Ergreifung der notwendigen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen (wie etwa die Überprüfung des Impfstatus von Schülerinnen und Schülern) im Falle eines Infektionsgeschehens ist überdies nicht Aufgabe der Schule, sondern der zuständigen Gesundheitsämter“, sagt Bayerle.

Die Schule unterstütze die Gesundheitsämter auf deren Verlangen, etwa durch Bereitstellung von Informationen oder die Informierung der Schüler oder deren Eltern.

Die Schülerakte kommt nicht digital.

Außerdem, argumentiert der Sprecher, sei die Schülerakte „zudem nach der Bayerischen Schulordnung in Papierform zu führen“. In dieser werde unter anderem dokumentiert, ob die Anforderungen des sogenannten Masernschutzgesetzes erfüllt würden. Sprecher Alexander Bayerle: „Hier ist hervorzuheben, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes nicht nur durch Nachweis von Impfungen erfüllt werden können, sondern es vielfältige Gründe gibt, warum – auch nach dem Infektionsschutzgesetz – keine Impfung erfolgen kann oder muss.“

Überdies sei die Prüfung eine Momentaufnahme. Impfungen könnten auch nachgeholt werden. „Eine weitergehende Überprüfung des Impfstatus zu anderen Impfungen der Schülerinnen und Schüler durch die Schule erfolgt nicht; lediglich für Masern bestehen entsprechende bundesrechtliche Vorgaben im Infektionsschutzgesetz.“

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