Aus dem Stadtrat
Dachausbau, Spielplatz und Stellplätze: Das bedeutet Bayerns Bürokratie-Abbau für Waldkraiburg
Weniger Bürokratie, mehr Freiheiten für Hausbesitzer: Die bayerische Staatsregierung verspricht in ihrem ersten Modernisierungsgesetz, vieles soll einfacher werden. Was bedeutet das für Waldkraiburg?
Waldkraiburg – Entbürokratisierung. Klingt erst einmal gar nicht so verkehrt. Weniger Vorschriften, die gerade beim Bauen vieles erleichtern sollen. Aber ist es tatsächlich der bessere Weg, bayernweit zu vereinheitlichen anstatt unterschiedlicher Vorschriften abgestimmt auf die jeweiligen Situationen vor Ort?
Eine erste Reaktion von Karl-Heinz Stocker (CSU) im Stadtrat zeigt, dass das Modernisierungsgesetz durchaus auch kritisch gesehen wird. Welche Auswirkungen das Gesetz auf die Kommune haben könnte, fasste Johannes Hofbauer vom Bauamt zusammen. Eine entsprechende Anfrage lag der Verwaltung vor.
Beim Bauen will der Freistaat künftig vieles erleichtern, weshalb unterschiedliche Genehmigungsverfahren im Baurecht überflüssig werden könnten. „Nutzungsänderungen von Wohnungen sollen künftig verfahrensfrei sein – falls dies in bestimmten Gebieten auch zulässig ist“, erklärte Hofbauer. Auch Aufstockungen oder der Ausbau von Dachgeschossen soll künftig erleichtert werden.
Keine gesetzliche Pflicht für Spielplätze
Vorteile für Bauherrn. Aber an anderen Punkten ist die Kommune auch direkt betroffen. So zum Beispiel soll die gesetzliche Verpflichtung für den Bau von Spielplätzen bei Bauprojekten entfallen. Aktuell schreibt das Baurecht vor, dass bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein Spielplatz errichtet werden muss. Die Entscheidung läge dann künftig bei den Kommunen, über eine eigene Satzung weiterhin den Bau eines kleinen Spielplatzes zur Pflicht zu machen. „Die Möglichkeit bleibt erhalten, eine Satzung zu verabschieden“, erklärte Hofbauer.
Anfang 2023 hatte die Stadt über eine Spielplatz-Satzung diskutiert. Eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung machte es Kommunen erst möglich, mittels Satzung mehr Einfluss auf die Gestaltung privater Spielplätze zu nehmen. Waldkraiburg hat ganz genau geregelt, wie groß ein Spielplatz sein muss, welche und wie viele Geräte aufgestellt werden müssen, wo die Spielfläche installiert werden darf und wie sie begrünt werden muss. Die Spielplatz-Satzung hat über das Modernisierungsgesetz hinaus weiterhin Bestand.
Auch an ihrer Stellplatz-Satzung könnte die Stadt durch die mögliche Gesetzesänderung festhalten, aber es gibt einen entscheidenden Einschnitt: Kommunen könnten zwar weiterhin eine Stellplatz-Pflicht in einer Satzung regeln, aber das „Wie“ liege nicht länger in der Hand der Kommunen. „Bei Wohngebäuden soll es künftig nur noch ein Stellplatz pro Wohnung sein. Das ist eine deutliche Reduktion“, fasste es Hofbauer zusammen.
Künftig nur noch ein Stellplatz pro Wohnung?
Ihre Stellplatz-Satzung hat Waldkraiburg vor zwei Jahren überarbeitet und damit auf Anregung der CSU-Fraktion den tatsächlichen Bedarf dargestellt. In der Folge wurde nicht nur der Schlüssel pro Wohnung nach oben geschraubt, sondern auch Stellplätze für Fahrräder und Besucher aufgenommen. Konkret bedeutet das, dass bei Wohnungen bis 65 Quadratmeter ein Stellplatz reicht, bei Wohnungen bis 150 Quadratmeter braucht es zwei, darüber hinaus sind es drei Stellplätze.
Waldkraiburger Bauherren müssten damit künftig weniger Stellplätze schaffen, als es die städtische Satzung aktuell vorsieht. Einsparungen für den Bauherrn, aber verbunden mit der Befürchtung von Kommunen, dass mehr Autos auf den öffentlichen Straßen geparkt werden. Hofbauer sprach von einem „drastischen Einschnitt, wenn es so kommt“.
Aussagen, die in der CSU-Fraktion für keine Begeisterung sorgten. „Die Antwort gefällt nicht“, sagte CSU-Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Stocker. Seiner Meinung nach ist manches davon nicht machbar. „Das ist das Gegenteil von Entbürokratisierung. Damit fängt man von vorne an.“