Satzung überarbeitet
Neue Stellplatz-Regeln in Waldkraiburg: Was Räder und E-Autos geändert haben
Die CSU-Fraktion hat voriges Jahr den Anstoß dazu gegeben, jetzt hat die Stadt ihre Stellplatz-Satzung überarbeitet. Der Schlüssel pro Wohnung wurde angepasst, neu aufgenommen worden sind Stellplätze für Fahrräder und Besucher. Dennoch könnte es Diskussionen über Stellplätze auch in der Zukunft noch geben.
Waldkraiburg – „Die Anzahl der Stellplätze muss sich am Bedarf orientieren“, hatte CSU-Fraktionssprecher Anton Sterr den Vorstoß begründet. Ein Stellplatz für Wohnungen bis 75 Quadratmeter hatte die CSU nicht mehr als zeitgemäß betrachtet. Kontrovers hatte man dazu in den vergangenen Monaten immer wieder diskutiert. Die CSU hatte dann auch bald signalisiert, generell von der Forderung nach zwei Stellplätzen pro Wohneinheit – unabhängig von der Größe – abzurücken.
Tatsächlicher Bedarf abgebildet
Mit den Details der Stellplatzsatzung hat sich in der Folge neben der Verwaltung eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe auseinandergesetzt. „Die Satzung hatte wenig mit der Wirklichkeit zu tun. Diese haben wir nun gemeinsam weiterentwickelt“, sagte Sterr nun in der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.
Mit der überarbeiteten Satzung sieht Sterr nun den tatsächlichen Bedarf als sichergestellt. Aber: „Die Satzung kann Altfälle nicht lösen. Es geht nur um Neubauten“, sagte Sterr nun im Stadtentwicklungsausschuss. Die großen Neuerungen: der Stellplatzschlüssel wurde angepasst, die Zahl für Besucherplätze ist geregelt. Aufgenommen wurden auch Stellplätze für Fahrräder, auch der steigenden Nachfrage nach E-Autos wird man in der Satzung mit Stellplätzen mit Ladepunkten gerecht. Deutlich nach oben geschraubt wurde die Ablösesumme, wenn jemand Stellplätze auf dem eigenen Grund nicht nachweisen kann. 9000 Euro werden hierfür künftig fällig. Doch Sterr machte klar: „Eine Ablöse darf nur eine Ausnahme sein, im allerletzten Fall.“
Die Stellplatzsatzung bezieht sich auf neue Baumaßnahmen. Doch wie wird die Stellplatzfrage geregelt, wenn zum Beispiel ein Ladengeschäft schließt? Dr. Frieder Vielsack (UWG) hakte in diesem Punkt nach. Eine pauschale Antwort hatte Bauamtsleiter Carsten Schwunck nicht, kann er auch nicht. „Die Anzahl der Stellplätze hängt damit zusammen, ob es eine Nutzungsänderung gibt.“ Denn ein Möbelgeschäft, das weniger frequentiert ist, braucht zum Beispiel bezogen auf die Verkaufsfläche weniger Parkplätze als ein Supermarkt, der in der Regel stärker besucht ist.
Also könnte es durchaus passieren, dass nach einer Nutzungsänderung mehr Parkplätze benötigt werden als zuvor. „Wenn innerstädtisch mehr gebraucht werden, wo nehmen wir die her?“, fragte Vielsack. Und schob gleich ein Beispiel hinterher, das die Stadt selbst betreffen könnte: die Franz-Liszt-Turnhalle, bei der Handlungsbedarf besteht.
„Bei 300 Sitzplätzen wären 50 zusätzliche Parkplätze nötig. Nicht, dass wir uns ins eigene Knie schießen“, sagte Vielsack. Denn „unnötig Flächen zupflastern, obwohl auch andere Flächen vorhanden sind“, stand für ihn nicht zur Diskussion. Doch trotz Satzung besteht auch die Möglichkeit für Ausnahmen. „Man kann Vorhaben abweichend von der Satzung genehmigen“, erklärte Schwunck.
Ausnahmen gut begründen
Doch in einem solchen Fall müsse sich die Stadt Gedanken machen, wie man damit umgehen will. „Wenn man Ausnahmen zulässt, müssen sie allgemein verpflichtend sein“, sagte Schwunck. Und es brauche eine gute Begründung. Die Diskussion um weniger Stellplätze als in der Satzung festgehalten, könnte daher auch weiterhin das städtische Gremium beschäftigen. Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die überarbeitete Stellplatzsatzung aus. Am 20. Mai tritt sie in Kraft.
Die wichtigsten Punkte der Stellplatzsatzung auf einen Blick
An den tatsächlichen Bedarf muss sich die Stellplatzsatzung orientieren, hatte die CSU-Fraktion in ihrem Antrag ursprünglich gefordert. Nun liegt die überarbeitete Version vor. Ein Auszug aus der Satzung: Bei Wohnungen bis 65 Quadratmeter ist ein Stellplatz, bei Wohnungen bis 150 Quadratmeter sind zwei und bei Wohnungen über 150 Quadratmeter drei Stellplätze je Wohnung nötig. Ab drei Wohneinheiten müssen 20 Prozent der Stellplätze mit einem Ladepunkt ausgestattet werden, mindestens aber einer. Zusätzlich müssen für Fahrräder 0,2 Stellplätze je Wohnung bereit gestellt werden, für Besucherplätze sind einer je drei Wohneinheiten festgehalten. Ausnahmen gelten beim sozialen Wohnungsbau, wo ab einer Größe von 75 Quadratmetern zwei Stellplätze nötig sind. Aber auch hier braucht es mindestens einen Ladepunkt für E-Mobilität, ab drei Wohneinheiten sind es zehn Prozent.
Der E-Mobilität will man generell mehr Gewicht einräumen, sodass zum Beispiel bei Bürogebäuden, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten und Gaststätten ab sieben Stellplätzen auch mindestens einer mit Ladepunkt zu errichten ist. Auch die Zahl der Stellplätze für Fahrräder ist für diese Kategorien geregelt: Bezogen auf die Stellplätze müssen 30 Prozent davon für Fahrräder errichtet werden.
Weniger Plätze mit Mobilitätskonzept
Bauherren können aber auch Stellplätze reduzieren – mit einem fundierten Mobilitätskonzept. Aber erst ab zehn Wohneinheiten kann auf Stellplätze verzichtet werden unter der Voraussetzung einer guten ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung sowie dem Angebot alternativer Mobilitätsangebote.
Wer Stellplätze nicht auf eigenem Grund nachweisen kann, hat keinen Anspruch auf Ablöse. Die Entscheidung trifft der zuständige Ausschuss des Stadtrats. Die Ablösesumme ist auf 9000 Euro erhöht worden ab drei Wohneinheiten oder bei gewerblicher Nutzung. Ansonsten fallen 5000 Euro an. Das Geld darf nur zweckgebunden verwendet werden, zum Beispiel für öffentliche Stellplätze oder zur Verbesserung des ÖPNV oder Bau von Radwegen.