Angebotsvielfalt nicht weiter schwächen
Attacke gegen Zocker: Waldkraiburg will Spielstätten nur noch in bestimmten Bereichen zulassen
Die Stadt Waldkraiburg greift ein: Künftig sollen nur noch in drei Gebieten der Stadt Spielstätten, Nachtclubs und Wettbüros zulässig sein. Für die Innenstadt sieht ein beauftragtes Vergnügungsstättenkonzept stattdessen keine entsprechende Nutzung mehr vor. Bestehende Betrieben haben allerdings Bestandsschutz.
Waldkraiburg – Wer durch die Innenstadt spaziert, kommt früher oder später daran vorbei: Wettbüros oder Spielhallen, die trotz ihrer abgeklebten Schaufenstern doch recht schnell auszumachen sind. Die Stadt will nicht, dass es in der Innenstadt noch mehr werden. Denn gern gesehen sind sie nicht, aber grundsätzlich aus einem Kerngebiet dürfen sie auch nicht ausgeschlossen werden.
Äußerst fragiler Einzelhandel
Deshalb hat die Stadt ein Vergnügungsstättenkonzept in Auftrag gegeben, mit dem sie nun ein Hebel zur Regulierung in der Hand hat, um der bereits einsetzenden Trading-down-Spirale entgegenzutreten. Dies meint, dass aufgegebene Geschäfte von weniger wertigen Angeboten bis hin zu Spielstätten ersetzt werden und es in der Folge zu weiterem Leerstand kommt.
„Bereits vor der Corona-Pandemie hatten wir eine Vielzahl von Anträgen für Wettbüros“, klärte Bauamtsleiter Carsten Schwunck auf. Und er ist sich sicher: Die Anfragen kommen jetzt wieder. Insgesamt zwölf Spielstätten, Nachtclubs und Wettbüros weist das vorliegende Konzept in der Stadt aus. Diese konzentrieren sich in erster Linie auf die Innenstadt, dort geht das vorgelegte Konzept bereits von einem Überangebot aus. In der Folge seien Trading-Down-Prozesse erkennbar vor allem in Bezug auf Leerstände rund um den Stadtplatz und in der Innenstadt. Die Einzelhandelssituation stuft das Konzept als „äußerst fragil“ ein, Wettbüros und Spielhallen würden die Situation zusätzlich destabilisieren.
Was der Stadt als rechtlicher Handlungsspielraum bleibt: Sie kann Gebiete in der Stadt definieren, in denen Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen verträglich sind. Das sind Gebiete, in denen sie nicht den Entwicklungszielen der Stadt entgegenstehen, wo es kein großes Störpotenzial gibt. „Die Gebiete dürfen aber nicht so ausgewählt sein, dass dort keine Gewinnmöglichkeiten gegeben sind. Für die Betriebe geht es ums Eingemachte, um die Standortfrage“, erklärte Schwunck.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, muss jeder einzelne Bebauungsplan in diesem Punkt überarbeitet werden. In etlichen städtischen Bereichen sind über den dort aktuell gültigen Bebauungsplan Wettbüros ohnehin bereits ausgeschlossen. Nach Prüfung der verbleibenden Gebiete empfiehlt das Konzept drei Bereiche, in denen Flächen für Spielstätten und Wettbüros möglich sind. Diese befinden sich im Osten des Bereichs an der Bahnhofstraße, in einem Teilbereich des Gewerbegebiets nördlich der Daimlerstraße sowie in Teilbereichen entlang der Berliner Straße. Hier könnte man Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulassen, empfiehlt das Konzept.
Für die verbliebenen Flächen im gesamten Stadtgebiet empfiehlt das Konzept, Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros nicht zuzulassen. „Was passiert, wenn wir bestimmte Flächen davon ausnehmen“, wollte Ulli Maier (UWG) wissen. In einem solchen Fall würde erst einmal nichts passieren. „Dann sind dort Vergnügungsstätten möglich“, erklärte Schwunck. Aber nicht unbedingt. Denn zwischen den Vergnügungsstätten gelten Abstandsflächen von 500 Metern. „Damit kann es auch möglich sein, dass eine Zweite gar nicht mehr möglich ist.“
Einrichtungen haben Bestandsschutz
Ziel soll es unter anderem sein, mit dem Vergnügungsstättenkonzept die Stadt die Angebotsvielfalt von Einzelhandel- und Dienstleistungsbetrieben in der Innenstadt nicht weiter zu schwächen. Doch für die bestehenden Einrichtungen in diesem Bereich ändert sich vorerst nichts. Sie haben Bestandsschutz. Sollten sie aber zum Beispiel größere Umbauten oder Erweiterungen planen, für die es eine Baugenehmigung braucht, könnte der Bestandsschutz unter Umständen fallen, wie Schwunck auf Nachfrage erklärt. Sollte eine Spielstätte schließen, werde an dem Standort kein neues mehr genehmigt.
In der Folge genehmigte der Stadtentwicklungsausschuss den Änderungsbeschluss für insgesamt zwölf Bebauungspläne über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Alle Entscheidungen fielen einstimmig.