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Aus dem Gerichtssaal

Alkoholisierter Toginger (28) flippt aus, beleidigt und tritt Polizisten

Nachts um halb drei Uhr vor dem „Cinewood“: Der Angeklagte flippte aus, beleidigte Polizisten und versuchte sie zu treten.
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Nachts um halb drei Uhr vor dem „Cinewood“: Der Angeklagte flippte aus, beleidigte Polizisten und versuchte sie zu treten.

Im vergangenen Oktober hatte ein Töginger mit einer Freundin den Club im Waldkraiburger Kino „Cinewood“ besucht. Doch der 28-Jährige dürfte dabei etwas zu tief ins Glas geschaut haben. Zwei Polizeibeamte, die ihn eigentlich nach Hause fahren wollten, bekamen dann den Zorn des Mannes zu spüren. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.

Mühldorf/Töging/Waldkraiburg – Da hatte ein 28-jähriger Paketzusteller aus Töging noch mal Glück im Unglück, als er sich im Mühldorfer Amtsgericht vor Direktor Jürgen Branz für sein Verhalten in Waldkraiburg verantworten musste.

Staatsanwalt Konstantin Alexandridis warf dem Angeklagten ursprünglich tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten, versuchte Körperverletzung sowie Beamtenbeleidigung in zwei Fällen vor.

Auf dem Parkplatz flippte er aus

Im vergangenen Oktober hatte der Paketzusteller mit einer Freundin den Club im Waldkraiburger Kino „Cinewood“ besucht. Die Frau hatte Liebeskummer und er versuchte, ihr zu helfen. Dabei wurde viel getrunken. Zudem leidet der Angeklagte an der Darmkrankheit Morbus Crohn und hatte seine Medizin eingenommen. Als er um halb drei Uhr nachts heim wollte, war er stark alkoholisiert und versuchte, das Auto eines Sicherheitsbeamten aufzusperren, der die Polizei rief.

Als zwei Beamte der Polizeiinspektion Waldkraiburg dem Angeklagten den Autoschlüssel abnehmen und ihn nach Hause fahren wollten, flippte er aus, wehrte sich und beleidigte die Polizisten. „‚Bastarde‘ und ‚Hurensöhne‘ waren noch seine harmlosesten Schimpfwörter“, so einer der Beamten vor Gericht.

Selbst als er schließlich im Polizeiauto saß, gab der 28-Jährige keine Ruhe. „Der stark Alkoholisierte wurde immer aggressiver und versuchte, mich zu treten. Ich konnte ausweichen. Wir nahmen den Mann mit auf die Wache und sperrten ihn in die Ausnüchterungszelle“, so der Polizeibeamte weiter. Und er ergänzte: „Drei Tage später kam der Mann auf die Wache und entschuldigte sich bei mir.“ Diese Entschuldigung wiederholte der Angeklagte vor Gericht, der Polizist nahm sie an.

Verteidiger Jörg Zürner verwies auf die Krankheit sowie die Lebenssituation des Angeklagten: „Mein Mandant hatte sich von seiner Lebensgefährtin getrennt. Er verdient im Monat 1400 Euro netto. Da er 60.000 Euro Schulden angehäuft hat, lebt er bei den Eltern und führt ein ‚Pfändungs-Schutz-Konto‘“. Ihm verbleiben zum Leben im Monat 1050 Euro. „Der Rest wird gepfändet“.

An die Tat erinnere sich der Beschuldigte überhaupt nicht. Er wisse nur noch, dass er im Club eine Flasche Alkohol für 80 Euro gekauft hat. Überdies habe er auch noch seine Brille verloren, bei einer Dioptrie von 4,5 und dem Alkohol-Medizin-Gemisch, das der Mann intus hatte, eine verheerende Kombination. Die Messung ergab einen Alkoholgehalt von 2,4 Promille.

Verteidigung möchte 1500 Euro Strafe

Sein Mandant habe an den Schilderungen der Polizeibeamten keinerlei Zweifel, es sei wohl so gewesen, wie diese es protokolliert hatten und er schäme sich dafür.

Angesichts dieser Ausführungen und der Tatsache, dass der Angeklagte bisher straffrei durchs Leben gegangen ist, änderte Staatsanwalt Alexandridis die Anklage auf fahrlässigen Vollrausch – der sei der Grund für die drei Delikte gewesen. Der Mann sei nicht mehr steuerungsfähig gewesen, habe keine Kontrolle mehr über sich gehabt und sei daher so ausgerastet. Alexandridis forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro – 3600 Euro.

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Verteidiger Zürner sprach in seinem Schlusswort ebenfalls von einer fahrlässigen Tat und plädierte für 50 Tagessätze zu 30 Euro (insgesamt 1500 Euro) und eine monatliche Ratenzahlung von 100 Euro. Amtsgerichtsdirektor Branz verurteilte den 28-Jährigen wegen fahrlässigen Vollrausches zu 50 Tagessätzen á 30 Euro, auch wenn er objektiv gesehen mehrere Straftaten begangen habe. Branz: „Es kann nicht sein, dass eine sich wild gebärdende Gesellschaft auf Polizeibeamte losgeht. Ich bin froh, dass die Strafgesetzgebung in diesem Bereich verschärft wurde“.

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