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Pikanter Prozess dauert 49 Minuten

Waldkraiburger (47) vor Gericht: Über 150 Spanner-Videos – selbst von der eigenen Mutter!

Heimliche Aufnahmen in der Dusche oder unter den Rock sind strafbar. Das brachte jetzt einen Waldkraiburger vor das Amtsgericht Mühldorf.
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Heimliche Aufnahmen in der Dusche oder unter den Rock sind strafbar. Das brachte jetzt einen Waldkraiburger vor das Amtsgericht Mühldorf. (Symbolfotos)

49 Minuten dauert der Prozess vor dem Amtsgericht Mühldorf gegen einen Maurer aus Waldkraiburg. Der Vorwurf: über 100 heimliche Aufnahmen in Supermärkten – auch die eigene Verwandtschaft blieb nicht verschont. Wie hart fällt die Strafe aus?

Waldkraiburg – 49 Minuten dauerte die Verhandlung gegen den 47-jährigen ledigen Maurer Xaver X. (Name von der Redaktion geändert) aus Waldkraiburg im Amtsgericht Mühldorf. 49 Minuten, in denen der Angeklagte wohl keine zehn Worte sagte, weder seine Körperhaltung noch seine Sitzposition veränderte, in denen er weitgehend nur ins Leere blickte. 

Und so erlebten die Schüler einer neunten Klasse aus dem Landkreis eine pikante und eher ungewöhnliche Verhandlung vor Amtsrichter Florian Greifenstein. Xaver X. soll Frauen in Supermärkten 113 Mal unter den Rock sowie seine Mutter und Schwester im heimischen Bad 44 Mal heimlich gefilmt haben.  

Angeklagter kommt erst nach Aufforderung in den Gerichtssaal

Xaver X. wartet mit seinem Vater vor dem Sitzungssaal auf den Beginn. Erst nach Aufforderung von Richter Greifenstein kommen sie in den Saal 116. 

Xaver X. – angegraute Haare, klein, korpulent, mit Jeans und einem weiten T-Shirt über der Hose – setzt sich auf den Stuhl für den Angeklagten, sein Vater bleibt im Zuschauerraum. Der Platz neben Xaver X. bleibt leer; er verzichtet auf einen Anwalt. 

Ledig, kinderlos und bei den Eltern

Die Aufnahme der Personalien gestaltet sich zäh. Xaver X. antwortet äußerst leise und verhalten auf die Fragen von Richter Greifenstein. Soviel wird klar: Xaver X. kam als Zwölfjähriger als Aussiedler nach Waldkraiburg, wohnt bei seinen Eltern und seiner Schwester, ist kinderlos und ledig, und seit zwölf Jahren Maurer bei einem Wasserburger Unternehmen.

Ein unauffälliges Leben, das am 6. Juli 2024 ins Straucheln kommt. An diesem Tag hat er einer Frau beim Drogeriemarkt Müller in Waldkraiburg unter den Rock gefilmt und wurde erwischt. Noch am selben Tag durchsucht die Polizei seine Wohnung. Sie findet 113 ähnliche Videos von fremden Frauen im Verlauf von knapp drei Jahren, aufgenommen in heimischen Supermärkten und Geschäften: Drogerie Müller, Globus, McDonalds und andere. „Auf den Videos ist jeweils das mit einer Unterhose bekleidete Gesäß und der Intimbereich der abgebildeten Person zu sehen“, sagt Staatsanwältin Regine Grandl. 

Heimliche Aufnahmen von Mutter und Schwester

Die Polizisten finden auf dem PC, den USB-Sticks und Handys weitere 44 Aufnahmen. Die hat Xaver X. heimlich von seiner Mutter und seiner Schwester gemacht. „Die Geschädigten waren dabei jeweils ganz oder teilweise unbekleidet, während sie die Toilette benutzten, die Dusche verließen oder sich im Spiegel betrachteten“, führte Grandl aus. Er nutzte eine versteckte Kamera oder filmte unter die Tür hindurch. 

Schwester und Mutter haben auf eine Anzeige verzichtet, auch gegenüber der Polizei geschwiegen. „Das haben sie wohl intern geklärt?“, fragte Greifenstein. Die Antwort: ein leichtes Nicken. 

Jugendpornografische Bilder

Außerdem finden die Polizisten sieben Bilder mit jugendpornografischen Inhalten. „Zum Glück sind es keine Kinder“, sagt Greifenstein, sondern Jugendliche an der Schwelle zum Erwachsensein, nur bei einem war die Person erkennbar unter 18.

All das verfolgt Xaver X. ohne Regung. Der Blick geht ins Leere, die Miene verändert sich nicht, auch die Haltung nicht. Die verschränkten Unterarme liegen auf dem Tisch auf, die Augen wandern manchmal von der Staatsanwältin zum Richter. 

Angeklagter schweigt und nickt nur

„Sie stimmen den Vorwürfen wohl zu“, meint Richter Greifenstein zum Angeklagten. Der zuckt leicht mit der Schulter und nickt. 

„Warum haben Sie das gemacht?“ Xaver X. schweigt. 

„Haben Sie eine Freundin? Nie eine gehabt?“ Kopfschütteln.

„Das ist Ihnen wohl peinlich.“ Schweigen.

„An sich ist er ein Anständiger“

Von diesem Verhalten berichtet im Zeugenstand auch der Waldkraiburger Polizist, der den Fall bearbeitet hat. „Er war immer sehr betroffen, sehr wortkarg und zurückhaltend.“ Xaver X. habe die Ermittlungen nie behindert, anstandslos seine Zugangscodes herausgegeben.

„An sich ist er ein Anständiger“, sagt der Polizist. „Davor war er ein Braver und seitdem ist auch nichts mehr passiert.“ Xaver X. ist nicht vorbestraft. 

Strafbarer Eingriff in die Intimsphäre

Der Fall bewege sich am „Übergang von der Peinlichkeit zur Strafbarkeit“, fasst Richter Greifenstein zusammen. Auch wenn die Frauen von den Aufnahmen nichts mitbekommen haben, nichts davon wissen, auch wenn die Mutter und die Schwester auf eine Anzeige verzichten: Strafbar ist es trotzdem, es ist ein verbotener Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich

Staatsanwältin Grandl fordert daher 180 Tagessätze zu 60 Euro. Xaver X. verzichtet auf eine Verteidigung. „Sie wollen nur, dass es aufhört?“, hakt Richter Greifenstein nach. Nicken.

Öffentliches Interesse an der Bestrafung

Greifenstein verhängte schließlich eine Strafe von 120 Tagessätzen zu 40 Euro. Das Fotografieren und Filmen unter dem Rock stehe zu Recht unter Strafe, auch gebe es – unabhängig vom Willen von Mutter und Schwester – ein öffentliches Interesse an der Bestrafung. 

Nach 49 Minuten ist das Verfahren beendet. Xaver X. erhebt sich und verlässt an der Seite seines Vaters das Amtsgericht.

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