Landratsamt zur Rechtslage
Fünf Windräder in Taufkirchen geplant: Hat der Bürgerprotest überhaupt eine Chance?
Windparks spielen bei der Energiewende eine große Rolle. Schnellere Genehmigungen sind das Ziel. Wie zügig könnte es auf der Schermannsöd gehen, wo fünf große Windräder geplant sind? Ist der Bürgerprotest, der sich in Taufkirchen und Unterreit formiert, ein stumpfes Schwert? Antworten des Landratsamts Mühldorf.
Unterreit/Taufkirchen/Schnaitsee – Schermannsöd ist laut Regionalem Planungsverband Vorranggebiet für die Windkraft. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich das Areal auch aufgrund der hier vorherrschenden Windstärke eignet. Vorranggebiet: Das heißt laut Bernhard Wieslhuber aus dem Kreisbauamt Mühldorf, „dass dort voraussichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Ausschlusskriterien zum Tragen kommen“. Belange, die der Windkraftnutzung entgegenstehen würden, könnten in ihrer Gewichtigung zurückstehen.
Durch die Lage in einem Vorranggebiet gelte das Windenergieflächen-Bedarfsgesetz. Anlagen seien hier im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch privilegiert. Die Eigenschaft als Windenergiegebiet werde vom Gesetzgeber in weiteren Regelungen definiert. Dazu zählt nach Informationen von Wieslhuber unter anderem ein Mindestabstand zur schutzwürdigen Wohnbebauung.
Immissionsschutzrechtliches Verfahren
Wenn so wie auf der Schermannsöd fünf Windräder geplant sind, muss der Interessent für das Projekt, in diesem Fall die Firma Toerring Green Energy, laut Landratsamt ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchführen. Zu Beginn werden laut Wieslhuber die Fachstellen und sogenannten Träger öffentlicher Belange angehört und um Stellungnahmen gebeten. Das ist dann der Zeitpunkt, in dem das Vorhaben konkret in den Gemeinderäten und Kreisräten der betroffenen Region aufschlägt, also vor allem in Taufkirchen selber, wo das vorgesehene Grundstück liegt, außerdem bei den Nachbarn in Unterreit und Schnaitsee sowie bei den Landkreisen Mühldorf und Traunstein.
So weit ist es im Fall Schermannsöd noch nicht. Bisher liegt laut dem Bau- und Umweltrechtsexperten Wieslhuber, Geschäftsbereichsleiter im Landratsamt, noch kein konkreter Antrag, sondern lediglich eine Voranfrage vor. Danach seien fünf Windräder geplant, mit einer Nabenhöhe von jeweils 162 Metern und einem Rotordurchmesser von jeweils 175 Metern.
Ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
Trifft der Antrag ein, startet das Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Fachstellen, so Wieslhuber. Dann werde geprüft, ob das Vorhaben mit den „öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Einklang steht“. Genehmigung oder Ablehnung erfolge ausschließlich „nach objektiven Maßstäben“, unterstreicht das Landratsamt.
Laut „Energie-Atlas“ Bayern, Informationsplattform der Staatsregierung für Bürger, Kommunen und Unternehmen für die Energiewende, sind Windräder ab einer Gesamthöhe von 50 Metern immissionsschutzrechtlich zu genehmigen. Umfasse das Genehmigungsverfahren weniger als 20 Anlagen, werde es vereinfacht durchgeführt. Das heiße: „ohne Öffentlichkeitsbeteiligung“, so das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im „Energie-Atlas“.