Einwände in Planungen eingearbeitet
Strom-Erzeugung über weidenden Rindern? Das sind die Pläne in Oberneukirchen
In der Gemeinderatssitzung in Oberneukirchen stand die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das „Sondergebiet Photovoltaik Sonnenweide-Reiserer“ auf der Agenda. Diskutiert wurde der Plan einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, die auch die Beweidung durch Rinder ermöglicht.
Von: Ingrid Mittermeier
Oberneukirchen – In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es um die dritte Flächennutzungsplanänderung des „Sondergebietes Photovoltaik Sonnenweide-Reiserer“, sowie den Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan.
Ein kurzer Rückblick: Ihre Planungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage präsentierte Josefine Reißaus dem Gemeinderat im Oktober 2022 auf seiner Sitzung. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Agri-Photovoltaik-Anlage“, bei der die Fläche in zweifacher Hinsicht genutzt wird.
Beweidung durch Rinder bleibt möglich
Zum einen sei auf dem Areal weiterhin eine Beweidung durch die Rinder möglich, zum anderen werde durch die entsprechend gestaltete PV-Anlage Strom erzeugt. Es kann eine Erzeugungsleistung von 1700 Kilowatt an dem vom Bayernwerk zugewiesenen Anschlusspunkt eingespeist werden.
Die Anlage ist auf dem nördlichsten Grundstück des „Reiserer Hof“ geplant und soll sechs bis sieben Modulreihen mit einem Abstand von fünf bis sechs Metern bekommen.
Das Vorhaben fand damals die Zustimmung des Gemeinderates, er befürwortete die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes einstimmig. Nun befassten sich die Gemeinderäte mit den Stellungnahmen der Behörden und beschlossen das weitere Vorgehen.
Bei der Gemeinde Oberneukirchen sind laut der Bürgermeisterin Anna Meier keine privaten Stellungsnahmen eingegangen. Das Landratsamt wies darauf hin, dass die maximale Großvieheinheit nicht mehr als 1,5 GV je Hektar betragen darf. Dieser Satz wird noch ausgebessert. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim erinnerte daran, dass der PH-Wert bis ein Meter Tiefe gemessen werden muss und dann an das Amt zu übermitteln ist. Dieser Satz soll im Beschluss auch noch ergänzt werden.
Für die Regierung von Oberbayern bestehen grundsätzlich keine Bedenken, da die Planung bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt wurde. Der Trinkwasserschutz muss bei solchen Anlagen immer abgestimmt werden. Die Regierung erinnerte aber daran, dass für PV-Freiflächenanlagen möglichst vorbelastete Flächen verwendet werden sollen, zum Beispiel entlang von Verkehrswegen. Bei dieser Fläche ist keine Vorbelastung ersichtlich.
Auch soll die Nutzung solcher Anlagen auf Standorte mit weniger hochwertigen Böden beschränkt werden. Da die landwirtschaftliche Nutzung hier beibehalten werden kann, steht dem Bau einer Argi-PV nichts entgegen. Eine überdurchschnittliche Bonität liegt vor, da die landwirtschaftliche Nutzung gewährleistet ist.
Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten bemerkte, dass die geplante Anlage zwar wie eine Agri-PV-Anlage aussieht, aber bei der Planung nicht sachgerecht und irreführend beschrieben ist.
Durch die Bauweise der Module ist es eine klassische PV-Anlage, keine Agri-PV. Aus fachlicher Sicht besteht eine zu hohe Ackerzahl (Ausschlussfläche, weil die Bonität zu hoch ist). Durch die Angrenzung von drei Nachbarn sind Staub, Steinschlag, Lärm und Schmutz möglich, deshalb ist es wichtig, dafür einen Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Der Bauernverband Eggenfelden erinnerte daran, dass für den Bau solcher Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Verbrauch von guten landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt werden soll. Vorzugsweise sollten zunächst Dachflächen verwendet werden. Der Modulabstand zum Boden sollte mindestens einen Meter betragen.
Beschluss fällt einstimmig
Schriftlich festzuhalten ist auch, dass Immissionen wie Insektenflug, Staub, Geruch, Lärm, Erschütterungen und Insektenflug bei ordnungsgemäßer Nutzung der benachbarten landwirtschaftlichen Fläche entschädigungslos zu dulden sind.
Nach kurzen Zwischenfragen mit der anwesenden Antragstellerin, Josefine Reißaus, und der Landschaftsarchitektin Daniela Reingruber waren die Gemeinderäte mit allen Stellungnahmen einverstanden. Danach genehmigten sie die Einwände einstimmig.
Im Anschluss beschlossen die Räte geschlossen, diese Statements im Bebauungsplan zu ändern und stimmten der dritten Änderung des Flächennutzungsplanes zu.