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Leere Häuser, Container und ein Pfarrhof

„Knackig“: Neue Flüchtlinge in Oberneukirchen und im Landkreis Mühldorf - aber wohin mit ihnen?

Auch Oberneukirchen muss sich auf die Ankunft weiterer Flüchtlinge vorbereiten.
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Auch Oberneukirchen muss sich auf die Ankunft weiterer Flüchtlinge vorbereiten.

Der Landkreis Mühldorf rechnet mit neuen Flüchtlingen – auch Oberneukirchen muss für sie neue Plätze finden. So verteilt der Landkreis die Flüchtlinge auf die Gemeinden. 

Oberneukirchen  – In der letzten Sitzung vor Weihnachten mussten die Gemeinderäte aus Oberneukirchen entscheiden: Wohin mit den Flüchtlingen, die in den nächsten Wochen zu erwarten sind?

Das Landratsamt Mühldorf rechnet, so Bürgermeisterin Anna Meier, bis Ende Februar alle zwei Wochen mit einem Bus mit je 50 Flüchtlingen. In Summe 250, die auf die 31 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis verteilt werden müssen.

Bürgermeister verständigen sich auf das weitere Vorgehen

In einer Dienstbesprechung hatten sich die Bürgermeister Ende November mehrheitlich auf das weitere Vorgehen verständigt. Dazu gehört, bis zum 22. Dezember an das Landratsamt zusätzliche Unterbringungen zu melden.

Bürgermeisterin Meier hatte bereits im Vorfeld der jüngsten Gemeinderats-Sitzung auf der Homepage der Gemeinde mitgeteilt, dass in Oberneukirchen aktuell sieben Flüchtlinge untergebracht sind; laut Quote müssten es 14 sein. Bis Ende Februar erhöhe sich die Zahl voraussichtlich auf 16 Geflüchtete. „Das ergäbe eine Zahl von neun aufzunehmenden Personen“, schildert Meier die Situation.

Stufenplan für die Verteilung von Flüchtlingen

In der Dienstbesprechung vom 22. November haben sich die Bürgermeister mit „großer Mehrheit“, so die Beschlussvorlage, auf ein abgestuftes Verfahren geeinigt:

Stufe 1: Ausweitung des Platzangebots durch größere Unterkünfte und Meldung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten

Stufe 2: Verteilung der neuen Asylbewerber/Flüchtlinge auf die Gemeinden nach Quote.

Stufe 3: Belegung von Turnhallen mit Priorität auf Gemeinden in Unterquote.

Oberneukirchen hat 0,7 Prozent der Einwohner im Landkreis und die 14 Flüchtlinge entsprächen 0,7 Prozent der 1.961 Geflüchteten, die derzeit im Landkreis sind. Das Landratsamt hat die Verteilung nach Einwohnern auf Nachfrage der OVB Heimatzeitung weder bestätigt noch bestritten. Presse-Sprecherin Karin Huber teilte mit, die Verteilung erfolge „je nach Verfügbarkeit und Geeignetheit von Unterkünften. Die Quote dient dabei dem Zweck festzustellen, welche Gemeinde noch Defizite bei der Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht aufweist.“

Dabei wollte das Landratsamt weder mitteilen, welche Gemeinden noch wie viele Gemeinden die Quote erfüllen oder nicht erfüllen.

„Dann haben wir ein dickes Problem“

Die Gemeinderäte in Oberneukirchen waren gewillt, eine Lösung zu finden; auch um eine Belegung im Gemeindehaus zu vermeiden. „Wenn die kommen, dann habe ich die unterzubringen“, betonte Meier. Wenn nur das Gemeindehaus bliebe, „dann hätten wir ein dickes Problem.“

„Es wird knackig. Wir müssen eine Lösung finden“, unterstrich Meier, die auf die Schnelle auch keinen Rat hatte.

Bevölkerung rührt sich nicht

Aus der Bevölkerung kamen bis zur Sitzung laut Meier keine Meldungen. Theresia Mayerhofer verwies auf den Landkreis Rosenheim: Dort seien schon Turnhallen belegt.

Eine Option seien leerstehende Häuser, so Meier, deren Eigentümer sie ansprechen werde. Eine andere brachte Theresia Mayerhofer ins Spiel: Container. 

Laut Meier wäre das eine „relativ einfache“ Lösung, die nur einen Anschluss für Wasser und Strom benötige. „Es wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben“, befand Thomas Rauscher. 

Container beim künftigen Kinderhaus oder am Sportplatz

Theresia Mayerhofer könnte sich einen Standort beim künftigen Kinderhaus vorstellen, bis der Bau beginne. Dem widersprach Rauscher; Christian Mayerhofer nannte als Standort auch den Sportplatz.

Bürgermeisterin Meier brachte noch eine weitere Option vor: „Der Pfarrhof bietet sich nach wie vor an.“ Hier gebe es im Dachgeschoss Platz für vier Personen. Allerdings wäre dort, so Christian Mayerhofer, eine Außentreppe erforderlich, da der Pfarrer keine abgeschlossene Wohnung habe.

Weiteres Vorgehen einstimmig beschlossen

Die Gemeinderäte stimmten schließlich einstimmig dafür, dass Bürgermeisterin Meier die Eigentümer leerstehender Häuser ansprechen soll. Ferner soll sie die Örtlichkeiten am Pfarrhof sowie Container-Standorte beim Pfarrhof und am Sportplatz abklären. 

Bis Freitag, 22. Dezember, müssen die Gemeinden dem Landratsamt neue Unterbringungen melden. Ampfing hat bereits darüber entschieden; Oberneukirchen jetzt auch. 

Landratsamt verweist auf „Solidargemeinschaft“ der Kommunen

Auf Nachfrage erklärte Landratsamts-Sprecherin Huber, dass bis zum Dienstag, 19. Dezember, „einzelne Gemeinden“ bereits gemeldet hätten und weitere Meldungen „laufend“ eingingen, das reiche von Wohnungen bis zu Einfamilienhäusern. 

So werden die Flüchtlinge in Bayern verteilt. Die Mehrheit ist im Landkreis Mühldorf dezentral untergebracht.

Ansonsten verweist Huber auf die Pflicht der Gemeinden, bei der Unterbringung mitzuwirken: „Wir arbeiten deshalb eng mit den Kommunen zusammen, um eine menschenwürdige Unterbringung und zugleich gerechte Verteilung auf die Gemeinden zu realisieren.“ 

Zu der Frage nach möglichen Zwangsmaßnahmen seitens des Landratsamtes, erklärt Sprecherin Huber: „Krisen lasen sich nur gemeinsam bewältigen.“ Die Kommunen seien eine „Solidargemeinschaft“ und stünden „in einem sehr konstruktiven Austausch“. Daher sei das Landratsamt, so Huber, überzeugt, „dass wir auch diese Herausforderung als kommunale Familie bewältigen.“

„Es wird nicht weniger“

Die Herausforderungen werden wohl auch die Dorfgemeinschaft betreffen. Theresia Mayerhofer fragte sich, wie die Geflüchteten ohne ÖPNV zum Beispiel zum Doktor kommen sollen. Bürgermeisterin Meier verwies auf die Ukraine-Hilfe. „Die wird mit Sicherheit wieder aufgegriffen werden. Dann werden die mal fahren müssen. Es hilft ja nicht. Es wird nicht weniger.“

Kein politischer Spielraum für Verwaltungen

Die Geflüchteten werden, so Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, „lastengerecht“ verteilt. Wie, sei in der Asyldurchführungsverordnung geregelt. Dabei entfallen auf den Landkreis Mühldorf 2,4 Prozent aller Flüchtlinge in Oberbayern beziehungsweise 0,85 Prozent aller Flüchtlinge in Bayern.

Bei der Verteilung und Unterbringung handelt der Landkreis als „untere staatliche Verwaltungsbehörde“, erklärt Pressesprecher Rupp. „Die Schaffung und die Vorhaltung der erforderlichen Unterkunftskapazitäten stellen gesetzliche Pflichtaufgaben dar. Eine einseitige ‚Abmeldung‘ durch eine Kreisverwaltungsbehörde ist nicht möglich.“ Die Regierung versuche „in engem Austausch“, weiterhin eine „gerechte und ausgewogene Lastenverteilung“ zu erreichen. Auch sei es bislang auch „stets gelungen, bei kurzfristigen Kapazitätsengpässen in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten konstruktive und einvernehmliche Lösungen zur Überbrückung zu finden.“

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