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Anwohner waren mit Klage erfolgreich

Nach Verwaltungsgericht-Urteil: Kraiburger stimmen erneut über Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ ab

Klage gegen Bebauungsplan Gewerbegebiet Kraiburg
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Weil Anwohner die Erweiterung des Gewerbegebiets in Kraiburg in Richtung Süden nicht hinnehmen wollten, hatten sie vor dem Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht.

Die Kraiburger Marktgemeinderäte beschäftigten sich in ihrer jüngsten Sitzung erneut mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet“. Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes fällten sie eine wichtige Entscheidung.

Kraiburg – Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ beschäftigte Kraiburgs Marktgemeinderäte auch in ihrer jüngsten Sitzung. Diesmal ging es um die Zukunft der angestrebten und laufenden achten Änderung des Planes, die sie heuer im Januar auf den Weg gebracht hatten.

Da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den ursprünglichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ auf dem Jahr 1986 und damit alle folgenden Änderungen für nichtig erklärt hatte, beantragte Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU) jetzt das laufende Verfahren für die achte Änderung einzustellen, da es nicht die Voraussetzungen für einen eigenständigen Bebauungsplan erfülle.

Vor drei Jahren hatten Anwohner gegen die siebte Änderung des Bebauungsplans geklagt. Sie wollten die Erweiterung einer Gewerbefläche an der Jenner Straße in Richtung ihrer Wohnungen nicht akzeptieren. Sie befürchten einen Zuwachs an Verkehr und Lärm und kritisierten, dass die siebte Änderung nur im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Zuge der Verhandlung in dem ersten Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ von 1986 eine fehlerhafte Unterschrift entdeckt; das machte ihn unwirksam. „Damit sind auch alle Änderungen nichtig“, erklärte Bürgermeisterin Jackl in der Sitzung noch einmal.

+++ Weitere Informationen und Meldungen aus Kraiburg finden Sie hier. +++

Die Marktgemeinderäte folgten ohne Diskussion dem Vorschlag von Bürgermeisterin Jackl und stimmten einstimmig dafür, das laufende Verfahren zur achten Änderung einzustellen. Die angestrebten Ziele sollen nun in den neu aufzustellenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ einfließen.

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