Kanalnetz wiederholt verunreinigt
Nicht zum ersten Mal: Öl im Oberbergkirchener Abwasser – Warum die Polizei jetzt ermittelt
Es ist nicht das erste Mal, dass im Abwasser der Gemeinde Oberbergkirchen Öl festgestellt wurde. Jetzt hat die Gemeinde die Polizei eingeschaltet. Was die Ermittlungen ergeben haben und welche Strafen drohen.
Oberbergkirchen – Es ist der Umsicht und der Aufmerksamkeit des Klärwärters Noah Kern zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist: Als der nämlich den Ölfilm im Abwasser erkannt hatte, schaltete er sofort die Pumpen am Klärwerk ab. Das Abwasser kam erst gar nicht bis zum Feinrechen.
Biologie im Abwasser wird gestört
Glück gehabt, sagt deswegen auch der Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Georg Obermaier, „denn durch das Öl wäre die Biologie des Abwassers erheblich gestört worden“. So aber wurde der Ölfilm gemeldet, eine Fachfirma ist gekommen und hat das Öl entsorgt.
Bis zu 1.000 Euro muss die Gemeinde für die Entsorgung zahlen
Ärgerlich für die Verwaltungsgemeinschaft ist es allerdings, dass sie für die Entsorgung aufzukommen hat. Von bis zu 1000 Euro spricht Obermaier und ärgert sich schon etwas, weil es bereits der dritte Fall von Gewässerverschmutzung ist. Es handle sich um Motoröl, schwarze Farbe, wohl Altöl, so Obermaier, das jemand scheinbar entsorgt habe.
Polizei bittet um Hinweise
Wie es dazu seitens der Polizei heißt, habe ein bislang Unbekannter wohl zwischen dem 30. August und 2. September eine geringe Menge Öl eingeleitet. Nun ermittelt die Polizei Mühldorf wegen eines Umweltdelikts. Personen, die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 08631/3673-0 an die Mühldorfer Polizei zu wenden.
Und das sagt der Bußgeldkatalog
Dass unerlaubtes Einleiten von Mineralöl in Gewässer teuer zu stehen kommen kann, das zeigt ein Blick in den Bußgeldkatalog des Bundeslandes Bayern. Wer etwa Altöl in oberirdisches Gewässer einleitet, muss je nach Menge der entsorgten Flüssigkeit von 100 bis zu 1500 Euro Strafe zahlen (bei einem Liter).
Bis fünf Liter sind bis zu 5000 Euro Strafe möglich. Bei größeren Mengen drohen sogar 25.000 Euro Bußgeld. Wenn Mineralöl ins Grundwasser eindringt, wären sogar bis zu 50.000 Euro Strafe möglich.
- 0 Kommentare
- Weitere