Ist die Seuche zurückgekehrt?
Und schon wieder trifft es den Landkreis-Norden: Newcastle-Verdachtsfall bei Oberbergkirchen
Nachdem seit Anfang März in Betrieben in Neumarkt-St. Veit und Gangkofen der Ausbruch der Newcastle-Krankheit die Keulung mehrerer Tausend Tiere zur Folge hatte, gibt es nun offenbar erneut einen Betrieb im Landkreis Mühldorf mit einem Verdachtsfall.
Update, 15.06 Uhr – Landratsamt informiert über Keulung
Die Pressestelle des Landratsamtes in Mühldorf bestätigte am Montagnachmittag den Verdachtsfall im Gemeindebereich von Oberbergkirchen. „Der Verdacht seitens des Betriebs wurde erstmals am Freitag, 8. Mai, gemeldet“, heißt es von Pressesprecher Wolfgang Haserer auf Anfrage der OVB Heimatzeitungen.
Noch am Tag der Meldung seien Proben entnommen worden. Das positive Ergebnis des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) habe am Samstagmorgen, 9. Mai, vorgelegen. Wann der Bestätigungsbefund durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) übermittelt wird, sei nicht bekannt. Allerdings finden bereits erste Maßnahmen statt, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern: „Der Betrieb wurde gesperrt. Die Keulung ist bereits eingeleitet“, heißt es dazu von Landratsamtsseite, die auf Anfrage bestätigt, dass es sich um einen größeren landwirtschaftlichen Betrieb mit bis zu 20.000 Tieren handelt.
Es gibt wieder neue Schutz- und Überwachungszonen
Wie die Behörde weiter mitteilt, werden aufgrund rechtlicher Vorgaben heute und in den kommenden Tagen erneut Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die verschiedene Schutz- und Überwachungszonen im Landkreis neu definieren. Gegebenenfalls komme es deshalb zu Überschneidungen bezüglich aufgehobener und neuer Zonen.
Oberbergkirchen – Erst am vergangenen Freitag hatte das Landratsamt in Mühldorf eine erste Entwarnung gegeben. „Ab Samstag, 9. Mai, fallen im Landkreis Mühldorf neben der Newcastle-Schutzzone Teile der bisherigen Überwachungszone weg, insbesondere im Gemeindegebiet Niedertaufkirchen“, hieß es in der Pressemitteilung am Freitagmorgen. Weiter in der Überwachungszone lägen nur noch Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-Sankt Veit und der Gemeinde Niedertaufkirchen, das bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen sowie unbebaute Gebiete von Schönberg, was an Ausbrüchen im Nachbarlandkreis Rottal-Inn liege.
Überwachungszone erst am Wochenende aufgehoben
Endlich, so schien es, ist der Landkreis auf dem Weg Richtung Seuchenfreiheit. Seit Anfang März 2026 hatte die Tierkrankheit die Behörden in Atem gehalten und die Keulung Hunderttausender Tiere zur Folge gehabt. Nicht nur in Neumarkt-St. Veit, sondern auch im Landkreis Erding, später sogar in den Landkreisen Landshut und auch Rottal/Inn.
Behörden sind bereits eingebunden
Seit dem zurückliegenden Wochenende allerdings herrscht wieder Warnstufe Rot in den Behörden. Das Veterinäramt im Landkreis Mühldorf ist nämlich, wie die OVB Heimatzeitungen von mehreren Seiten erfahren haben, seit Samstag, 9. Mai, mit einem erneuten Verdachtsfall konfrontiert, der aus dem Gemeindebereich Oberbergkirchen gemeldet wurde.
Verdachtsfall sorgt für Gesprächsstoff in Oberbergkirchen
Offiziell bestätigt ist noch nichts, weil üblicherweise nach einem ersten Verdachtsfall weitere Tests erfolgen müssen, um den Verdacht zu untermauern und entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Auf Nachfrage in der Gemeinde Oberbergkirchen streitet deren Bürgermeister Michael Hausperger nicht ab, dass Gerüchte über diesen mutmaßlichen Verdachtsfall bereits in der Bevölkerung die Runde machen würden. Doch auch er hält sich mit einem offiziellen Kommentar zurück, verweist auf das Landratsamt als dafür zuständige Behörde.
Nachfrage beim Landratsamt
Die OVB Heimatzeitungen haben beim Landratsamt nachgefragt, die schriftliche Anfrage ist gegenwärtig in Bearbeitung, man werde so schnell wie möglich antworten. Auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird aber bereits darauf verwiesen, dass es einen Verdachtsfall im Landkreis Mühldorf gibt. Der Hinweis, der auf den 8. Mai 2026 datiert ist, weist auf einen Verdachtsfall bei Masthühnern hin, ohne einen konkreten Ort zu benennen. Das weitere Prozedere in einem solchen Fall: Es folgen weitere Untersuchungen, die den Verdacht entweder bestätigen oder ausräumen.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, erfolgen Schutzmaßnahmen. Um die Ausbruchsbetriebe werden Restriktionszonen festgelegt: eine Schutzzone im Radius von mindestens 3 Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von mindestens 10 Kilometern um den jeweiligen Ausbruchsbetrieb.
In den Restriktionszonen gelten bestimmte Vorgaben zu Biosicherheitsmaßnahmen und Verbringungsverbote für gehaltene Vögel und Erzeugnisse. Die angeordneten Maßnahmen werden per Allgemeinverfügung veröffentlicht, heißt es dazu auf der Seite des LGL.
Weitere Informationen folgen.

