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Ab Samstag

Newcastle-Krankheit: Neue Regeln für Geflügelhalter im Kreis Mühldorf

Zwei braune Hühner laufen über eine grüne Wiese.
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Viele Hühnerhalter machen sich Sorgen um ihre Tiere, denn die Newcastle Krankheit ist zurück. (Symbolbild)

Für zahlreiche Geflügelhalter im Landkreis greifen ab Samstag (9. Mai) neue Grenzen der Überwachungszone infolge der Newcastle-Krankheit, wodurch bestehende Einschränkungen teilweise wegfallen.

Landkreis Mühldorf am Inn – Wie das Landratsamt Mühldorf a. Inn am Freitag (8. Mai) mitteilte, werden ab 9. Mai neben der bisherigen Newcastle-Schutzzone auch Teile der bisherigen Überwachungszone aufgehoben, insbesondere im Gemeindegebiet Niedertaufkirchen. Weiterhin in der Überwachungszone liegen dann Teile des Gemeindegebiets der Stadt Neumarkt-Sankt Veit und der Gemeinde Niedertaufkirchen, das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen sowie unbebaute Flächen der Gemeinde Schönberg.

Die Situation im Landkreis Mühldorf a. Inn ab Samstag, 09. Mai: Aufgrund der Ausbrüche im Landkreis Rottal-Inn verbleibt nördlich von Neumarkt – Sankt Veit eine Überwachungszone (blaue Linie), die durch die Ausbrüche im Landkreis Rottal-Inn definiert ist.

Dass im Norden des Landkreises eine Überwachungszone bestehen bleibt, ist laut Angaben des Landratsamts auf die Ausbrüche im benachbarten Landkreis Rottal-Inn zurückzuführen. Deren Restriktionszonen ragen nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf a. Inn hinein. Für alle Geflügelhalter innerhalb der Überwachungszone gilt die Aufstallpflicht daher weiterhin. Außerhalb der Überwachungszone sind derzeit keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen angeordnet.

Allgemeinverfügung der Landratsamtes

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamts festgelegt. Diese ist im Amtsblatt (Nr. 25 vom 08.05.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht und tritt am Samstag (9. Mai) um 0 Uhr in Kraft. Die Allgemeinverfügung enthält nach Behördenangaben sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.

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Unabhängig von der Lage der Betriebe fordert das Landratsamt alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das entsprechende Meldeformular kann auf der Internetseite des Landratsamts heruntergeladen werden.

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Für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ bereit. Eine Detailkarte, in der die Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 9. Mai bis zu den Landkreisgrenzen dargestellt ist (Stand: 08.05.2026), kann unter folgendem Link eingesehen werden (red)

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