100 Feuerwehrleute im Einsatz
Fataler Bauernhof-Brand in Oberbergkirchen – Muss die Täterin (46) hinter Gitter?
Es war ein Großeinsatz im Juli 2023: Mehr als 100 Feuerwehrleute waren nach Oberbergkirchen ausgerückt, um den Brand in einem Bauernhof zu löschen. Jetzt urteilte das Landgericht Traunstein über die Täterin.
Traunstein/Oberbergkirchen – Gegen 11 Uhr am Freitag, 21. Juli, hatte der Besitzer eines Bauernhofs zwischen Irl und Oberbergkirchen im Landkreis Mühldorf Alarm geschlagen, weil aus der Küche des Wohnhauses starker Rauch drang. Nach Angaben von Einsatzleiter Thomas Greimel waren über 100 Einsatzkräfte aus dem gesamten Landkreis Mühldorf und dem Nachbarlandkreis vor Ort.
Verdacht fiel auf 46-Jährige
Atemschutzgruppen der Feuerwehren aus Irl, Pauluszell und Velden entdeckten in dem völlig verrauchten Raum eine brennende Couch. Schon damals stand eine 46-Jährige im Verdacht, das Feuer gelegt zu haben.
Frau musste in Untersuchungshaft
Weil die Brandfahnder der Polizei am Tatort unmittelbar nach dem Feuer Hinweise auf Brandstiftung fanden, wurde die Frau am Samstag, dem Tag nach dem Brand, verhaftet und dem Amtsrichter in Mühldorf vorgeführt. Der ließ die mutmaßliche Täterin in Untersuchungshaft nehmen.
Jetzt stand die inzwischen 48-Jährige in Traunstein vor dem Amtsgericht, sie wurde der schweren Brandstiftung beschuldigt. Den Schaden des Brandes beziffert die Versicherung auf insgesamt gut 150.000 Euro an Haus und Hausrat.
Die Frau habe Zeitungen auf der Couch in der Küche entzündet, hieß es in der Anklage. Sie lebte nicht auf dem Hof, sondern war dort zu Besuch. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich um „eine Verzweiflungstat, einen Hilfeschrei“. Die Angeklagte befand sich offensichtlich in einer psychischen Ausnahmesituation.
Der Brand habe vom Sofa auf eine Holzvertäfelung und den Fußboden in der Küche übergegriffen. Starke Rauch- und Hitzeentwicklung seien die Folge gewesen. Verletzt wurde aber niemand, das hatte die Polizei schon unmittelbar nach dem Brand bestätigt.
Zwei Jahre auf Bewährung
Das sprach nach Ansicht von Richterin Barbara Dallmayer für die Frau: dass es keine Gefährdung des Hauseigentümers gegeben habe. Außerdem habe dieAngeklagte durch die Untersuchungshaft einen „deutlichen Hafteindruck erhalten“, sodass Richterin Dallmayer die Strafe von zwei Jahren zur Bewährung aussetzte.
Das ist das längstmögliche Strafmaß, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.