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„Da sollten keine Wahlplakate hängen!“

Massenhaft AfD-Plakate in Niedertaufkirchen – auch am Zaun des neuen Kindergartens

Der Gemeinderat von Niedertaufkirchen war sich einig, dass die Plakate am Zaun des früheren Bolzplatzes, wo jetzt der Kindergartenanbau entsteht, entfernt werden. Das ist am Folgetag auch passiert.
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Der Gemeinderat von Niedertaufkirchen war sich einig, dass die Plakate am Zaun des früheren Bolzplatzes, wo jetzt der Kindergartenanbau entsteht, entfernt werden. Das ist am Folgetag auch passiert.

Der Zaun des neuen Kindergartens von Niedertaufkirchen war voll behängt mit AfD-Wahlplakaten: Nicht nur den Gemeinderat stört nun die ausufernde Plakatflut. Jetzt werden Forderungen nach einer Beschränkung der Wahlwerbung im Ortsbereich laut. Aus mehreren Gründen.

Niedertaufkirchen – Es ist zwar schon dunkel, doch beim Passieren des ehemaligen Connection-Hauses in Niedertaufkirchen leuchtet plötzlich alles blau im Scheinwerferlicht: In knappen Abständen ein AfD-Wahlplakat neben dem anderen. Im Niedertaufkirchener Gemeinderat wurde darüber hitzig diskutiert.

Sedlaczek will keine Wahlwerbung am Kindergarten

„An Kindergarten, Schule oder am Rathaus sollten keine Wahlplakate hängen. Das halte ich für nicht passend. Mich stört das massiv“, Gemeinderätin Brigitte Sedlaczek (FWGN/FWGR) ließ ihrem Unmut freien Lauf, was die ausufernde Plakatierung im Ort Niedertaufkirchen betrifft. „Der Kindergarten ist ein Aushängeschild, da sollten keine Wahlplakate hängen!“ Und auch Markus Schlagbauer (Bündnis 90/Grüne) fand, dass Wahlwerbung zukünftig nur noch zentral gesammelt werden sollte. Auf Plakatierungswänden, schlug er vor, „wie etwa in Neumarkt-St. Veit auf dem Stadtplatz“.

Neue Regeln für Wahlwerbung gefordert

Dass die Diskussion über die ausufernde Plakatwerbung vor der Landtagswahl am Rande der öffentlichen Gemeinderatssitzung von Niedertaufkirchen überhaupt stattgefunden hat, lag an einem Schreiben, dass Bürgermeister Sebastian Winkler (FWGN/FWGR) vorgelesen hatte. Michael Huber aus Unterarbing forderte darin eine Beschränkung von Wahlwerbungsplakaten im Gemeindebereich „und zwar für die bevorstehende Landtagswahl im Oktober und allen zukünftigen Wahlen auf einen zentralen Ort in Niedertaufkirchen/Roßbach“.

„Unästhetische Wirkung!“

Durch eine Beschränkung sollte die Reizüberflutung und das Sicherheitsrisiko vermieden werden, schreibt Huber. „In den vergangenen Wahlkampagnen habe ich bemerkt, dass die Vielzahl an Wahlplakaten entlang der Straßen und im öffentlichen Bereich zu einer visuellen Überlastung führte. Dieser übermäßige Einsatz an Wahlwerbung hat nicht nur eine unästhetische Wirkung, sondern beeinflusst auch die Umwelt negativ, wenn diese nicht vollständig entfernt wird.“

Er sieht durch das wahllose Anbringen von Werbung auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger, darunter auch Kinder, beeinträchtigt und gefährdet. Die Konzentration von Wahlwerbung auf einen zentralen Ort bringe mehrere Vorteile: „Die Ästhetik unserer Gemeinde bleibt während des Wahlkampfes gewahrt. Die Effizienz und Fairness des Wahlkampfes ist durch einen zentralen Ort gefördert, indem alle Kandidaten und Parteien die gleichen Chancen geboten bekommen.“ Außerdem werde die Verkehrssicherheit erhöht, besonders an Kreuzungen und Abzweigungen. Die Verunreinigung des öffentlichen Raums werde minimiert, „besonders bei Wind und Regen“.

Bürger Michael Huber fordert klare Richtlinien

Als geeigneten, zentral gelegenen Ort für das Plakatieren während des Wahlkampfes schlug er den Schulhof in Niedertaufkirchen und der Parkplatz vor dem alten Schulhaus in Roßbach vor. Bauzäune könnten als kostengünstige Anschlagtafel benutzt werden, schlägt Huber vor, der darüber hinaus klare Regeln und Richtlinien für das Anbringen und Entfernen der Plakate sowie bei Nichteinhaltung der Beschränkung fordert. „Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung eines fairen und umweltbewussten Wahlkampfes beitragen kann“, so Huber in seinem Schreiben.

Wahlwerbung darf nicht den Verkehr behindern

Dr. Rita Sperl (Bündnis 90/Die Grünen) fragte in der Diskussion zum Schreiben nach, wo denn Wahlwerbung möglich sei: „Ist diese nur an Straßenlampen erlaubt oder überall?“ Georg Wagenbauer, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach, erklärte dazu, dass Wahlwerbung lediglich nicht verkehrsbehindernd sein dürfe. In der Diskussion wurde als Beispiel die scharfe Kurve am örtlichen Kindergarten genannt, wo der Gartenzaun als Anschlagfläche genutzt wurde. Bürgermeister Winkler sagte dazu, dass diese Stelle zusammen mit der Polizei in Augenschein genommen worden sei. Eine Beeinträchtigung sei nicht festgestellt worden.

Zweite Bürgermeisterin Anneliese Schaber (FWGN/FWGR) forderte, dass der Schulbereich neutral bleiben sollte. Und auch Andreas Spörkl (FWGN/FWGR) tat seinen Unmut darüber kund, dass „es schon ablenkt, wenn an einer Stelle gleich 15 Plakate hintereinander aufgehängt worden sind. Eine Plakatwand wäre besser!“ Brigitte Sedlaczek ging noch weiter: „Man kann doch keine Plakate an den Zaun des Kindergartens hintackern!“ Und Schlagbauer forderte klare Regelungen, die bei der Plakatierung keinen Platz für Grauzonen lassen sollten. Man sollte auch die Plakatmenge reglementieren.

Winkler wies darauf hin, dass die Kontrolle der Einhaltung von Regelungen und die möglicherweise daraus resultierende Verhängung von Bußgeld mit viel Aufwand verbunden sei. Das ließ Sedlaczek nicht gelten: „Wir können doch nicht sagen, wir machen nix, weil es Arbeit macht und mit Aufwand verbunden ist!“

Änderung kurzfristig nicht möglich

Winkler machte klar, dass so kurz vor der Wahl eine Reglementierung und deren kurzfristige Umsetzung schwierig sei. Er schlug stattdessen vor, dass sich jedes Gemeinderatsmitglied Gedanken machen soll, wie eine Plakatierungsverordnung aussehen könne. Die Vorschläge könnten dann gesammelt und diskutiert werden. Allerdings frühestens zur nächsten Wahl.

Einig war sich der Gemeinderat aber, dass die Plakate am Gartenzaun des früheren Bolzplatzes, dort wo jetzt der Kindergartenanbau entsteht, entfernt werden. Das ist am Folgetag dann auch passiert. Es handle sich um Gemeindebesitz, wo die Wahlwerbung unerlaubterweise angebracht worden sei, erklärt Georg Wagenbauer auf Nachfrage. Dass durch die Heftklammern der Zaun beschädigt worden sei, bestätigte Wagenbauer. Man werde dies aber nicht weiter verfolgen, „weil der Zaun sowieso wegkommt!“

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