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Direkte Demokratie

Vier Bürgeranträge in Neumarkt-St. Veit – doch nur einer schafft es in den Stadtrat

Neumarkt-St. Veit heute:Der Unterstand ist verschwunden, die alten Gebäude – wie die Johanneskirche und das Untere Tor wurden einer Sanierung unterzogen.
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Lohnt sich ein Verkauf des Unteren Tores? Früher beherbergte der Turm die Jugendaktionsgruppe, seit Jahren steht das Eigentum der Stadt allerdings leer.

Schon in der Stadtratssitzung waren vier Bürgeranträge Thema, über deren Weiterbehandlung die Bürgerversammlung entscheiden sollte. Bürgermeister Erwin Baumgartner hatte anfangs noch Sorge, wie über die Anträge im öffentlichen Raum abgestimmt werden sollte. So lief es dann in der Versammlung.

Neumarkt-St. Veit – Vier Bürgeranträge gab es, über die Bürgermeister Baumgartner die Bürgerversammlung abstimmen ließ. Noch wenige Tage zuvor hatte er seine Sorge darüber geäußert, dass der Aufwand beträchtlich sein könnte, etwa mit Abgleich zum Wählerverzeichnis und Stimmkarten. In der Versammlung beließ es Neumarkts Bürgermeister bei der Abstimmung per Handzeichen. Wobei nicht jedes Votum der Neumarkter Bürger eindeutig war.

Zugang zum Oberen Tor ist schwierig

Zum Antrag des ehemaligen Stadtrates Emil Steinbach, das Obere Tor für Besucher zugänglich zu machen, erklärte Baumgartner ausführlich, wie sich die Eigentumsverhältnisse für das angrenzende Haus, das wohl über einen Zugang verfügt, geändert hat. Aktuell sei es nicht möglich, gefahrlos den Turm zu betreten. Eine Außentreppe zu errichten sei schwierig, weil das benachbarte Haus denkmalgeschützt sei, dieses aktuell baulich nicht verändert, geschweige denn abgerissen werden dürfe. Eine weitere Behandlung dieses Antrags im Stadtrat lehnte die Bürgerversammlung mit eindeutiger Mehrheit ab.

Verkauf von Immobilien wird nicht behandelt

Zwei Bürgeranträge lagen vom Bürgernetzwerk Neumarkt-St. Veit vor. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation möge der Stadtrat den Verkauf ungenutzter Gebäude prüfen, so das Ansinnen des Netzwerks. Baumgartner erwähnte das Obere und das Untere Tor, die Schmiede und das Durchgangsgebäude am Oberen Vormarkt. „Ich weiß nicht, ob die Gebäude reißenden Absatz finden würden.“ Das sah offenbar auch die große Mehrheit der Versammlung so, die eine Weiterbehandlung im Stadtrat ablehnte.

Ausführliche Behandlung des Trinkwasserbrunnens

Etwas breiteren Raum nahm der Antrag des Bürgernetzwerks ein, die Hintergründe der mikrobiologischen Auffälligkeiten des Trinkwasserbrunnens IV in der ersten Jahreshälfte 2023 zu veröffentlichen. Wie die Initiatoren Eva Guse, Michael Behrens und Dr. Christian Guse in ihrem Antrag erläuterten, seien in den Frühlingsmonaten immer wieder große Wassermengen aus dem Trinkwasserbrunnen IV im Grüngürtel der Stadt Neumarkt-St. Veit abgelassen worden.

Eine Anfrage beim Landratsamt habe ergeben, dass der Brunnen vom Netz genommen worden sei, weil das untersuchte Wasser mikrobiologische Auffälligkeiten offenbart habe. Das Rathaus sei nach den Hintergründen befragt worden, es verwies, laut Bürgernetzwerk, auf betriebsinterne Abläufe, zu denen man keine Auskunft geben könne. Daraufhin hat das Netzwerk einen Fragenkatalog im Rathaus eingereicht, um dessen Beantwortung nun per Antrag gebeten wird. Diese Antworten sollten dann auch veröffentlicht werden. Man vertritt die Ansicht, „dass die Neumarkter Bevölkerung über Störungen im Trinkwassersystem, die ein potenzielles Gesundheitsproblem darstellen können, rückhaltlos und proaktiv zu informieren ist“.

Laut Bürgermeister kein Gesundheitsproblem

Baumgartner erklärte in der Versammlung, dass beim besagten Brunnen eine Pumpe ausgewechselt und anschließend der Brunnen regeneriert worden sei. Dadurch seien Sedimente aufgewühlt worden. Doch seien regelmäßig Proben gezogen und das Wasser so lange abgepumpt worden, bis die Werte wieder in Ordnung gewesen seien. „In dieser Phase war der Brunnen nicht am Netz!“ Es habe daher keine Gesundheitsgefährdung bestanden, im Übrigen sei der gesamte Prozess mit dem Gesundheitsamt abgestimmt gewesen, so Baumgartner.

Pattsituation bei Abstimmung

Bei der Abstimmung darüber, ob die Angelegenheit dennoch im Stadtrat behandelt werden soll, war nicht klar ersichtlich, ob es mehr Befürworter waren, die die Hände gehoben hatten, oder die Ablehnung überwog. Daraufhin sprach sich Baumgartner dafür aus, den Antrag auf jeden Fall im Stadtrat zu behandeln.

Im letzten Bürgerantrag, eingereicht von Eva und Dr. Christian Guse, ging es um die Einführung einer zweiten Bürgerversammlung. Eine davon soll ohne Rechenschaftsbericht stattfinden und ausschließlich der Besprechung der Anfragen und Anträge von Bürgern vorbehalten sein, wie es im Antrag heißt.

„Ein Bürger kann immer einen Antrag stellen.“

Die Forderung sei durch die Gemeindeordnung gedeckt. Denn dort hieße es in Artikel 18 dass eine Bürgerversammlung „mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter“ stattfinden könne.

Baumgartner machte keinen Hehl daraus, dass er eine zweite Bürgerversammlung ablehne. „Ein Bürger kann immer einen Antrag stellen.“ Wenn es irgendwo brennt, könne man jederzeit eine Bürgerversammlung einberufen, meinte der Bürgermeister. Die Versammlung sah offenbar auch keine Notwendigkeit einer zweiten Versammlung. Mit eindeutiger Mehrheit wurde dieser Antrag abgelehnt.

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