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Bald schnelleres Internet?

Wenn der Breitband-Ausbau zu teuer wird: Stadt Neumarkt hält sich Ausstiegsklausel offen

Schnelles Internet für Neumarkt-St. Veit: Wenn die nächste Ausbaustufe tatsächlich umgesetzt werden sollte, dann werden 529 Adressen mit schnelleren Bandbreiten ausgestattet. Doch die Kosten sind enorm.
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Schnelleres Internet für Neumarkt-St. Veit: Wenn die nächste Ausbaustufe tatsächlich umgesetzt wird, könnten viele Neumarkter von höheren Bandbreiten profitieren.

„Wir sind sehr glücklich, dass wir in die Förderung gekommen sind“: Das sagt Neumarkt-St.Veits Bürgermeister Erwin Baumgartner zum geplanten Ausbau des Glasfasernetzes. Wie viele Haushalte der Rottstadt könnten davon profitieren?

Neumarkt-St. Veit – Bereits im November 2023 hatte die Stadt Neumarkt-St. Veit den Zuwendungsbescheid zur Förderung zum vollständigen Glasfaserausbau des Stadtgebiets durch das Bundesförderprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten.

Die vorläufige Höhe beläuft sich auf insgesamt rund 5,08 Millionen Euro. Dies entspricht circa 60 Prozent der geschätzten Gesamtsumme in Höhe von 8,46 Millionen Euro. 529 Adressen sollen mit diesen Mitteln Anschluss an noch schnelleres Internet erhalten.

Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern

Nun folgt der nächste Schritt zur Kofinanzierung durch den Freistatt Bayern, um 30 Prozent der tatsächlichen Kosten abgreifen zu können. Dazu wurde am 26. Januar 2024 von Seiten der Stadt das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren als nächster Schritt eröffnet. Die Stadt Neumarkt wird durch das Beratungsbüro Corwese und der Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsberatungsgesellschaft Rödl & Partner betreut.

„Aufgrund der Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke müssen wir eine europaweite Ausschreibung machen“, erklärte Erwin Baumgartner dem Stadtrat. Diese Ausschreibung findet als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb statt, der bis zum 1. März 2024 läuft. Dabei werden im ersten Schritt die Eignung der Bewerber anhand festgelegten Eignungskriterien geprüft.

Auszug aus der Präsentation mit der Karte förderfähigen Adressen in Neumarkt-St. Veit.

Für das Verhandlungsverfahren wurde nach Auskunft der Verwaltung eine Obergrenze von 8 Millionen Euro festgelegt, um einen eventuellen vorzeitigen Ausstieg aus dem Verfahren zu ermöglichen. Das befugt die Stadt, gegebenenfalls bei einer Unwirtschaftlichkeit der Angebote, die Ausschreibung ab dieser Obergrenze aufzuheben. „Dies ist aber nur eine Option und muss nicht durchgesetzt werden“, betonte Erwin Baumgartner.

Ausschreibung für das komplette Stadtgebiet

Die Stadt kommt damit dem Vorschlag der Firma Corwese nach, die aufgrund der rückläufigen Baupreise eine Obergrenze von diesen 8 Millionen Euro empfohlen hatte. Die Stadt Neumarkt-St. Veit hat sich in dem Verfahren dazu entschieden, das komplette Stadtgebiet auszuschreiben.

Zum Schluss wurden noch die Fragen von den Stadträten beantwortet. Ulrich Geltinger (SPD) wollte wissen, ob die 30 Prozent Förderung an Bedingungen gebunden sei und ob die Stadt diese Förderung auch tatsächlich erhalte. Thomas Menzel, Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft und Stadtkämmerer), bestätigte, dass man diese nach ganz klaren Richtlinien der Bayerischen Regierung abrufen könne und auch alle Kriterien erfüllt sein müssen, um diese überhaupt sicher abrufen zu können.

Dabei bestätigt er auch dem Grünen-Stadtrat Thomas Döring, dass die Zuschüsse im Zeitraum der nächsten fünf Jahre abgerufen werden können. Er berief sich dabei auf Erfahrungswerte, denn solange seien in der Vergangenheit die Bescheide gültig gewesen.

„Riesiges Glück“ für die Stadt

Peter Gruber (CSU) wollte noch wissen: „Sind das Standardtöpfe, aus denen wir unsere Zuschüsse erhalten?“ In diesem Punkt nahm Menzel Bezug zur Aussage von Bürgermeister Erwin Baumgartner: Die Stadt habe riesiges Glück gehabt bei der Zuteilung der Zuschüsse. Nicht allen Gemeinden sei dieses Glück zuteil geworden!“

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