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Petition des Bürgernetzwerks Neumarkt-St. Veit

Tempo 30 in der Hörberinger Straße: Landtags-Ausschuss ist dafür – aber nur ein bisschen

Christian und Eva Guse sind nach der Behandlung ihrer Petition im Landtag nicht ganz zufrieden mit dem Ergebnis.
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Christian und Eva Guse sind nach der Behandlung ihrer Petition im Landtag nicht ganz zufrieden mit dem Ergebnis.

Das Bürgernetzwerk Neumarkt-St. Veit hat sich mit einer Petition an den Landtag gewandt, um Tempo 30 auf einem Teilstück der Hörberinger Straße durchzusetzen. Der Bauausschuss des Landtages hat dazu jetzt eine Entscheidung getroffen.

München/Neumarkt-St. Veit – Eine Petition aus Neumarkt-St. Veit hätte das Zeug, wegweisend für ganz Deutschland zu werden. Hätte, denn der Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des bayerischen Landtags hat zwar eine Entscheidung getroffen, sich allerdings nicht wirklich festgelegt. Bei der Petition geht es um die Forderung des Bürgernetzwerks Neumarkt-St. Veit, streckenbezogen und zeitlich begrenzt Tempo 30 in dem Bereich zwischen der Schule und dem Seniorenheim in der Hörberinger Straße festzulegen.

Bauausschuss des Landtags befürwortet prinzipiell die Petition

Das hat das Landratsamt, als zuständige Stelle, bisher abgelehnt. Deshalb hat sich das Bürgernetzwerk mit einer Petition an den bayerischen Landtag gewandt. Der zuständige Ausschuss hat sich intensiv damit auseinandergesetzt, sich die Situation bei einem Ortstermin angesehen und jetzt entschieden: Er befürwortet prinzipiell die Petition, schiebt sie aber nur der Staatsregierung „als Material“ zu.

Petition soll als Grundlage bei Änderungen dienen

Das besagt der Paragraf 80 Nummer drei der Geschäftsordnung für den bayerischen Landtag. „Dieser Beschluss bedeutet, dass dem Anliegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht entsprochen werden kann. Der Ausschuss hat die Staatsregierung jedoch gebeten, die Petition bei einer Änderung einschlägiger Vorschriften als Arbeitsgrundlage mitzuverwenden“, schreibt Daniel Hohenhövel, der Leiter des Büros des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Groß, die für diese Petition Berichterstatterin war, sieht es allerdings nicht ganz so pessimistisch. „Das klingt für die Petentin vielleicht zuerst enttäuschend“, räumt sie ein. Allerdings sei beinahe zeitgleich im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag eine Einigung über die Novellen des StVG und der StVO erzielt worden. „Dadurch wird es für Kommunen leichter, Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere vor Schulen und Kitas anzuordnen“, lautet die positive Nachricht, die sie daraus zieht.

Wie kann über eine Petition entschieden werden

Über eine Petition kann in den Fachausschüssen des Landtages folgendermaßen entschieden werden.

Sie wird ohne Sachbehandlung als unzulässig zurückgewiesen

Sie wird ohne Sachbehandlung an die zuständige Stelle weitergegeben.

Sie wird der Staatsregierung zur Berücksichtigung, zur Würdigung, als Material oder zur Kenntnisnahme überwiesen.

Sie wird aufgrund einer Erklärung der Staatsregierung oder eines Landtags- oder Ausschussbeschlusses für erledigt erklärt.

Es wird ihr nicht Rechnung getragen.

Es wird über sie zur Tagesordnung übergegangen.

Das alles ist in dem Paragraph 80 geregelt.

Die Novellen werden jetzt zeitnah den Bundestag und Bundesrat passieren, zeigt sie den weiteren Weg auf. „Manchmal muss man einen kleinen Umweg gehen, um ein Ziel zu erreichen. Ich werde mich selbstverständlich spätestens nach der Sommerpause über den Stand der Umsetzung informieren“, versprach sie.

Die Juristin Sabine Groß war es auch, die im Ausschuss die bisherigen Erkenntnisse vortrug. Sie berichtete unter anderem von dem Ortstermin im April, wo sie sich ein eigenes Bild von den Gegebenheiten gemacht hatte. Das Landratsamt vertrete den Standpunkt, dass der Eingang zur Schule von der Hörberinger Straße kein direkter Zugang sei und es dort keine Gefahr für die Schulkinder gebe. Für sie habe sich das anders dargestellt, stellte Sabine Gross klar. Der Nebeneingang sei ein breiter und direkter Zugang, der sehr wohl stark frequentiert werde. Die Gehwege seien sehr schmal und die Kinder laufen auch auf der Straße. Für sie „ist der direkte Zugang und eine konkrete Gefahrenlage vorhanden“. Deshalb sprach sie sich für die 80.3-Regelung mit Material aus, um dem Landratsamt die Chance zu geben und seine Einschätzung zu korrigieren.

Rechtslage gibt Tempo 30 nicht her

Auch der zweite Berichterstatter, Jürgen Baumgärtner von der CSU und zugleich Ausschussvorsitzender, stellte die Situation aus seiner Sicht dar. Er betonte, dass die Rechtslage die Anordnung von Tempo 30 an dieser Stelle derzeit nicht hergebe. Jedoch seien sich vor Ort alle einig, wie Landrat und Bürgermeister, und würden sich sehr für Tempo 30 einsetzen. Deshalb werde man in den nächsten Wochen auch eine Möglichkeit finden.

Von der Hörberinger Straße hat man Zugang zur Schule in Neumarkt-St. Veit. Diese Variante wird von Eltern und Schülern genutzt.

Für das Ehepaar Guse, das mit dem Bürgernetzwerk die Petition vorangetrieben hatte, war der Ausgang der Beratung nicht wirklich zufriedenstellend. „Es handelt sich um einen politischen Entscheidungsprozess, in dem wohl verschiedene Interessen zur Abwägung kommen“, schätzen sie das Ganze ein. Für sie wäre eine Entscheidung „80.3 Berücksichtigung“ passender erschienen. „Das wäre ein klares Signal für den Schutz der Kinder gewesen, und zwar überall in Bayern“, so Eva Guse.

Unterschiedliche Wahrnehmungen im Landtagsausschuss

Gleichzeitig machten sie klar, dass es offensichtlich im Ausschuss unterschiedliche Wahrnehmungen gegeben habe und es unterschiedliche Arten gibt, wie der Ausschuss die Petition an die Staatsregierung zurückgeben kann, nur als Material oder zur Berücksichtigung. Das hat in der Sitzung Dr. Markus Büchler (B90/die Grünen) aufgegriffen. Er zitierte die „Erste Verordnung zur Änderung der StVO“, dass für Tempo 30 kein „Hauptausgang“ notwendig sei. Vielmehr würde dort gefordert, sich auf „tatsächlich genutzte Eingänge“ zu beschränken und auch „relevante Nebeneingänge“ seien zu berücksichtigen. Er stellte seine Frage direkt an die beiden Berichterstatter, die sich ja die Situation vor Ort angesehen hatten. Wenn nun vor Ort tatsächlich der Zugang vorhanden sei und Sabine Gross berichtet hatte, dann wäre eigentlich die Petition mit dem Vermerk „Berücksichtigung“ an die Staatsregierung zurückzugeben.

Zuständige vor Ort werden eine Lösung finden

Außerdem, so Büchler, liege ihm ein Rechtsgutachten vor, in dem konstatiert wird, dass im vorliegenden Fall das Ermessen der Behörden aus genau diesen Gründen auf null reduziert ist. Das wollte er gerne erklärt haben. Darauf hatte Jürgen Baumgärtner wiederholt, dass es momentan nicht rechtssicher möglich wäre, Tempo 30 einzuführen, weil es sich eben nicht um einen Hauptausgang handle, das aber nötig wäre. Jedoch vertraut er auf die Zuständigen vor Ort, dass eine Lösung gefunden werde.

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