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Nach Antrag bei der Bürgerversammlung

Überall, wo es machbar ist – Neumarkt-St. Veit geht bei Tempo 30 in die Offensive

Die Grandauerstraße und die Herzog-Heinrich-Straße sind zwei der Straßen, die auf Tempo 30 reduziert werden.
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Die Grandauerstraße und die Herzog-Heinrich-Straße sind zwei der Straßen, die auf Tempo 30 reduziert werden.

Bei der Bürgerversammlung wurde gefordert, Tempo 30 in möglichst allen Straßen zwischen Bahnhof- und Birkenstraße einzuführen. Stadtverwaltung und Mühldorfer Polizei haben nun alle Straßen unter die Lupe genommen. Mit diesem Ergebnis.

Neumarkt-St. Veit – Tempo 30 ist ein Thema, das die Stadt in vielen Variationen beschäftigt. So beispielsweise bei der Forderung des Bürgernetzwerkes zwischen Seniorenheim und Schule zeitlich begrenzt Tempo 30 in der Hörberinger Straße einzurichten. Hier kann die Stadt allerdings nichts entscheiden, da es sich um eine Staatsstraße handelt. Und die liegt im Zuständigkeitsbereich von Straßenbauamt Rosenheim und Landratsamt.

Tempo 30 in möglichst allen Straßen

Anders sieht es bei den innerörtlichen Straßen, beispielsweise in Wohngebieten, aus. Allerdings war ein Antrag bei der Bürgerversammlung notwendig, damit die Stadtverwaltung aktiv wurde. Bei der Bürgerversammlung wurde gefordert, dass überprüft werden soll, ob Tempo 30 in möglichst allen Straßen zwischen der Bahnhofsstraße und der Birkenstraße eingeführt werden kann. Die Stadtverwaltung nutzte die Gelegenheit, bei der jährlichen Verkehrsschau gemeinsam mit der Mühldorfer Polizei alle Straßen unter die Lupe zu nehmen.

In sechs Straßen ist Tempo 30 möglich

Dabei kamen die Verantwortlichen zu unterschiedlichen Ergebnissen. So ist die Anordnung einer Tempo-30-Zone in folgenden Straßen möglich:

  • Herzog-Heinrich-Straße
  • Dornbergstraße
  • Grandauerstraße
  • Dr.-Hauner-Straße
  • Friedensstraße
  • Am Etzbaum

Bei diesen Straßen ist Tempo 30 möglich, da sie in sich abgeschlossen sind und sich verkehrsrechtlich in einem Wohngebiet befinden, führte Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) aus.

Kein Tempo 30 ist bei folgenden Straßen möglich:

  • Birkenstraße
  • Am-Ackermann-Gütl
  • Herbststraße
  • Sommerstraße
  • Peter-Hans-Straße
  • Einmayrstraße

Verkehrszählung ist zwingend notwendig

Diese Straßen liegen aus verkehrsrechtlicher Sicht und wegen der tatsächlichen Ortsverhältnisse, sprich dem Verhältnis von Wohnen und Gewerbe, in einem Mischgebiet. Oder es sind Durchgangsstraßen, die zwei Hauptverkehrsstraßen in Neumarkt-St. Veit verbinden oder es sind kurze Stichstraßen. Bürgermeister Baumgartner ergänzte, dass wegen des Querschnitts beziehungsweise der Breite der Straße Tempo 30 nicht angeordnet werden könne. Um hier Tempo 30 durchzusetzen, müsste der Bedarf extra überprüft werden. Dazu ist aber zwingend notwendig, vorher eine Verkehrszählung durchzuführen.

Um die Stimmungslage bei den Anwohnern auszuloten, hat die Verwaltung die Anwohner der jeweiligen Straße angeschrieben und um eine Rückmeldung zur Einführung der Tempo-30-Zone gebeten. Für den Bereich Herzog-Heinrich-Straße, Dornbergstraße und Grandauerstraße wurden 56 Personen angeschrieben. 29 haben geantwortet, 21 haben sich für eine Tempo-30-Zone ausgesprochen und acht dagegen. Für den Bereich Dr.-Hauner-Straße, Friedensstraße und Am Etzbaum wurden 32 Personen angeschrieben. Hier haben sich 19 Anwohner geäußert, und alle waren für die Tempo-30-Zone.

Frühlingsstraße gibt es nicht

Bürgermeister Baumgartner ergänzte noch, dass man bei der Altöttinger Straße auf Tempo 30 verzichte. Dort sei zwar auch ein Wohngebiet, doch „da kann nicht zu schnell gefahren werden“. Einen kleinen Seitenhieb gegen die Antragsteller konnte er sich nicht verkneifen: „Die Frühlingsstraße haben wir verzweifelt gesucht, aber nicht gefunden.“ Eine Straße dieses Namens gibt es in Neumarkt-St. Veit nicht. Der Bau- und Umweltausschuss gab einstimmig grünes Licht für die Vorschläge der Verwaltung.

Keine weißen Parknägel

Auch die Parknägel am Stadtplatz waren wieder einmal Thema im Bau- und Umweltausschuss. Stadtrat Ulrich Geltinger (SPD) hatte beantragt, diese Parkplatzmarkierungen zu entfernen und durch weiße Bodenmarkierungen zu ersetzen, weil jemand über einen Parknagel gestolpert sei, erläuterte Bürgermeister Baumgartner. Er sagte weiter: „Wenn die Person den regulären Fußweg benutzt hätte, hätte sie nicht über einen Parknagel stolpern können.“

Nach Recherchen der Stadtverwaltung sei es möglich, dass auf den sogenannten Parknägeln ein weißer Punkt aufgemalt werden kann, damit diese besser sichtbar sind. Allerdings sagte Bürgermeister Erwin Baumgartner, dass man erst noch eine Stellungnahme des Denkmalamtes abwarten möchte. Er könnte sich auch vorstellen, dass man dieses Procedere zuerst auf einem Teilstück ausprobieren könnte.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschuss lehnten den Antrag allerdings einstimmig ab.

Dazu gehört auch, dass für die Dr.-Reicherstetter-Straße eine Sackgasse angeordnet und die Tonnagenbeschränkung in der Dr.-Hauner-Straße, der Peter-Hans-Straße und der Einmayrstraße aufgehoben wird. Diese Beschränkung stamme aus der Zeit vor der Umgehungsstraße, weil die Straßen „als Schleichweg genutzt wurden“, sagte Bürgermeister Baumgartner. Jetzt seien sie nicht mehr zeitgemäß. Ludwig Spirkl (SPD) wollte die Tonnagenbeschränkung in der Einmayrstraße nicht aufgehoben wissen und stimmte folgerichtig als Einziger gegen die Aufhebung der Beschränkung.

Zwei Schilder für einen Behindertenparkplatz

Im Zuge der Verkehrsschau wurde auch die Beschilderung des Behindertenparkplatzes vor dem Haus Stadtplatz 10 besprochen. Hier war die Beschilderung beschädigt worden. Bürgermeister Baumgartner erläuterte, dass Parkplätze grundsätzlich frontal beschildert werden müssen. Bei der Situation am Stadtplatz wären aber zwei Schilder notwendig. Hier verständigte sich der Bau- und Umweltausschuss darauf, sich zuerst mit der Verkehrsüberwachung abzustimmen.

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