Tier-Seuche breitet sich immer weiter aus
Newcastle-Virus: „Tiere vor Schwäche umgekippt“ – Todesurteil für 60.000 Masthähnchen in Gangkofen
Die Bestätigung kam zur am Donnerstag (5. März) zur Mittagsstunde: Auch in Gangkofen liegt ein Fall eines Ausbruchs der Newcastle-Krankheit vor. In einem Masthähnchenbetrieb mussten 60.000 Tiere sterben. So lief die Keulung vor Ort ab: Impressionen einer Krise, die damit anfing, dass Tiere vor Schwäche umgekippt waren.
Neumarkt-St. Veit/Gangkofen – Ausnahmezustand am Donnerstag (5. März) in einem Außenbereich von Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn): Absperrbänder, Polizei und Feuerwehr sowie Rettungsdienst, Seuchen-Experten und Dienstwagen der beauftragten Institute prägen das Bild. Außenstehende haben Betretungsverbot. In einem Masthähnchenbetrieb werden 60.000 Tiere gekeult.
Das heißt, so das Landratsamt auf Nachfrage: Die Tiere würden, so wie im Landkreis Mühldorf bereits geschehen, getötet. Laut Mühldorfer Pressestelle wird ein Gas unter Entzug von Sauerstoff eingesetzt, das die Tiere in Narkose versetzt, aus der sie nicht wieder aufwachen. Danach wurden sie von Gangkofen aus abtransportiert zum Betrieb des Zweckverbands für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung mit Sitz in Plattling.
Eine Extremsituation wie im Landkreis Mühldorf, wo nur zwölf Autominuten von Gangkofen entfernt am Montag (2. März) in Neumarkt-St. Veit 30.000 Tiere sterben mussten. Die Newcastle-Krankheit ist eine, für den Menschen nicht gefährliche, Tierseuche, die eigentlich als ausgerottet galt. Jetzt ist sie wie aus dem Nichts wieder da, zum ersten Mal seit 30 Jahren ohne Vorfall.
Drei Landkreise im Fokus
Derzeit deutschlandweit im Fokus: die Landkreise Erding, Mühldorf und Rottal-Inn. In großer Sorge: Geflügelhalter und Betriebe, die Eier sowie Fleisch verarbeiten. Extrem emotional belastet: betroffene Betriebe wie jener in Neumarkt-St. Veit und jetzt in Gangkofen. Der Pressesprecher vom Landratsamt Rottal-Inn, Thomas Hofbauer, sprach von einer sehr schwierigen Lage für den Landwirt, der anonym bleiben möchte. Bisher sei nicht bekannt, wie das Virus in den Stall gekommen sei. Der Betreiber des Betriebes appelliere außerdem eindringlich an die Öffentlichkeit, betroffene Höfe nicht zu stigmatisieren.
Der Verdacht im Landkreis Rottal-Inn hatte sich am Mittwoch (4. März) erhärtet, nachdem laut Landratsamt Tiere „vor Schwäche umgekippt“ waren. Es seien Proben an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geschickt worden, außerdem zum Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Erste Probe am LGL war positiv
Nachdem die Tests am LGL ein positives Ergebnis auf das Newcastle-Virus aufgezeigt hatten, schickte die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) Personal nach Niederbayern, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften wurde der Betrieb gesperrt und die Keulung angeordnet, heißt es. Vor Ort lobte der KBLV die schnelle Reaktion des Krisenmanagements und die „sehr professionelle Zusammenarbeit“ aller zuständigen Stellen, darunter neben den Behördenvertretern auch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Und wieder trifft es einen Masthähnchenstall
Betroffen von der Keulung und Entsorgung waren 60.000 Masthähnchen. Doppelt so viele wie im Nachbarlandkreis Mühldorf, wo nur wenige Kilometer entfernt tags zuvor 30.000 Masthähnchen in einem Betrieb in Neumarkt-St. Veit gekeult wurden. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.
Erst einmal eine „vorläufige Anordnung“
„Die Tiere sind definitiv krank und leiden. Alleine aus tierschutzrechtlicher Sicht und auch aus Gründen des Seuchenschutzes ist es notwendig, sie zu töten“, erklärt Mathias Kempf, Pressesprecher der Behörde im Rottal, auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen und von innsalzach24.de. Seitens des Landratsamtes seien am Donnerstag (5. März) alle Maßnahmen ergriffen worden, um eine vorläufige Anordnung zu erlassen.
Jetzt auch Schutzzonen im Landkreis Rottal/Inn
Konkret geht es dabei um eine Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb sowie eine Überwachungszone. Die Schutzzone hat, ebenso wie im Landkreis Mühldorf, einen Mindestradius von drei Kilometern; der Überwachungsradius erstreckt sich auf mindestens zehn Kilometer. Auch Im Landkreis Rottal-Inn gibt es, Stand 5. März, keine weitere Verdachtsfälle.
Wie Kempf zum weiteren Prozedere erklärt, wird aus der nun kommunizierten Allgemeinverfügung eine definitive Anordnung, sollte auch die zweite Probe, die durch das FLI durchgeführt wurde, positiv sein.
So geht es jetzt weiter - hier gibt es Infos
Im Landkreis Mühldorf wurde bereits am Dienstag (3. März) eine Allgemeinverfügung festgelegt. Diese ist auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht. Das Landratsamt fordert außerdem alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann auf der Homepage heruntergeladen werden.
Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verfügbar.

