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Weitere Maßnahmen und Schutzzone angeordnet

Todesurteil für rund 30.000 Tiere: Verdacht auf Newcastle-Krankheit in Neumarkt-St. Veit

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Rund 30.000 Tiere müssen auf einem Masthähnchenbetrieb bei Neumarkt-St. Veit getötet werden. (Symbolbild)

Rund 30.000 Tiere müssen auf einem Masthähnchenbetrieb bei Neumarkt-St. Veit getötet werden. Es besteht der Verdacht auf die Newcastle-Krankheit. Das Landratsamt ordnete zudem weitere Schutzmaßnahmen an.

Neumarkt-St. Veit – In einem großen Masthähnchenbetrieb im Landkreis Mühldorf am Inn ist am Montag (2. März) der Verdacht auf den Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Wie das zuständige Landratsamt am Dienstag (3. März) mitteilte, sei der betroffene Betrieb „entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt“ worden. Zudem seien „erforderliche Maßnahmen“ angeordnet worden, wozu insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes zählt. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

Aufgrund des Seuchenverdachtes werden in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal/Inn.

Schutzzone (roter Kreis) und Überwachungszone (blauer Kreis) im nördlichen Landkreis Mühldorf am Inn sowie in kleinen Teilen in den Landkreisen Altötting, Landshut und Rottal-Inn.

Infos zu Regelungen, Schutz- und Überwachungszonen

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen im Landkreis Mühldorf am Inn, werden vom Landratsamt durch eine Allgemeinverfügung festgelegt. Diese wird auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Außerhalb der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann hier heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ verfügbar. (aic/Pressemeldung Landratsamt Mühldorf am Inn)

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