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Stadtrat will es genau wissen

Neumarkt-St. Veit und Egglkofen ermitteln per Drohne Gebäude-Daten – warum das für Ärger sorgt

Hilfe aus der Luft: Diese Drohne erfasste die Feldmark rund um Trögen (im Hintergrund).
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Hilfe aus der Luft: Diese Drohne erfasst Grundstücke aus der Luft.

Eine fremde Drohne über dem eigenen Haus: Minutenlang. Losgeschickt von der Stadt und Gemeinde. Das sorgt in Neumarkt-St. Veit und in Egglkofen jetzt für mächtig Ärger. Welche Daten mit der Drohne erfasst wurden, wofür sie verwendet werden und warum sich nun das Verwaltungsgericht damit beschäftigt.

Neumarkt-St. Veit – Die Fragerunde war bereits am Laufen, als sich eine Neumarkter Bürgerin zu Wort meldete und die Drohnenflüge kritisierte, die sie über ihrem Anwesen bemerkt hatte. Dass mit dem Fluggerät Daten erhoben werden, wusste sie bereits. Sie wollte allerdings von Bürgermeister Erwin Baumgartner wissen, wozu diese Daten ermittelt werden.

Bürger kritisieren Drohnenflüge

Detailliert war die Verwaltung im Neumarkter Rathaus schon im September auf die Drohnenflüge eingegangen. Im Mitteilungsblatt war in der September-Ausgabe zu lesen, dass die Stadt Neumarkt-St. Veit sowie die Gemeinde Egglkofen die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für rund 2.500 Anschlussnehmer betreibe. In den kommenden Jahren muss weiter in die Abwasserentsorgung investiert werden. Um den daraus entstehenden Aufwand zukünftig gerecht an alle neuen Anschlussnehmer zu verteilen, sei eine Aktualisierung der Beitragskalkulation erforderlich.

Stadt braucht Grund- und Geschoßflächenzahl

„Für diese Kalkulation ist es notwendig, alle beitragspflichtigen Grund- und Geschossflächen vollständig zu ermitteln. Die Vermessungsarbeiten werden vom Ingenieurbüro Seidl & Partner aus Dachau mittels einer Vermessungsdrohne durchgeführt“, stand in der September-Ausgabe des Mitteilungsblattes zu lesen.

Als Ergebnis der Vermessungsarbeiten erhalten die Bürger dann einen Fragebogen mit allen Flächenangaben und einer genauen Planzeichnung des jeweiligen Grundstücks. Was schon im Mitteilungsblatt veröffentlicht worden war und worauf auch Bürgermeister Baumgartner bei der Bürgerversammlung erneut hinwies: Die ermittelten Daten dienen demnach ausschließlich der Kalkulation der Beiträge und werden für keine konkrete Beitragsabrechnung verwendet.

Konkret heißt das: Beiträge werden für den Anschluss des Anwesens an die Wasserver- und Abwasserentsorgung erhoben. Sie berechnen sich aus der Grundstücks- und der Geschossfläche. Hierbei handele es sich laut Verwaltung um eine einmalige Abgabe. Nur durch Vergrößerung des Grundstücks beziehungsweise der Geschossfläche könne eine erneute Beitragspflicht entstehen.

Termin des Drohnenflugs war öffentlich bekannt

Der Flug der Vermessungsdrohne sollte im Oktober diesen Jahres durchgeführt werden. Die Termine würden vorab öffentlich bekannt gegeben, hieß es weiter. Das allerdings provozierte eine weitere Wortmeldung. Die Drohnen seien nämlich schon Ende September gesichtet worden, hieß es aus der Zuhörerschaft. Baumgartner bestätigte dies, verwies aber darauf, dass die Drohnenpiloten das günstige Wetter ausnutzen wollten.

Ohne Drohne keine vernünftigen Daten

Doch bei der Bürgerversammlung ist weiter Unverständnis herauszuhören: „Wenn man baut, dann weiß man es doch?“, so die Frage nach Grundstücks- und Geschossfläche. Dem entgegnete Bürgermeister Baumgartner, dass man auch den Altbestand begutachten müssen. Schließlich könnten sich Änderungen ergeben haben, von denen die Stadt bislang keine Kenntnis hatte. Auf eine weitere Anregung, die Daten doch ohne eine Befliegung zu erfassen, berief sich Baumgartner auf seine Erfahrung: „Wenn wir die Daten per Anschreiben einfordern, dann sind die Daten entweder unvollständig beziehungsweise wir bekommen überhaupt keinen Rücklauf!“

Drohnenflug beschäftigt Verwaltungsgericht

Die Kosten der Befliegung gab Baumgartner mit rund 100.000 Euro an. Er betonte dabei. „Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen!“ Man habe sich im Landratsamt rückversichert. Und er erklärte: „Im Moment wird ohnehin nicht geflogen.“ Denn aktuell beschäftige sich das Verwaltungsgericht mit der Befliegung. Nicht weil dagegen geklagt worden sei, wie er auf Nachfrage klarstellte, sondern weil ein sogenanntes „Verwaltungsstreitverfahren“ vorliege.

Wie Egglkofens Bürgermeister Johann Ziegleder (ULE) bei seiner Bürgerversammlung ausgeplaudert hatte, habe ein Stadtrat aus Neumarkt-St. Veit gegen den Einsatz der Drohne geklagt.

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