Stadtrat erlässt neue Satzung
Kinderbetreuung wird immer teurer: Deshalb steigen Gebühren in Neumarkt-St. Veit so stark an
Die Kinderbetreuung in Neumarkt-St. Veit wird teurer. Der Stadtrat musste nun die Gebühren anpassen, um die Kosten im Griff zu behalten. Doch die Kosten sind gewaltig. Im Elternbeirat hat es „kein großes Hurra gegeben“.
Neumarkt-St. Veit – Wochenlang hatte sich Kämmerer Thomas Menzel den Kopf zerbrochen, doch die Ausgaben in der Kinderbetreuung in Neumarkt-St. Veit ließen sich zuletzt nicht mehr schön rechnen. Die Kosten zum Betrieb von Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sind zuletzt stark angestiegen. Jetzt musste die Stadt reagieren und die Gebühren für die Kinderbetreuungs-Einrichtungen erhöhen.
Tariferhöhungen machen sich stark bemerkbar
„Unter anderem die Tariferhöhungen machen sich sehr stark bemerkbar“, erklärte Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) bei der jüngsten Stadtratssitzung. Dass die Kosten hoch sind, bestätigte Kämmerer Menzel. 3.000 Euro kostete noch vor zwei Jahren ein Kind, das das Angebot in einer der Einrichtungen wahrgenommen habe. Inzwischen seien die Kosten doppelt so hoch.
Die Verwaltung habe darüber mit den Elternbeiräten gesprochen, so Baumgartner. „Es hat kein großes Hurra gegeben“, doch insgesamt sei Verständnis geäußert, seien die Erhöhungen akzeptiert worden.
Stadtrat Christian Perau (UWG) war es wichtig, ein Auge darauf zu haben, dass die Nachmittagsbuchungen nicht ausufern. Das KiTa-Gesetz und die damit verbundene Finanzspritze erleichtere es aber vielen Eltern, die Kinderbetreuung vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. „Kinder gehen immer früher in die KiTa, und dann auch nicht mehr nur halbtags, sondern den ganzen Tag.“
Er schlug vor, Nachweise zu verlangen, die eine Ganztagesbeschäftigung beider Elternteile bescheinigt, welche die Kinderbetreuung über den ganzen Tag rechtfertigen würde. „Wir müssen auf Dauer Anreize setzen, dass die Ganztagesbuchung reduziert wird, wenn sie nicht unbedingt erforderlich ist.“
So sehen die neuen Gebühren aus
Die Inanspruchnahme des Kinderhorts zum Beispiel pendelt zwischen 100 Euro (für eine Buchungszeit von bis zu vier Stunden) und 154 Euro (bis zu neun Stunden). Für Kindergärten und Kinderkrippen sieht die Satzung für Kinder unter drei Jahren Beträge zwischen 173 Euro (bis zu vier Stunden) und 295 Euro (über neun Stunden) vor. Ab dem dritten Lebensjahr werden Beträge von 134 Euro (bis zu vier Stunden) bis 228 Euro (über neun Stunden) fällig. In Prozenten ausgedrückt: Im Kindergarten sind laut Kämmerer Thomas Menzel die Kosten um 10 Prozent hochgegangen, in der Krippe um 20 Prozent und im Hort um 25 Prozent. Erhöhungen werden auch für das Mittagessen vorgenommen. Eltern von Krippenkindern zahlen künftig 3,50 Euro, im Kindergarten werden 4,50 Euro pro Essen abgerechnet.
Kein Essen ohne Bezahlung
Ludwig Spirkl (SPD) konterte Perau, dass die Eltern ihre Zeiten nach ihrem Bedarf planen würden. „Wenn wir jetzt da auch noch einen Nachweis einfordern, dann schießt das über das Ziel hinaus. Das muss doch jeder selbst wissen.“
Ein Passus lag dem SPD-Stadtrat Ulrich Geltinger schwer im Magen. Konkret heißt es nämlich in beiden Satzungen für Hort beziehungsweise für Krippe und Kindergarten: „Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist vom Mittagessen oder der Brotzeit ausgeschlossen werden, wenn die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen für die Essensgebühr oder der Brotzeitgebühr trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachgekommen sind und für mindestens zwei Monate im Rückstand sind.“
Geltinger bezeichnet Ausschluss als diskriminierend
„Dass Kinder, wenn die Eltern nicht zahlen können, von der Speisung ausgeschlossen werden können, halte ich im höchsten Maße für diskriminierend. Das geht nicht!“ Deswegen beantragte er, dass die Beschlussvorschläge abgeändert werden. Man übe damit auch Druck auf die Betreuer aus: „Die Mitarbeiter stehen in der Pflicht, das dann auch noch umzusetzen.“
Grundsätzlich seien ihm die Erhöhungen zu viel. Hier pflichtete ihm sein Fraktionskollege Ludwig Spirkl bei, der vor allem das teure Mittagessen anprangerte. „Vielleicht sollte Frischware angeboten werden, um die Erhöhung zu rechtfertigen!“ Baumgartner lud daraufhin Spirkl zum Probeessen ein, um sich von der Qualität des Essens zu überzeugen.
Verwaltung hätte gerne eine Handhabe
Baumgartner relativierte auch die Kritik Geltingers zum Speisenausschluss. „Wir haben Kinder dabei, die bringen ihr Essen selber mit. Außerdem steht in der Satzung ‚kann‘ und nicht ‚ist‘.“ Wenn dies nicht entsprechend definiert werde, käme dies einer Einladung gleich, nicht zu zahlen. Über den Ausschluss eines Kindes würde auch die Verwaltung entscheiden und nicht der Betreuer. Kämmerer Menzel ergänzte. „Wir haben reihenweise Fälle, dass nicht gezahlt wird. Wenn wir diesen Passus streichen, haben wir keinerlei Handhabe, die Eltern unter Druck zu setzen.“
Man wird niemanden hungrig im Kindergarten sitzen lassen
Michael Kulhanek (CSU), der als Verwaltungsleiter für Kindertagesstätten im Erzbistum München und Freising aus Erfahrung spricht, informierte: „Jemand, der ohnehin schon Unterstützung für den Elternbeitrag kriegt, kriegt ihn auch bei der Brotzeit. Man wird niemanden hungrig im Kindergarten sitzen lassen!“
Kulhanek nahm auch Bezug zu Peraus Forderung eines Beschäftigungsnachweises bei Eltern. Es gebe einen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, und dieser sei geregelt im Landesrecht. „Wenn es das Bedürfnis der Eltern ist, dass es den ganzen Tag über betreut wird, dann haben wir das anzuerkennen.“
Nur die SPD stimmte dagegen
Zur Kostensteigerung war es ihm wichtig zu erkennen, wo diese Steigerungen, etwa beim Personal, ihre Ursache haben: „Im Kindergarten habe ich zwei Betreuer für 25 Kinder, in der Krippe drei für zwölf. Das sollte man auch bei der Einordnung der Elternbeiträge berücksichtigen.“ Erhöhungen würden nie mit großer Freude begleitet, „aber die Akzeptanz ist da!“.
Bei der Abstimmung segneten 15 Stadträte die beiden Gebührensatzungen ab. Nur Geltinger und Spirkl stimmten jeweils dagegen. Die neuen Gebühren treten zum 1. September 2024 in Kraft.