Grundsteuer wird angepasst
Grundsteuer: Haben Egglkofen und Neumarkt-St. Veit ein Herz für die Hausbesitzer?
Am 1. Januar ist die aktuelle Grundsteuerberechnung Geschichte. Deshalb haben Egglkofen und Neumarkt-St. Veit ihre Hebesätze aktualisiert. Sind das gute Nachrichten für Hausbesitzer?
Egglkofen/Neumarkt-St. Veit – Am 1. Januar 2025 ist die Grundsteuer, wie sie bisher berechnet wurde, Geschichte. Sie wird ab dem neuen Jahr auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze der Gemeinden erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Sowohl Egglkofen als auch Neumarkt-St. Veit haben reagiert und aufgrund der aktuellen Daten, die sie vom Finanzamt bekommen haben, die Grundsteuer A und B neu festgesetzt.
Gemeinden sollen „sich nicht bereichern“
Dabei betonte Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) noch einmal, dass „sich die Kommunen mit dieser Umstellung nicht bereichern sollen“. Gleichzeitig könne es aber schon bedeuten, dass der Einzelne jetzt mehr Grundsteuer bezahlen muss. Da bei der Grundsteuer A – hier sind land- und forstwirtschaftliche Flächen – die Wohnhäuser von Landwirten aus der Berechnung herausfallen, ist klar, dass der Gesamtbetrag hier weniger wird. Entsprechend haben die Kommunen bei der Grundsteuer B damit Mehreinnahmen und senken den Steuersatz, damit die Einnahmen am Ende für die Kommunen neutral bleiben.
Puffer für Widersprüche muss eingerechnet werden
Kämmerer Thomas Menzel erläuterte, dass die erste Auswertung in Egglkofen 228 Steuerfälle ergeben habe, die unter die Grundsteuer A fallen. Von 96 Steuerfällen fehle noch die Bemessungsgrundlage. Deshalb müssen hier, so Menzel, die Messbeträge noch dazugerechnet werden. Außerdem müsse ein ausreichender Puffer für Widersprüche einkalkuliert werden.
Die Verwaltung empfiehlt bei der Grundsteuer A, den Hebesatz von aktuell 430 Prozent zu belassen. Menzel sagte aber auch gleich, dass die Einnahmen vermutlich etwas unter dem aktuellen Gesamtvolumen sein werden.
Egglkofen senkt Hebesatz für Grundsteuer B auf 300 Prozent
Bei der Grundsteuer B gibt es in Egglkofen 630 Steuerfälle. Hier fehlt noch bei 113 Steuerfällen die Bemessungsgrundlage. Auch hier rät der Kämmerer zum gleichen Vorgehen wie bei der Grundsteuer A und ergänzt, dass die Gemeinde im laufenden Jahr Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von rund 117.000 Euro habe. Damit die Einnahmen diese Summe nicht übersteigen, schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz von aktuell 380 auf 300 Prozent zu senken.
Bürgermeister Johann Ziegleder (ULE) kündigte an, dass man das kommende Jahr beobachten und, wenn nötig, dann den Hebesatz so anpassen werde, „wie wir ihn brauchen“. Christian Senftl (CSU) regte an, bereits unter dem Jahr zu schauen, ob der Hebesatz passe. Kämmerer Thomas Menzel ergänzte, dass die Kommune bis zum 30. Juni die Möglichkeit habe, den Hebesatz rückwirkend zu verändern.
Hebesatz bei Grundsteuer A bleibt bei 430 Prozent
In Neumarkt-St. Veit sind bei der Grundsteuer A 577 Steuerfälle bekannt, hier fehlt aber noch bei rund 160 Steuerfällen die Bemessungsgrundlage. Kämmerer Thomas Menzel zeigte auf, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer A im Jahr 2024 bei rund 167.000 Euro liegen werden. Im kommenden Jahr werden sie nur noch bei knapp 133.000 Euro liegen. Daher empfiehlt die Verwaltung auch hier, den Hebesatz bei 430 Prozent zu belassen.
Für die Grundsteuer B hat die erste Auswertung, laut Kämmerer Thomas Menzel, rund 2670 Steuerfälle ergeben. Allerdings fehle bei rund 320 Steuerfällen noch die Bemessungsgrundlage. Aktuell liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 380 Prozent. Damit werden im Jahr 2024 rund 700.000 Euro in die Gemeindekasse gespült. Da die Kommune mit der neuen Berechnung mit Mehreinnahmen rechnet, schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz auf 370 Prozent zu senken. Damit werde Neumarkt-St. Veit im kommenden Jahr rund 742.000 Euro aus der Grundsteuer B einnehmen und somit rechnerisch die Mindereinnahmen aus der Grundsteuer A ausgleichen.
Nachjustieren ist möglich
Auch Michael Lächele (UWG) wollte sichergestellt wissen, dass die Verwaltung die Einnahmen im Blick hat und den Stadtrat rechtzeitig informiert, damit man „eventuell nachjustieren kann“. Kämmerer Thomas Menzel machte auch im Stadtrat Neumarkt-St. Veit deutlich, dass „wir bereits mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 erstmals nachbessern können“. Bürgermeister Erwin Baumgartner ergänzte, dass „wir die Beiträge bis zum 30. Juni rückwirkend ändern können“. Der Kämmerer sagte aber auch, dass man die fehlenden Datensätze bereits mit den aktuellen Daten eingerechnet hat, sodass die Schwankungen wohl nicht so ausgeprägt sein werden.
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