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Stadtrat um Lösung bemüht

Anträge für die Neumarkter Bürgerversammlung kommen zu spät: Was passiert jetzt?

Attraktive, altehrwürdige Geschäftshäuser, teils mit filigraner Wandbemalung (hier das Obere Tor mit dem Elektrohaus Huber) zieren den Neumarkter Stadtplatz. Ihn zu erhalten ist erklärtes Ziel des ISEK. Zur Stärkung eines belebten Stadtplatzes gehört auch eine barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung, etwa für Rollstuhlfahrer (Bild). Im Zuge eines Konzepts für den Stadtplatz soll auch darauf Rücksicht genommen werden. je
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Das Obere Tor in Neumarkt-St. Veit für Besucher zugänglich machen. Das war einer der Bürgeranträge, der fristgerecht eingegangen ist und deswegen in der Bürgerversammlung behandelt werden soll.

Bis eine Woche vor der Bürgerversammlung können schriftlich Anfragen eingereicht werden, die bei entsprechender Zustimmung in der Versammlung dann im Stadtrat behandelt werden. Das Prozedere ist offenbar kompliziert, wie Bürgermeister Erwin Baumgartner bei der jüngsten Stadtratssitzung klar machte.

Neumarkt-St. Veit – Insgesamt sind es acht Anträge zur Bürgerversammlung, die den Weg ins Rathaus gefunden haben. Vier davon hat Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) noch auf die Tagesordnung der jüngsten Stadtratssitzung gesetzt, wozu dann auch Beschlüsse gefasst wurden. Weitere vier konnten allerdings nicht behandelt werden, weil die Ladungsfrist für die Stadtratssitzung verstrichen war. In der Bürgerversammlung am 20. November sollen sie aber trotzdem behandelt werden, weil diese Frist eingehalten worden sei.

Weitere Frage dreht sich ums Trinkwasser

Und darum geht es: Zum einen soll der Verkauf von stadteigenen ungenutzten Gebäuden geprüft werden. In einem Antrag ging es um die Auskunft zur Wasserversorgung, im Detail um „Brunnen 4“. Angeregt wurde die Einführung einer zweiten Bürgerversammlung. Und zu guter Letzt landete im Rathaus ein Antrag, das obere Tor für Besucher zugänglich zu machen.

Kommt die Eingangskontrolle?

Baumgartner sah sich in der Stadtratssitzung nun vor der Herausforderung zu entscheiden, wie diese Anträge geschäftsordnungskonform in die Bürgerversammlung integriert werden könnten. Wenn diese Anträge Gegenstand der Bürgerversammlung seien und in dieser Versammlung darüber abgestimmt werden soll, ob die Anträge im Stadtrat zu behandeln seien, müsste man streng genommen eine Eingangskontrolle durchführen, um das Wahlrecht der Teilnehmer zu überprüfen, meinte Baumgartner. „Bitte erspart uns eine Eingangskontrolle!“, fügte er hinzu.

Notfalls mit Rechtssicherheit abklären

Stadtrat Ulrich Geltinger (SPD) bezeichnete das als eine „schwierige Sache“. Der Bürger soll seine Meinung einbringen dürfen und Mitglieder des Stadtrates sollen diese Meinung des Bürgers beraten. Er verwies auf die Einhaltung der Gemeindeordnung, notfalls sei mit der Rechtsaufsicht abzuklären, wie man richtig verfahren sollte.

Christian Perau (UWG) verwies darauf, dass die Bürger im Rahmen der heutigen Bürgerversammlung die Gelegenheit hätten, sich dazu zu äußern. Danach werde sich der Stadtrat über diese Themen in der nächsten Sitzung beschäftigen. Er sehe nicht die Erforderlichkeit, deswegen bei der Aufsicht nachzufragen. Baumgartner bekräftigte dies: „Man kann davon ausgehen, dass alles, was geäußert wird, auch in den Stadtrat kommt!“

Eisenreich sieht den Austausch bei der Versammlung gefährdet

Monika Eisenreich (UWG) hakte nach: „Es war doch bisher immer so, dass man sich bei Bürgerversammlung melden konnte. Genauso stelle ich mir die Bürgerversammlung vor. Ich finde es schwierig, wenn einige wenige fünf oder sechs Anträge stellen“, meinte sie zu den aktuellen Anträgen, sie befürchtete, dass diese in der Versammlung zu viel Zeit in Anspruch nehmen könnten. „Es gibt vielleicht noch andere Bürger, die was zu sagen haben.“ Sie verwies auf das Mitteilungsblatt. Das beinhalte Zettel, die dazu dienten, Anregungen ans Rathaus weiterzuleiten. Sie sehe, konkret auf einen Antrag bezogen, keine Notwendigkeit einer zweiten Bürgerversammlung.

Peter Gruber plädierte für mehr Bürgernähe

Peter Gruber (CSU) verglich die Bürgerversammlung mit einer Betriebsversammlung, „man spricht für seine Mitarbeiter“. Man solle sich vor Augen führen, wie viele Leute überhaupt noch auf eine Bürgerversammlung gehen. Mit Abzug aller zu Ehrenden, verblieben seiner Einschätzung nach nur noch zehn bis zwölf. Früher seien es 50 bis 60 gewesen. „Darüber sollte man mal nachdenken!“ Man sollte vielmehr Bürgernähe zeigen. „Wir brauchen die Diskussion, den Austausch, da haben wir ein Defizit.“

Baumgartner führt schlechten Besuch auf gute Information zurück

Baumgartner entgegnete: „Wenn keiner hingeht, kann es auch daran liegen, dass die Leute gut informiert sind.“ Wenn jemand diskutieren wollte, dann käme er schon. Er betonte: Man lehnt diese Anträge nicht ab, sondern man wolle es richtig machen. „Und da kann es halt passieren, dass wir jeden einzelnen Besucher kontrollieren müssen, ob er Gemeindebürger ist!“

Bis zur Bürgerversammlung werde man eine vernünftige Lösung präsentieren können, die auch mit der Gemeindeordnung konform geht, so Baumgartner auf Nachfrage der Zeitung.

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