Weiterentwicklung der Gemeinde
Egglkofen plant Gewerbegebiet in Hofstetten – Wie sind die Reaktionen darauf?
Die Gemeinde Egglkofen will in Hofstetten ein Gewerbegebiet ausweisen. Sie braucht Platz für ihren Bauhof und es gibt Anfragen von Gewerbetreibenden. Warum die Planung nicht nur auf Gegenliebe stößt.
Egglkofen – Die Gemeinde möchte ein Gewerbegebiet ausweisen: Zum einen soll der Bauhof aus der Gemeinde nach außen verlagert werden. Zum anderen gibt es, laut Bürgermeister Johann Ziegleder (ULE), diverse Anfragen von Betrieben, die sich hier ansiedeln wollen. Deshalb hat der Gemeinderat die entsprechenden Planungen auf den Weg gebracht; allerdings stoßen diese nicht überall auf Gegenliebe.
Regierung mahnt Anbindegebot an
Das Gewerbegebiet soll im Bereich des Ortsteiles Hofstetten entstehen. Damit die Gemeinde nicht gegen das Anbindegebot verstößt, wie es von der Regierung von Oberbayern angemahnt wurde, hat die Gemeinde zwischen Hofstetten und Egglkofen auch ein Wohn- und Mischgebiet ausgewiesen. Dabei ist der Gemeinde bewusst, dass auch „die Entwicklung vom bestehenden Ortsrand nach Norden gleichzeitig vorangetrieben werden muss“. Wenn dann auf eine flächensparende Bauweise bei der Planung geachtet wird, dann haben die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Bauaufsichtsbehörde bereits signalisiert, dass „die Pläne den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes nicht entgegenstehen“.
Um beide Planungen auf den Weg zu bringen, musste die Gemeinde zuerst den Flächennutzungsplan ändern und anschließend einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufstellen. Dabei hatten die Behörden und Bürger stets die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Der Bauernverband kritisierte beispielsweise, dass durch die beiden Vorhaben wertvoller landwirtschaftlicher Boden verbraucht werde.
Zielkonflikt: Gemeinde entscheidet sich für Weiterentwicklung
In seiner Abwägung machte der Gemeinderat deutlich, dass er sich dessen durchaus bewusst ist. Allerdings sieht er „in der Weiterentwicklung der gewerblichen wie auch der Wohn- und Mischgebietsflächen eine dringend erforderliche Notwendigkeit im Hinblick auf die zukünftige Perspektive der Gemeinde“. Deshalb habe man sich bei diesem Zielkonflikt für die Baugebietsentwicklung entschieden.
Ein Thema bei der Stellungnahme des Bauernverbands waren auch die vorgesehenen Ausgleichsflächen. Dazu merkte der Gemeinderat in seiner Stellungnahme an, dass die Ausgleichsflächen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde geplant worden seien. „Hier wurde versucht, durch besonders hochwertige Maßnahmen den Flächenbedarf möglichst gering zu halten“, führte Bürgermeister Ziegleder aus und ergänzte, dass eine weitere Verkleinerung der Ausgleichsflächen nicht möglich sei.
Möslreiter Graben war noch nie eine Gefahr
Auch bei der Anregung des Wasserwirtschaftsamtes hatte der Gemeinderat eine andere Sichtweise. Das Wasserwirtschaftsamt hatte empfohlen, für den Möslreiter Graben eine Überrechnung zu beauftragen, was bei einem 100-jährigen Hochwasser (HQ 100) passieren würde.
Hier sah der Gemeinderat keine Notwendigkeit. „In der Vergangenheit ist bei Starkregenereignissen oder Sturzfluten nie eine Gefahr vom Möslreiter Graben ausgegangen. Auch wurde nie eine Ausuferung festgestellt“, heißt es in der Begründung. Zusätzlich plant die Gemeinde vorsorglich einen zehn Meter breiten Grünstreifen und ist überzeugt, dass „eine Gefahr für zukünftige Bebauung auch bei noch stärkeren Regenereignissen damit ausgeschlossen ist“.
Alternativstandort ist nicht umsetzbar
Ebenfalls Einwände gegen die Planung hat ein Bürger. Er schlägt beispielsweise einen Alternativstandort auf der gegenüberliegenden Seite zwischen Möslreiter Graben und der Verlängerung der Fürstbergstraße vor. Allerdings sprechen gleich mehrere Faktoren gegen diesen Standort: So hat der Standort beispielsweise keine Anbindung an die B 299, ein möglicherweise erforderlicher Kreisverkehr wäre wirtschaftlich und rechtlich schwierig umzusetzen. Wegen der hügeligen Topografie wäre dieses Grundstück für Gewerbetreibende ungeeignet, die ja im Normalfall möglichst ebene Flächen brauchen, führte Bürgermeister Ziegleder aus. Dazu kommt, dass im Bundesverkehrswegeplan eine mögliche Umgehung von Egglkofen genau über dieses Grundstück führen würde.
Grundstückseigentümer wollen nicht tauschen
Die vorgeschlagene Fläche grenzt an ein Wohngebiet und planungsrechtlich ist es nicht zulässig, dass ein Gewerbegebiet an ein allgemeines Wohngebiet angrenzt. Auch das ist ein Ausschlusskriterium für den Alternativstandort. Was aber am schwersten wiegt: Laut Aussage von Bürgermeister Ziegleder möchten die besagten Grundstückseigentümer die benötigten Flächen gar nicht tauschen.
Das Gleiche gilt auch für das geplante Wohn- und Mischgebiet Hofstetten, das zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und Egglkofen entstehen soll. Dabei wird die Gemeinde auch den tatsächlichen Bedarf für das Mischgebiet nachweisen. Gleichzeitig verwehrt sie sich gegen den Vorwurf, in dem Bereich weiteres wirtschaftlich sinnvolles Bauland zu verhindern. „Egglkofen möchte mit der Planung auf die erkennbaren Interessen des Grundstückseigentümers am Erhalt seiner landwirtschaftlichen Nutzflächen größtmögliche Rücksicht nehmen“, so Ziegleder.
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