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Nur noch zwei Plakatwände für alle

AfD-Antrag im Stadtrat: Sollen Parteien in Mühldorf nur noch zentral plakatieren dürfen?

Plakatwand Mühldorf
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Nur noch an zentralen Anschlagstafeln sollen in Mühldorf Wahlplakate gehängt werden, wie hier bei der letzten Bürgermeisterwahl am Stadtplatz. Ein entsprechender Antrag sorgte für Diskussionsstoff im Stadtrat.

Nur noch wenige zentrale Plakatwände statt wildes Plakatieren? Diese Idee gefiel vielen Mühldorfer Stadträten zwar ganz gut. Warum die Umsetzung aber schwierig ist.

Mühldorf – Es gehört zu politischen Wahlen, dass die antretenden Parteien mit Plakaten für sich werben. Mit auf Pappe und Papier gezogenen Konterfeis der Kandidaten und Wahlversprechen werden Straßen und Plätze zugepflastert. In Mühldorf ist das „wilde“ Plakatieren nur am Stadtplatz und den Gassen drumherum per Satzung aus dem Jahr 2022 verboten. Trotzdem kommt es im übrigen Stadtgebiet immer wieder zu Verstößen gegen eindeutige Vorgaben. Plakate werden zu hoch gehängt oder an Stellen, die den Verkehr stören könnten.

Wildwuchs einen Riegel vorschieben

Mit einem Antrag im Stadtrat wollte die AfD jetzt erreichen, all dem Wildwuchs einen Riegel vorzuschieben. Die Forderung: Die Stadt solle künftig gut ein Dutzend Anschlagtafeln „an exponierten Stellen“ zur Verfügung stellen. Nur auf diesen sollen die Parteien und Wählervereinigungen ihre Plakate anbringen dürfen. Parteien mit Sitzen im Landtag und Bundestag sollten jeweils zwei Plakatplätze bekommen, alle anderen Parteien jeweils einen Platz

Wähler-Information via Social-Media

Begründet wird dieses Ansinnen von der AfD damit, dass regelmäßig gegen die Plakatierverordnung der Stadt verstoßen werde; dass sich Wähler in Zeiten von Internet und Social-Media genügend Möglichkeiten zur Information über Wahlangebote machen könnten; dass in Bezug auf Umweltschutz, Abfallvermeidung und Ressourcenverbrauch flächendeckende Plakatierung nicht mehr zeitgemäß sei. Einen solchen Antrag hatte die AfD vor wenigen Wochen auch im Stadtrat Waldkraiburg eingebracht, er wurde von allen Stadträten, mit Ausnahme der AfD abgelehnt.

Zentrale Plakatwände mit rechtlichen Problemen

Mühldorfs Stadtverwaltung äußerte sich aus rechtlichen Gründen skeptisch zum Vorschlag der zentralen Plakatierung. Verwies darauf, dass ähnliche Anträge von CSU, Grüne und AfD bereits 2022 wegen rechtlicher Bedenken verworfen wurden. Vor der Diskussion des neuen Antrags in der jüngsten Stadtratssitzung übergab Bürgermeister Michael Hetzl (UM) das Wort an den Juristen der Stadt, Rechtsamtsleiter Peter Abt. Laut seiner Einschätzung würden zentrale Anschlagstafeln rechtliche Probleme mit sich bringen. Es stelle einen „unzulässigen Eingriff in die Parteienfreiheit“ dar. Abt: „Ich möchte stark davon abraten, dem Antrag zu folgen.“ Er sehe keine Möglichkeit für eine rechtsfehlerfreie Umsetzung des Antrags.

Parteien haben Grundrecht auf Wahlwerbung

Parteien und Wählergruppen hätten ein Grundrecht auf Wahlwerbung und das gelte auch für den Umfang dieser Werbung, also etwa die Zahl der Plakate, führte Abt aus. Städte und Gemeinden könnten diese Wahlwerbung auf bestimmte Flächen beschränken. Zu beachten bleibe aber: „Dass politische Parteien und Wählergruppen ‚von Verfassungs wegen‘ mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin von den Beschränkungen befreit werden müssen.“

Zupflastern des öffentlichen Raums

„Wir sollten uns grundsätzlich über die Form des Zupflasterns des öffentlichen Raums Gedanken machen“, appellierte Oliver Multusch (AfD) trotz dieser Bedenken an das Gremium. Er führte an, dass Haag, Gars und Aschau im Landkreis Mühldorf die Plakatierung bei Wahlen bereits seit Jahren auf zentrale Anschlagstafeln konzentrierten. „Man kann den Antrag also umsetzen, wenn man es will“, betonte er. „Das würde massiv Abfall und gefahrene Kilometer vermeiden.“ Die unzeitgemäßen Wegwerfplakate müssten sonst weiterhin von jeder Partei übers Stadtgebiet verteilt werden, und bei Vandalismus erneuert werden.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Bürgermeister Hetzl erinnerte daran, dass Mühldorf nicht mit den genannten Orten vergleichbar sei. „Es macht einen Unterschied, ob man 5.000 oder 23.000 Einwohner hat. Wir bräuchten Tafeln in ausreichender Form, die für alle Bürger einsehbar sind.“

Er folgte der Ansicht des Stadtjuristen: „Manches, was andere Gemeinden machen, ist nicht richtig. Man kann‘s tun und es ist trotzdem falsch. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wo sich keiner beschwere, könne es auch rechtswidrig beibehalten werden.

Außerdem würde sich zwar der Aufwand für die Parteien verringern, der Aufwand für die Stadt aber erhöhen. „Der Bauhof müsste die 15 Tafeln bauen, sie aufstellen und regelmäßig auf Vandalismus wie Beschmieren oder Abreißen überwachen. Das bekommen wir ordnungsgemäß nicht hin.“

In anderen Kommunen nachforschen

„Ich finde den Antrag richtig“, brachte Stephan Schinko (Grüne) ein. Er berichtete, dass auch Landshut mit 75.000 Einwohnern solche Tafeln habe. Mühldorfs Jurist solle nachfragen, wie man es dort auf den Weg gebracht habe. Den Mehraufwand für den Bauhof nannte Schinko sinnvoll, wenn dadurch die Stadt nicht mehr mit Plakaten zugepflastert werde. Karin Zieglsgänsberger (UM) konnte den Antrag der AfD zwar nachvollziehen, teilte aber Abts juristische Einschätzung.

„Sollten uns nicht tot reglementieren“

„Ich bin persönlich damals wie heute gegen den Vorschlag“, stellte Angelika Kölbl (SPD) fest. „Wir sollten uns nicht tot reglementieren. Fehler beim Plakatieren passieren, aber meist ohne Absicht.“ Außerdem wäge doch jede Stadtratsfraktion ihren Materialeinsatz für Wahlen genauestens ab. Multusch widersprach, es sei keine Reglementierung, sondern eine Vereinfachung. Ulrich Niederschweiberer (CSU) sprach sich für die CSU ebenfalls gegen den Antrag aus: „Wir haben das doch schon vor zwei Jahren diskutiert.“

Bei der anschließenden Abstimmung lehnte der versammelte Stadtrat den Antrag mit zwei Gegenstimmen der AfD ab.

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