Unfall auf der A94
Familienauto endet unter Leitplanke: Riesen-Glück und ein wichtiger Hinweis
Ein spektakulärer Unfall auf der A94 endet Freitagfrüh (22. August) glimpflich: Eine vierköpfige Familie kommt mit leichten Verletzungen davon. Die Autobahnpolizei gibt Nachhilfe in Verkehrsrecht.
Mühldorf – „Die haben Riesen-Glück gehabt“, sagt Thomas Oberbauer, Vize-Chef der Autobahnpolizei Mühldorf zu dem Unfall Freitagnacht (22. August) gegen drei Uhr früh auf der A94 bei Mößling. Der VW einer vierköpfigen Familie aus dem Landkreis Böblingen steckte unter einer Leitplanke: Die Windschutzscheibe war zersplittert, der Motorraum aufgerissen, das Dach eingedrückt; trotzdem wurden die Insassen – Mutter, Vater und die beiden Kinder (13 und 16) – nur leicht verletzt.
Ausgangspunkt war „ein klassischer Autobahnunfall“, erzählt Polizist Oberbauer. Die Böblinger Familie war auf der Autobahn Richtung München unterwegs. Der Familienvater wollte überholen und wechselte auf die linke Spur. Dort kam von hinten ein 520er-BMW mit Münchner Kennzeichen an. „Den hat er wohl übersehen“, schätzt Oberbauer.
Unfall auf A94 bei Mößling am Freitag (22. August)




Der 30-jährige BMW-Fahrer konnte nicht mehr bremsen, sagt Oberbauer. Er fuhr auf den VW auf und „hat ihn angeschoben“ bis der VW unter der Leitplanke entlangschrammte und dort steckenblieb. Direkt daneben – Schrotthaufen an Schrotthaufen – der BMW. „Das ist schon außergewöhnlich“, sagt Oberbauer, der zu der Geschwindigkeit bei dem Unfall nichts sagen kann.
Alle Personen konnten aus den Fahrzeugen befreit werden. Der BMW-Fahrer blieb unverletzt. Die Familie kam mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Die Autobahnpolizei schätzt den Sachschaden auf 40.000 Euro.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der rechte Fahrstreifen war für rund zweieinhalb Stunden gesperrt. Am Unfallort war nach Polizeiangaben die Autobahnmeisterei war zur Reinigung der Fahrbahn im Einsatz.
Für den VW-Fahrer und Familienvater könnte der Unfall sogar noch ein juristisches Nachspiel haben, erklärt Autobahnpolizist Oberbauer. Ihm drohe eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. „Grundsätzlich muss der, der ausschert, auf den rückwärtigen Verkehr achten. Wenn beide auf einer Spur fahren, dann ist der Auffahrer schuld. Wenn aber jemand auf der Autobahn von links nach rechts ausschert, dann muss er schauen, ob was kommt.“ Komme es dann zu einem Auffahrunfall, „dann ist grundsätzlich der Vordere schuld.“