Auf dem Kingdom Parc-Gelände in Mühldorf
Streit auf Zirkusgelände: Artist geht Amtstierarzt an - und landet auf der Anklagebank
Drei Mitarbeiter des Veterinäramtes Mühldorf sollten kontrollieren, ob der 61-Jährige seinen Hund artgerecht hält. Weil dem Artisten der Kragen platzte, musste die Polizei dazu gerufen werden.
Mühldorf - Im Dezember des letzten Jahres wollten drei Mitarbeiter des Veterinäramtes Mühldorf bei einem 61-jährigen Zirkus-Artisten eine Nachkontrolle durchführen. Aufgrund eines Amtshilfeersuchens der Erdinger Kollegen wollten die Amtsvertreter nachschauen, ob der Hund im Privatbesitz des Zirkusmitarbeiters artgerecht gehalten wird. Angeblich sollte er in einer zu kleinen Hütte untergebracht sein.
Angeklagter versperrte den Weg
Das amtsärztliche Trio meldete sich nach Eintreffen bei dem Zirkus, der auf dem Gelände des Kingdom Parcs Station gemacht hatte, zwecks einer Kontrolle an. Auf dem Weg zum Hundekäfig trat den Dreien ein aufgebrachter Artist entgegen. Laut brüllend versperrte der jetzt angeklagte Mann den Weg und forderte die Kontrolleure des Staatlichen Veterinäramts lautstark auf, den Platz zu verlassen, obwohl er gewusst haben soll, um wen es sich bei den drei Personen handelte.
Trotz der Aufforderung, sich nicht weiter zu nähern, kam der Beschuldigte dem Amtstierarzt immer näher und stieß diesen mit gestreckter Brust nach hinten. Daraufhin wurde die Polizei benachrichtigt und nach deren Eintreffen beruhigte sich die aufgeheizte Atmosphäre schnell wieder.
Einspruch gegen Strafbefehl
Aufgrund der daraufhin erfolgten Anzeige war dem Artisten ein Strafbefehl in Höhe von 1350 Euro zugestellt worden, gegen den der Mann Einspruch eingelegt hatte. So kam es zu einer Verhandlung vor Richter Dr. Christoph Warga am Amtsgericht Mühldorf. Staatsanwalt Dominik Schmidt verlas die Anklage wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Für Tierschützer gehalten?
Über seinen Rechtsanwalt Dirk Grönemeyer ließ der Angeklagte mitteilen, dass er die drei Personen nicht als Mitarbeiter des Veterinäramtes erkannt habe, sie hätten sich nicht ausgewiesen. Da eine Person Fotos gemacht hätte, habe er gedacht, es handle sich um die Presse oder um rabiate Tierschützer – mit beiden habe er ständig Ärger, darum bat er die drei Personen, dass sie das Gelände sofort verlassen.
Amtstierarzt weggedrückt
Als Zeugin wurde eine Mitarbeiterin des Veterinäramtes gehört, die am Tatort dabei gewesen war: „Wir zeigten am Eingang unseren Ausweis vor und betraten das Gelände. Auf dem Weg zur Hundehütte kam uns der heutige Angeklagte laut schreiend entgegen, wir sollten uns sofort ‚schleichen‘. Wir blieben jedoch stehen, wiesen uns erneut aus und erläuterten dem rabiaten Artisten unser Amtsgeschäft. Er ging auf unseren Chef zu und drückte ihn weg - mit seinem stattlichen Körper, Brust an Brust. Daraufhin rief ich die Polizei an, die schnell kam. Die Lage entspannte sich.“
Die zweite Zeugin, die ebenfalls im Auftrag des Veterinäramtes beim Geschehen anwesend gewesen, bestätigte die Aussage ihrer Kollegin. Auf die Frage von Dr. Warga, ob die anschließende Kontrolle durchgeführt worden sei, bestätigte Zeugin Nummer eins, dass ein Ordnungsgeld fällig geworden sei, worauf der Angeklagte einen Mitarbeiter anwies, die Hundehütte zu zertrümmern.
Nur ein kärgliches Einkommen
Richter Dr. Warga erkundigte sich im weiteren Verlauf der Verhandlung nach den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten, der bisher straffrei durch sein Artistenleben gegangen war. Das Einkommen bezeichnete der Verteidiger als „kärglich“, etwa 350 Euro im Monat seien es.
Strafe mit niedrigstem Tagessatz
In seinem Schlusswort forderte Staatsanwalt Dominik Schmidt eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu 15 Euro, was exakt der Summe im Strafbefehl entsprach. Rechtsanwalt Dirk Grönemeyer stellte die Höhe des Tagessatzes in das Ermessen des Gerichts. Dr. Warga entschied schließlich auf den niedrigsten Tagessatz in Höhe von 10 Euro, sodass der Artist insgesamt 900 Euro Strafe zu bezahlen hat.