Nach monatelanger Diskussion
Endlich! Polling hat Hebesätze für die Grundsteuer – Warum es bis zur letzten Minute noch Streit gab
Das Warten ist vorbei: Nach monatelangem Ringen hat Polling jetzt Hebesätze für die Grundsteuer. Doch auch die abschließende Diskussion dazu im Gemeinderat verlief nicht reibungslos. Bürgermeister Lorenz Kronberger wollte sie eigentlich verhindern.
Polling – Wäre es nach Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) gegangen, dann hätten Pollings Gemeinderäte die Hebesätze für die neue Grundsteuer in der jüngsten Sitzung ohne öffentliche Diskussion beschlossen. Dann hätten die Räte nicht besprochen, wer wie mehr belastet wird, wie sich die Belastungen zwischen Bürgern und Landwirten verteilen und welche Folgen das für die Gemeindekasse hat. Doch da spielten die Gemeinderäte nicht mit.
Nach gut einer Stunde Diskussion war es Wilhelm Skudlik (FW), der den abschließenden Kompromiss vorschlug: Mit elf zu drei entschieden sich die Räte dafür, den Hebesatz für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) mit 210 und für die Grundsteuer B (Gebäude) mit 180 Prozent festzulegen.
Bürgermeister Kronberger möchte keine Diskussion
Bis dahin war es ein teilweise wirrer Weg, den Bürgermeister Kronberger zu Beginn gar nicht gehen wollte. Zwei Tage vor der Sitzung des Gemeinderates hatte der Finanzausschuss die Hebesätze bereits nichtöffentlich beraten und hinter verschlossenen Türen mehrheitlich beschlossen, für beide Grundsteuern Hebesätze von 210 Prozent zu empfehlen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wollte Kronberger dann sogleich über den Vorschlag des Finanzausschusses abstimmen: „Ich will jetzt keine Diskussion. So ist unsere Geschäftsordnung.“
Über den Antrag, den neun Gemeinderäte mit Grit Berdel (FW) erarbeitet hatten, sollte im Gemeinderat gar nicht erst diskutiert werden. Dieser sah für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 290 und für die Grundsteuer B einen von 180 Prozent vor. Berdel konnte an der Sitzung nicht teilnehmen.
Das wollte Stefan Mooshuber (CSU) nicht hinnehmen. Kronberger beharrte auf einer Abstimmung ohne Aussprache: „Das ist ja Sinn des Ausschusses.“
Dann wurde es hitzig, zeitweise sprachen Kronberger und Mooshuber gleichzeitig – mit dem Ergebnis, dass keiner mehr zu verstehen war.
„Das ist nicht abstimmungsfähig“
Wilhelm Skudlik (FW): „Ich weiß nicht, wie die 210 Prozent zustande gekommen sind.“ In den Sitzungsunterlagen gebe es keine Informationen und Berechnungen. „Das ist nicht abstimmungsfähig.“ Auch Lena Koch (Grüne) monierte fehlende Informationen zur Vorbereitung.
Kronberger versuchte es mit Verweis auf Paragraf 30 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Hier wird geregelt, in welcher Reihenfolge über Anträge abzustimmen ist. Dort steht – nach Anträgen zur Geschäftsordnung – die Beschlussempfehlung eines Ausschusses an erster Stelle. Doch in Absatz 1 dieses Paragrafen heißt es, dass „nach Durchführung der Beratung“ abgestimmt werde.
Schließlich sagte ein sichtlich aufgebrachter Andreas Maierhofer (CSU) in Richtung Kronberger: „Der Umgang mit Deinem Gremium ist unmöglich.“ Das stelle „die Demokratie infrage“. Er solle diskutieren lassen, „dann wären wir schon lange fertig.“ Applaus.
Diskussion macht die Probleme der Entscheidung deutlich
Und so diskutierten die Räte doch noch – und machten die Probleme bei der Entscheidung deutlich. Denn: Es sind noch nicht alle Messbeträge neu festgelegt, die die Basis für die Grundsteuer sind. Das erschwert die Kalkulation der Hebesätze. Schließlich ist es politischer Wille, dass die Gemeinde durch die neue Grundsteuer nicht mehr, aber auch weniger als bisher einnehmen soll, es soll aufkommensneutral sein.
Daher konnten sowohl die Gemeinderäte um Grit Berdel wie auch die Verwaltung nur mit geschätzten Zahlen kalkulieren. Dabei gingen die Gemeinderäte um Berdel für die Grundsteuer A von einem deutlich geringeren Messbetrag aus als die Verwaltung. „Bei uns wäre auch der Hebesatz von 290 Prozent für die Landwirte aufkommensneutral gewesen“, erklärt Skudlik gegenüber den OVB Heimatzeitungen.
Bei dem Vorschlag der Gemeinderäte standen am Ende für die Gemeinde insgesamt 5000 bis 10.000 Euro weniger Einnahmen aus den Grundsteuern; bei dem nichtöffentlich gefassten Vorschlag des Finanzausschusses hätte die Gemeinde rund 60.000 Euro mehr Grundsteuern eingenommen als bisher. „Aufkommensneutral ist etwas anderes“, sagte dazu unter anderem Skudlik in der Sitzung.
Wer zahlt eigentlich welchen Anteil?
Noch ein Problem wurde deutlich: Wer wird eigentlich wie stark belastet? Denn mit der Grundsteuerreform werden nicht nur die Messbeträge neu festgelegt. Gleichzeitig werden die Gebäude der Landwirte jetzt ebenfalls nach Grundsteuer B besteuert; bisher unterlagen sie der günstigeren Grundsteuer A.
„Wir haben so gerechnet, dass es für alle passt“, sagte Koch über den Vorschlag der neun Gemeinderäte. Wie aber sehe die Verteilung bei Kronbergers Vorschlag aus? Von wem kommen die Mehreinnahmen: von den Landwirten, die neu in der Grundsteuer B sind, oder von den Hauseigentümern, die bisher schon Grundsteuer B bezahlt haben?
„Beide zahlen“, sagte Kronberger, das Verhältnis „kann man nicht sagen“.
Skudlik widersprach. Nach seinen Berechnungen kämen die Mehreinnahmen von den bisherigen Zahlern der Grundsteuer B, den Hausbesitzern ohne Landwirtschaft.
„Bürger zahlen das Doppelte vom Landwirt“
Kronberger erklärte, dass es bisher 1400 Zahler von Grundsteuer B gab, hier gebe es nach dem Vorschlag des Finanzausschusses Mehreinnahmen von rund 60.000 Euro. Dagegen gebe es 400 neue Zahler von Grundsteuer B und von diesen Mehreinnahmen von rund 8000 Euro. „Das ist unser Ergebnis.“
Das macht aber im Schnitt für die bisherigen Zahler der Grundsteuer B eine Mehrbelastung von 43 Euro; bei den Landwirten dagegen 20 Euro, rechnete Skudlik vor. Wolfgang Schweiger (parteilos): „Die Bürger müssen das Doppelte vom Landwirt zahlen.“
„Bei Eurem Vorschlag hat die Gemeinde 14.000 Euro weniger“, hielt jetzt Kronberger dagegen. „Das halte ich nicht für aufkommensneutral.“ Geschäftsleiterin Gabriele Springer: „Wir müssen auf die Finanzen schauen.“
„Ich hätte kein Problem damit“, sagte Schweiger zu dem Minus. Es sei das Geld der Bürger und die Gemeinde habe fünf Millionen Euro auf der hohen Kante. Damit war er im Gremium nicht alleine.
Skudlik legt erlösenden Kompromiss auf den Tisch
Nach gut einer Stunde intensiver Diskussion machte Skudlik schließlich einen „Vorschlag zur Güte“: Auf Basis der Annahme der Verwaltung zu den Messbeträgen schlug er für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 210 Prozent und für die Grundsteuer B 180 Prozent vor. „Dann wären momentan beide Grundsteuern aufkommensneutral.“ Unterm Strich hätte die Gemeinde rund 5000 Euro weniger Einnahmen.
Kronberger sagte noch mehrfach: „Das ist sehr, sehr knapp kalkuliert.“ Er hätte für die Gemeinde gerne „mehr Puffer. Für mich ist das zu knapp.“ Doch Koch, Johann Schwarz (FW) und Alfred Wagner (CSU) unterstützten Skudliks Vorschlag, wollten das mögliche Minus in Kauf nehmen.
Neue Hebesätze beschlossen
Nach über einer Stunde beschlossen die Gemeinderäte schließlich mit elf zu drei die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit 210 beziehungsweise 180 Prozent festzulegen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer verbleibt bei 320. Das beschlossen die Räter später noch mehrheitlich bei einer Gegenstimme.