Neue Grundsätze beschlossen
Nach Eklat im letzten Jahr: Jetzt steht fest, welche Schüler in Polling geehrt werden dürfen
Nach dem Eklat im vergangenen Jahr hat der Pollinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung Grundsätze zur Schülerehrung definiert. Auf zwei Seiten ist jetzt genau vorgeben, wer mit welchem Abschluss geehrt werden soll.
Polling – Der Kulturausschuss hatte sich schon vorher den Kopf zerbrochen. Herausgekommen ist eine zweiseitige Ausarbeitung von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein erfolgreicher Berufsabsolvent oder Schüler alljährlich zur Bürgerversammlung ein Präsent und einen festen Händedruck vom Bürgermeister erhält.
Auch Nebenwohnsitz mit aufgenommen
Grundvoraussetzungen sind zum Beispiel, dass sich Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Polling befinden. In der ursprünglichen Ausarbeitung war der Nebenwohnsitz nicht aufgeführt. Doch Gemeinderat Stefan Mooshuber (CSU) wollte diesen Passus ergänzt haben, weil viele Studenten ihren Erstwohnsitz eben nicht in der Gemeinde, sondern am Studienort hätten, wie er begründete. „Wir wollen doch auch diesen unseren Bürgern unsere Wertschätzung entgegenbringen!“
Schweiger möchte großzügiger ehren
Die zweite Voraussetzung für eine Ehrung ist natürlich abhängig von der Note im Abschlusszeugnis. Eine Durchschnittsnote von „besser als 1,51“ wird hier aufgeführt. An der zweiten Dezimalstelle störte sich zunächst Gemeinderatsmitglied Wolfgang Schweiger (parteilos), der sich für einen etwas gängigeren Wert von 1,5 ausgesprochen hatte. Wobei er ergänzte, dass man den Wert höher setzen könnte, auf 1,8 beziehungsweise 1,9 ausweiten könne. „Der bayerische Staat ehrt bei 1,5 und besser. Das könnten wir großzügiger handhaben!“ Seine Anregung blieb allerdings lediglich eine Anregung.
Neun verschiedene Arten von Abschlüssen sind in der Sitzungsvorlage aufgeführt: das Abitur, der Mittlere Mittelschulabschluss, der Quali, der Schulabschluss an beruflichen Oberschulen, der Hochschulabschluss, die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf, wobei hier explizit IHK, Handwerks- und Ärztekammer sowie die Verwaltungsschule genannt werden. Der Meisterbrief wird ebenso geehrt wie der Abschluss an Handelsschulen sowie anerkannten Berufsfachschulen, sofern die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt. Schließlich sind auch noch Fachakademien berücksichtigt.
Maximal nur zwei Ehrungen möglich
Festgehalten wurde im Dokument, dass Abschlüsse ohne separate Prüfung nicht in den Ehrungsrahmen fallen. Und: Bei dualen Ausbildungen zählt das Abschlusszeugnis für den Ausbildungsabschluss. „Maximal kann zweimal geehrt werden. Die Anerkennungsprämie haben wir verdoppelt, auf 100 Euro“, ergänzte Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG). Dass die Gemeinde die Geehrten auch zum Essen einlädt, sei Usus, so Kronberger, dies explizit in den Richtlinien festzuhalten, dafür sah er keine Notwendigkeit.
Soviel also zum Vorschlag der Verwaltung, als Ergebnis der Debatte im Kulturausschuss. Im Gemeinderat störte sich Wolfgang Schweiger (parteilos) dann an den gewählten Begriffen, zum Teil seien die Abschlüsse konkret benannt worden, an anderer Stelle nur Schularten. Dass die duale Ausbildung extra aufgeführt wird, mache für ihn keinen Sinn, weil das dort erlangte Abschlusszeugnis durch einen vorher beschrieben Passus bereits berücksichtigt sei.
Bundesinstitut für Berufsbildund als Orientierungshilfe
Die Wertigkeit von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf lediglich IHK, Handwerks- und Ärztekammer sowie Verwaltungsschule zu koppeln, ging Schweiger ebenso nicht weit genug. Als Orientierungshilfe für infrage kommende Berufsbilder empfahl Schweiger das Verzeichnis des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), in welchem sämtliche Berufsbilder definiert seien. Auch dieses der Verwaltungsangestellten aus Polling, der die Ehrung im vergangenen Jahr seitens der Gemeinde verweigert worden war, ergänzte Schweiger auf Nachfrage von Gemeinderat Thomas Jobst (CSU).
Jobst wollte übrigens auch die Abschlüsse an Fachhochschulen genauer definiert wissen. „Was ist mit dem Techniker?“, fragte Reinhard Oberstarr (CSU) nach. Und Wolfgang Schweiger fand sogar, dass man auch die Leistungen an der Berufsschule besser würdigen sollte.
Wir können doch kein 20-seitiges Pamphlet erstellen!
Kronberger befürchtete, dass die Richtlinien durch die Anmerkungen weiter verkompliziert würden. „Wir können doch kein 20-seitiges Pamphlet erstellen!“ Er verwies darauf, dass viele Bürger, die gehrt werden dürften, oft kein Interesse daran hätten. „Viele kommen gar nicht zur Ehrung in die Bürgerversammlung. Die meisten Urkunden liefern wir danach hinterher!“ Nicht zu vergessen der große Aufwand, den die Verwaltung zu betreiben habe, um die Rechtmäßigkeit der Ehrung zu überprüfen.
Nicht alle waren mit dem Vorschlag einverstanden
„Das ist jetzt nur noch lästig“, kommentierte er die Diskussion im Gemeinderat, „die Verwaltung hat das gut vorbereitet!“ Also ließ er über die Richtlinien abstimmen, nachdem er die Berücksichtigung des Nebenwohnsitzes und auch den Techniker sowie die Orientierung nach BIBB mit aufgenommen hatte. Nicht alle folgten diesem Vorschlag. Mit 13:4 Stimmen wurde die Richtlinie angenommen.
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