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Artgerechte Tierhaltung in Mühldorf?

Schockiert über Hühner und Hasen im Minikäfig – Tierschützerin schaltet Veterinäramt ein

Hühner und Hasen Mühldorf
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So hat die Tierfreundin den Käfig vorgefunden: Oben sitzen vier Hasen dicht an dicht, unten zwei Hühner. Ihrer Meinung nach nicht artgerecht, deshalb hat sie es dem Veterinäramt gemeldet.

Hühner und Hasen in einen Käfig gepfercht. Mit dieser Entdeckung hat sich eine Tierschützerin an das Veterinäramt Mühldorf gewandt. Warum sie von der Reaktion des Amtes enttäuscht ist und wie sie schließlich selbst zur Tat schritt.

Mühldorf – Die Tierschützerin ist enttäuscht. Sie hatte erwartet, dass ihre Anrufe beim Veterinäramt zu einem schnellen Ende der von ihr dort angeprangerten engen Käfighaltung führen würden. Sie sei vom Amt am Telefon sogar aufgefordert worden, jede Veränderung sofort zu melden. Wie sie weiter berichtet, hatte sie schon einmal vor rund einem Jahr ähnliche Zustände in diesem Garten dem Veterinäramt gemeldet. Damals hatte sie in dem kleinen Käfig sieben Hasen gezählt.

Kein Wasser, kaum Einstreu, kein Auslauf

Im aktuellen Fall hat die besorgte Tierfreundin, die im Tierschutz aktiv ist und ihren Namen hier nicht genannt haben will, den OVB Heimatzeitungen Ende Januar mitgeteilt, dass in einem Kleingarten im Mühldorfer Norden vier Hasen und zwei Hühner in einem viel zu kleinen Käfig gehalten würden. Die Tiere hätten keinen Auslauf, kaum Einstreu auf dem blanken Käfigboden und säßen aus Platzmangel in ihren total verdreckten Wasserschüsseln. Noch dazu sei der Käfig im Freien nicht gegen Wind, Regen und Kälte geschützt.

Die Mühldorferin habe sich im Netz über die Haltung von Hasen und Hühnern kundig gemacht. Sie zitiert, was sie sich angelesen hat: „Wer Hühner und Hasen im eigenen Garten halten will, muss die Vorgaben des Tierschutzgesetzes beachten. Demnach sind Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.“

Meldung beim Amt mit Fotos und Video

Die ihrer Ansicht nicht artgerechte Tierhaltung in dem Gartenabteil habe sie dem Veterinäramt ab Mitte Januar über einen Zeitraum von zehn Tagen mehrmals telefonisch gemeldet. Eine andere von den Verhältnissen schockierte Dame habe dem Veterinäramt sogar zweimal Fotos und ein Video der Tiere im Käfig per Mail zukommen lassen. Bis zu ihrem Anruf in der OVB-Redaktion am 27. Januar und auch Tage danach habe sich nichts an den traurigen Zuständen im Garten geändert.

„Es wurde eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt“

Nachfrage beim Veterinäramt, ob der Fall bekannt sei und welche Maßnahmen die Behörde ergriffen habe. Aus der Pressestelle des Landratsamtes hieß es: „Das Veterinäramt hat Kenntnis von dem beschriebenen Fall“, teilte Pressesprecher Wolfgang Haserer mit. „Es wurde eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt.“ Und weiter: „Wir bitten um Verständnis, dass wir zum laufenden Vorgang keine weiteren Auskünfte erteilen können.“

Was das Veterinäramt in einem solchen Fall ganz allgemein tun kann, wenn Tiere wie Hühner und Hasen nicht artgerecht gehalten werden und Meldungen darüber eingehen, beantwortete der Sprecher so: „Die Möglichkeiten, artgerechte Tierhaltung zu prüfen und gegebenenfalls zu sanktionieren, sind im Tierschutzgesetz geregelt.“

Tierschutzgesetz regelt Vorgehen

Je nach Ausprägung der Mängel und vorliegender Gesamtsituation könnten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. „Die Bandbreite reicht von der Belehrung der Tierhalter – mündlich oder schriftlich – über eine Anordnung von Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen inklusive einer entsprechenden Frist bis hin zu einer Strafanzeige.“ Alles unter bestimmten, im Tierschutzgesetz geregelten Voraussetzungen. Auch eine Fortnahme der Tiere mit anschließender Unterbringung auf Kosten der Tierhalter sowie ein Tierhalteverbot können in Betracht gezogen werden.

Veterinäramt hat nur eingeschränkte Befugnis

Was der Sprecher betont: „Grundsätzlich hat das Veterinäramt im Bereich der Heimtierhaltung lediglich eingeschränkte Befugnisse hinsichtlich der Betretung von Privatgrundstücken und -wohnungen.“ Das Verwaltungshandeln müsse den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Nutztierhaltung ist meldepflichtig

Die Frage des OVB, ob die Hühner im oben geschilderten Fall angemeldet sind, beantwortet das Landratsamt wieder mit dem Satz: „Wir bitten um Verständnis, dass wir zum laufenden Vorgang keine weiteren Auskünfte erteilen können.“ Und fügt die allgemeinen Hinweise an: „Jede Nutztierhaltung ist meldepflichtig. Hierzu sind drei Stellen zu informieren. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das Veterinäramt sowie die Bayerische Tierseuchenkasse.“

Tierschützer kaufen Hasen frei

Aktuell hat die besorgte Tierfreundin beobachtet, dass die Hasen auf ebay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten wurden, für je 10 Euro. Bebildert mit einem Foto auf dem kleine Häschen fröhlich auf einer grünen Wiese herumspringen. Weil von Amts wegen bisher nichts geschehen war, hat sie diese Hasen schließlich zusammen mit anderen Tierfreunden am Mittwoch (5. Februar) freigekauft. Sie haben bereits auf einem Bauernhof mit viel Auslauf ein neues Zuhause gefunden.

„Wir wollten auch die beiden Hühner mitnehmen, die in dem Käfig nicht mal aufrecht stehen können, das wurde uns aber von den Besitzern verwehrt“, berichtet sie von den aufregenden Minuten in dem Garten. Darauf hätten die Tierschützer die Polizei gerufen. Noch vor der Polizeistreife erschienen am Schauplatz auch zwei Mitarbeiterinnen des Veterinäramts, wohl von der Polizei dazu gebeten.

Die Hühner mussten im Garten bleiben. Die Besitzer bekommen vom Amt weitere Auflagen zur Verbesserung der Tierhaltung, hat die Hasenretterin erfahren. „Wahrscheinlich mit einer Frist“, sie hofft nur, dass diese zeitlich nicht zu üppig ausfällt und die Hühner bald ein besseres Leben haben werden. Sie kündigt an: „Ich werde es im Auge behalten.“

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