Abfall unter Asbestverdacht
Ab 1. Januar ist alles anders: Wohin mit dem Bauschutt im Landkreis Mühldorf?
Wer am Haus oder der Wohnung werkelt, darf dabei anfallenden Bauschutt nicht mehr auf den Wertstoffhof bringen. Was hinter der Änderung steckt und warum es für Privatleute künftig schwerer wird, ihren Bauschutt loszuwerden.
Mühldorf – Bauschutt konnten Bürger bisher an den 17 Wertstoffhöfen des Landkreises in sogenannten „haushaltsüblichen Mengen“ kostenlos abgegeben werden. Das reichte von einem Farbeimer voll bis zu einem Kofferraum voller Ziegelsteine - erlaubt waren maximal 100 Liter pro Tag. Ab 1. Januar 2025 ist mit dieser kostenlosen Entsorgung vorbei. Das hatte der Kreistag bereits Ende 2023 beschlossen. Im Ausschuss für Umwelt stellte Landrat Max Heimerl jetzt die Alternativen vor.
Bauschutt unter Asbestverdacht
Grund der Annahmeverweigerung ist, dass Bauschutt von Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, generell unter Asbestverdacht steht. Bauschutt von Gebäuden nach Oktober 1993 könnte theoretisch angenommen werden, aber: „Würde ein Wertstoffhof-Container, in dem Bauschutt gesammelt wird, beprobt und darin Asbest entdeckt, müsste der Landkreis die Kosten der Asbest-Entsorgung tragen“, so Heimerl. Dieses Kostenrisiko wollte der Landkreis nicht eingehen.
Risiko für Personal am Wertstoffhof
Zudem könnte es beim Befüllen und Entleeren der Bauschuttcontainer zur Freisetzung von Asbestfasern kommen und damit zu einem Gesundheitsrisiko für die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe. Denn das Einatmen der Asbestfasern kann zu krankhafter Vermehrung des Bindegewebes in der Lunge, der Asbestose führen.
Heimerl: „Für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen sind unsere Wertstoffhöfe nicht vorbereitet und das Personal nicht dafür geschult.“ Für hundertprozentige Sicherheit müsste jede Kleinstmenge an Bauschutt beprobt werden, was pro Probeentnahme bis zu 1000 Euro kosten würde.
Hier wird Bauschutt angenommen
Laut Landratsamt nehmen folgende Firmen in ihren Kiesgruben ab 1. Januar 2025 Bauschutt an:
• Freudlsperger Beton und Kieswerk GmbH, 84453 Mühldorf: Grube Nordtangente 12b
• SMR Schrott-Metall-Recycling GmbH, 84453 Mühldorf: Marie-Curie-Straße 1
• Gebr. Mittermeier GmbH, 84539 Ampfing: Grube Nähe Neufahrn 3, Mettenheim
• Schuster GmbH, 84478 Waldkraiburg (Kiesgrube Ampfing) Grube Kraiburger Straße 3, Mettenheim
• Langrieger Anton, Kies-, Sand- und Quetschwerk, 84544 Aschau: Grube Nähe Wehranlage Jettenbach-Aschau;
• Robert Hiermann, 84424 Isen: Grube Nähe Maitenbeth Honau;;
• Sebastian Riedel-Bau, 83125 Eggstätt: Grube Nähe Gars/Dörfl (Einfahrt Bushaltestelle Dörfl)
• H. Mailhammer GmbH, 84419 Obertaufkirchen (nur für Gemeindebürger): Grube Nähe A94-Ausfahrt Nr. 16 „Schwindegg“.
Künftig acht Annahmestellen im Landkreis
Wo Privatleute ihren Bauschutt ab Januar 2025 abgeben können, hat die Abteilung Abfallwirtschaft am Landratsamt zusammengetragen. Dafür wurden die Betreiber der Kiesgruben im Landkreis angefragt. Acht, verteilt über den ganzen Landkreis, sind derzeit bereit, Bauschutt aus privaten Haushalten anzunehmen – zwei in Mühldorf, zwei in Ampfing, jeweils eine in Aschau, Obertaufkirchen, Eggstätt und Isen.
Wo Asbest drinsteckt
Asbest gilt als krebserzeugend. Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wie Nichtbrennbarkeit, Beständigkeit gegen Hitze und Korrosion sowie Isolierfähigkeit wurde es als „Mineral der tausend Möglichkeiten“ in circa 3000 verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzt. Asbest wurde verwendet in: Dach- und Fassadenplatten, wie Eternitplatten vor 1991, Wasserleitungsrohren, Boden- und Bremsbelägen, in Nachtspeicheröfen vor 1984 zur Wärmedämmung und in Feuerschutzkleidung. Quelle: Landratsamt
Abgabe ab 2025 nicht mehr kostenlos
„Die Bürger müssen sich darauf einstellen, dass die Kiesgrubenbetreiber auf eigene Rechnung handeln und Bauschutt nur gegen Gebühr annehmen werden“, betonte der Landrat. „Vom Landratsamt wird es dafür keine Vorgaben geben.“ Die Kiesgruben werden allerdings regelmäßig vom Amt kontrolliert.
Es könne auch dazu kommen, dass die Annahme von Bauschutt verweigert wird, wenn dessen Zusammensetzung unklar ist. Privathaushalte sollten also darauf achten, asbestverdächtige Materialien nicht mit anderen zu vermischen. Mehr Informationen dazu gibt es im Merkblatt Asbest des Landratsamtes.
