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Prozess vor dem Amtsgericht Mühldorf

Volksverhetzung via Facebook: Mühldorfer vergleicht grünes Heizungsgesetz mit Holocaust

Grüne Facebook
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Im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlichte der Angeklagte einen Kommentar zum Heizungsgesetz und setzte die Grünen mit den Nazis gleich.

Richtig knapp bei Kasse und den vermeintlichen Zwangsaustausch der Heizung vor Augen. Das bewegte einen Mann aus dem Landkreis Mühldorf zu einem folgenschweren Kommentar auf Facebook. So fiel das Urteil aus.

Mühldorf – Nur knapp 300 Euro pro Monat hat 56-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis zum Leben. Denn der Großteil seines Netto-Einkommens von rund 2.300 Euro geht schon seit Jahren für die Betreuung seiner Mutter und Tochter drauf. Dazu hat er noch monatlich eine Hypothek abzubezahlen: „Ich komme mehr schlecht als recht über die Runden.“

Ein Reichsadler mit Sonnenblume

Seine Finanzen waren eh schon knapp. Dann kam Mitte 2023 das Heizungsgesetz der Grünen und für ihn die Aussicht, für eine neue Heizung demnächst 40.000 Euro oder mehr berappen zu müssen. Das brachte sein Fass zum Überlaufen und er postete seine Wut auf Facebook. Am 16. August 2023 veröffentlichte er dort ein aus dem Internet gefischtes Bild, auf dem der Reichsadler grün eingefärbt war und statt in NS-Manier ein Hakenkreuz eine Sonnenblume, ähnlich dem Grünen-Logo zu Füßen hatte. Dazu veröffentlichte er den Text „Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!“ und „Grünes Reich – sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk!“

Wegen dieses Postings wurde der 56-Jährige von der Staatsanwaltschaft Traunstein angeklagt. Der Vorwurf der Volksverhetzung brachte ihn vor das Amtsgericht Mühldorf. „Mit Ihrem Beitrag reizten Sie die Leser bewusst und gewollt zu einer feindseligen Haltung gegenüber den Mitgliedern der Partei Bündnis 90/Die Grünen an“, verlas Staatsanwalt Mathias Schramm aus der Anklageschrift.

„Wie Ihnen darüber hinaus bewusst war, steht die Politik der Partei in keinem Zusammenhang mit der Judenverfolgung im Dritten Reich“, so Schramm weiter. „Ihnen war bekannt, dass die Bevölkerung (…) keine staatlichen Maßnahmen zu erwarten hat, welche auch nur im Ansatz mit der (…) planmäßigen Verfolgung, Deportation und Ermordung von Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus vergleichbar wäre.“

Den Holocaust verharmlost

Er warf dem Angeklagten vor, mit seinem Beitrag auf Facebook den Holocaust zu verharmlosen: „Der Beitrag vergleicht staatlichen Maßnahmen im Rahmen der Energiewende mit denjenigen gegen Juden während der NS-Zeit, die im nationalsozialistischen Völkermord von bis zu 6 Millionen Juden gipfelte.“ Die Verbreitung seines Kommentars sei geeignet gewesen, „das psychische Klima aufzuhetzen und diejenigen Adressaten, die mit der Grünen-Politik nicht zufrieden sind, aggressiv zu emotionalisieren und die Gefahr von körperlichen Übergriffen auf Politiker zu erhöhen“.

Strafverteidiger Axel Reiter legte für seinen Mandanten dar, dass es ihm nicht um einen Aufruf zu Hass und Verfolgung gegen Grünen-Politiker ging, er die Öffentlichkeit nicht aufstacheln wollte. „Das liegt ihm fern“, so der Anwalt. „Er hat den Kommentar verfasst, das ist unstreitig. Aber das geschah aus seiner persönlichen Ablehnung und seinem Unmut über diese Politik.“

Polizei durchsucht Haus des Mannes

Auf den Post in den sozialen Medien hatte das Bundeskriminalamt die hiesige Kriminalpolizei aufmerksam gemacht. Wie eine Kripo-Beamtin als Zeugin berichtete, habe man über eine Bestandsdatenabfrage beim Provider die Telefonnummer des Verfassers herausgefunden. Der habe auf eine Vorladung nicht reagiert, daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen. Außer dem Post habe es im Haus keine NS-Devotionalien oder sonstige Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung gegeben. Der Durchsuchte habe sich kooperativ gezeigt.

Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos

Warga fragte den Angeklagten nach seiner Reaktion auf die Hausdurchsuchung durch die Polizei. „Danach habe ich den Post gelöscht“, sagte er. „Ich sah mich auf der Straße sitzen. Da war noch eine offene Geldstrafe zu bezahlen und dann dazu das Heizungsgesetz. In dieser Laune habe ich den Kommentar mit Bild online gestellt. Nicht aus Hass, sondern um zum Nachdenken anzuregen.“ Darauf Richter Warga: „Seinen Unmut zu äußern ist in Ordnung, aber ein Holocaust-Vergleich? Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos!“

Mit dem Heizungsgesetz nach dem Leben trachten

Für Staatsanwalt Schramm war der Vorwurf der Volksverhetzung erfüllt. Der Angeklagte habe zum Hass aufgestachelt, Grüne mit Nazis gleichgestellt und unterstellt, die Partei würde „dem Volk mit dem Heizungsgesetz nach dem Leben trachten“. Als Strafe hielt er 150 Tagessätze à 20 Euro für angemessen.

Verteidiger Reiter wiederholte, dass seinem Mandanten die NS-Ideologie fern liege, er mit seiner Wortwahl auf Facebook aber übers Ziel hinausgeschossen sei. „Es war kein Aufstacheln und kein Aufruf zur Gewalt“, insistierte Reiter. Der Tatbestand sei nicht erfüllt, allerdings sei man freilich weit entfernt von einem Freispruch. „Wegen dem Heizungsgesetz war er geschockt und am Verzweifeln.“

Als Verteidiger würde er auf eine Geldstrafe plädieren. Aber sein Mandant wisse finanziell nicht weiter und würde wegen seiner Geldknappheit eine Freiheitsstrafe von vier Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren vorziehen.

Eine Geldstrafe für den Schuldigen

Letztendlich sprach Richter Warga den 56-Jährigen der Volksverhetzung schuldig und erlegte ihm eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 15 Euro sowie die Kosten des Verfahrens aus. Der Sachverhalt stehe fest und der Angeklagte habe es auch nicht bestritten, dieses Geständnis habe einen gewissen Wert. „Er hat gedacht, der Post wäre nicht strafbar. Aber schwups, er war es doch.“

Finanziell vor dem Nichts gesehen

Zu seinen Gunsten befand der Richter, dass er trotz seiner acht Vorstrafen noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten war und den Facebook-Post selbst wieder gelöscht habe. Diesen habe er nicht aus Jux und Dollerei, mit einem Champagnerglas in der Hand verfasst, sondern weil er sich weit überdurchschnittlich von der Politik der Grünen betroffen fühlte. Das habe ihm den Boden unter den Füßen weggezogen und er habe sich finanziell vor dem Nichts gesehen.

Zum Wunsch des Angeklagten nach einer Bewährungs- statt einer Geldstrafe meinte Warga: „Eine Bewährung ist nicht milder. Falls sie widerrufen wird, muss die Strafe 1:1 abgesessen werden.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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